Die Karriere-Bibel
Beziehungen: So wird Sie Ihr Partner
sicher noch mehr wertschätzen, wenn Sie den Müll rausbringen, bevor dieser zum Himmel stinkt.
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24. August
Rostschutz – Wer gefährdet ist, wenn umstrukturiert wird
Unternehmen trennen sich nicht von Managern, weil sie älter werden. Sie trennen sich von jenen, die entweder veränderungsresistent
sind und ihr Team nicht begeistern können oder resigniert die Jahre bis zur Rente zählen. Kurz: Sie trennen sich nicht von
Altmetall, sie trennen sich von Rost.
Kritisch wird es immer, wenn Unternehmen umstrukturieren. Dann haben diejenigen, die mit großer Verve auf Probleme hinweisen,
die schlechtesten Karten – selbst wenn sie am Ende recht behalten. In diesen Phasen geht es darum, begeistert auf den Zug
aufzuspringen, denn das Top-Management hat sich für diesen Weg entschieden. Das ist kein Einschleimen, sondern eine professionelle
Einstellung! Die Weichen sind gestellt, der Zug ist abgefahren. Entweder man fährt entschieden mit – oder fällt vom Wagen.
Jeder, ob jung oder alt, sollte deshalb darauf achten, vielseitig einsetzbar zu sein und es auch zu bleiben: Stellen Sie sich
stets auf wandelnde Anforderungen und technische Neuerungen ein. Gut wäre auch eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag.
Wird der Arbeitsplatz wegrationalisiert, ist der Arbeitgeber gezwungen, denjenigen auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz
einzusetzen.
Leitende Angestellte im juristischen Sinne, also solche mit Prokura oder die selbst Personal einstellen und entlassen können,
sind dabei einer besonderen Gefahr ausgesetzt: Ihr Arbeitsverhältnis kann jederzeit grundlos gekündigt werden. Seien Sie daher
skeptisch, wenn Ihnen beispielsweise vor einer Umstrukturierung diese Kompetenz eingeräumt werden soll – die vermeintliche
Beförderung ist vielleicht der erste Schritt zum Abgang. Man kann aber auch ganz praktisch etwas für seinen Marktwert tun:
durch Selbstmarketing. Zeigen Sie, dass Sie sich auf neue Herausforderungen |288| freuen, und heucheln Sie zur Not ruhig etwas Begeisterung. Machen Sie klar, Sie sind nicht rostig, sondern rüstig!
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25. August
… und du bist raus – Wie sich Kündigungsfehler nutzen lassen
Für Arbeitsrechtler ist eine Kündigung nicht nur ein lukratives, sondern auch ein weites Feld. Juristen unterscheiden bis
zu zehn und je nach Auslegung auch mehr Varianten. Die vier häufigsten sind:
Betriebsbedingte Kündigungen
bei Insolvenz, Restrukturierung und Betriebsverlagerung;
Verhaltensbedingte Kündigungen
wegen Leistungsmängeln, vertragswidrigen Verhaltens oder ungenehmigter Nebentätigkeit;
Personenbedingte Kündigungen
bei wiederholter Kurzkrankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alkohol- oder Drogenproblemen;
Fristlose Kündigungen
wegen Störung des Betriebsfriedens, Beleidigung, tätlichen Angriffs, Diebstahls oder Betriebsspionage.
Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, ist das für die Betroffenen bitter. Häufig werden aber juristische Fehler gemacht,
die dem Arbeitnehmer die Chance bieten, die Kündigung anzufechten. Wer eine schriftliche Kündigung erhält – nur diese gilt
–, hat drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht Widerspruch einzulegen. Wer den Prozess gewinnt, wird zwar selten auf seinen
alten Arbeitsplatz zurückkehren, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird dadurch nicht besser. Doch der
Jobverlust wird zumindest finanziell abgemildert. Folgende Fehlerquellen lassen sich nutzen:
Die Kündigung muss immer ein dazu Berechtigter unterschreiben – in größeren Unternehmen der Leiter der Personalabteilung,
in kleineren meist der Chef. Der Abteilungsleiter ist es womöglich nicht – nachhaken! Falls vorhanden, muss das Unternehmen
den Betriebsrat einschalten und die Gründe für die Entlassung mitteilen |289| . Hat der Bedenken, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zu einer Entscheidung des Arbeitsgerichts weiterzubeschäftigen.
Das Gehalt wird dann natürlich weitergezahlt.
Ob eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, dürfen Gerichte nur eingeschränkt prüfen. Dafür können sie begutachten,
ob die Gründe stimmen, die zum geringeren Arbeitsbedarf geführt haben. Die schlechte wirtschaftliche Lage reicht nicht! Der
Unternehmer muss konkret erläutern, wie sich der Auftragsrückgang auf die Arbeitsmenge auswirkt und wie viele Arbeitskräfte
überflüssig werden – im gesamten Unternehmen. Deshalb ist eine Kündigung
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