Die kleine Reiseapotheke Das Handbuch fuer gesundes Reisen
zur Vorbeugung und Behandlung der Reisekrankheit als Zäpfchen, Tabletten, Kaugummi oder Hautpflaster: Dimenhydrinat, Meclozin, Diphenhydramin; Metoclopramid, Scopolamin; alternativ Ingwerkapseln (z. B. Zintona ® ) oder Ingwerpulver (vor Reiseantritt ein Teelöffel)
➔ Mittel gegen Verstopfung: Trockenobst, Leinsamen oder z. B. Bisacodyl
Malariaprophylaxe und/oder -therapie
➔ Mückenschutz (siehe Seite 90f. und 121f.)
➔ Medikamente zur Vorbeugung und gegebenenfalls zur Notfalltherapie je nach Reiseland und -art bzw. nach ärztlicher/reisemedizinischer Beratung (siehe Seite 91ff.)
Medikamente bei allergischen Reaktionen
Diese Präparate sind teilweise verschreibungspflichtig und sollten nur ausnahmsweise bzw. im Notfall ohne ärztlichen Rat eingenommen werden. Für Allergiker mit lebensbedrohlichen Erscheinungen (z. B. bei Insektengiftallergie oder Asthma) gibt es spezielle Notfallsets, die gegebenenfalls vom Arzt verordnet werden können. Die individuell geeignete Notfalltherapie ist mit dem Arzt vorher abzusprechen. Empfehlenswert für den Notfall sind – soweit verfügbar – flüssige Darreichungsformen (Tropfen, Saft), da bei der Einnahme dann keine zusätzliche Flüssigkeit benötigt wird.
➔ Kortisonpräparate (relativ rasch wirksam bei starken entzündlichen oder allergischen Reaktionen): als flüssige Lösung zum Trinken (für den Notfall), z. B. Betamethason, bzw. als Tabletten, z. B. Fluocortolon, Dexamethason
➔ Antihistaminika (bei allergischen Reaktionen, verzögert wirksam), als Tropfen oder Saft: z. B. Dimetinden, Loratadin, Cetirizin
Antibiotika
Antibiotika sind verschreibungspflichtig und sollten nur ausnahmsweise ohne ärztlichen Rat eingenommen werden, etwa bei schweren Darminfektionen, Infektionen der Atemwege oder der ableitenden Harnwege (Blasenentzündung): z. B. Ciprofloxacin, Ofloxacin, Trimethoprim/Sulfamethoxazol (Kombination)
Sonstiges
➔ Fieberthermometer
➔ Spritzen und Kanülen (möglichst verschiedene Größen, steril verpackt). Achtung: Das Mitführen von Spritzen und Kanülen im Gepäck erweckt in manchen Ländern den Verdacht auf Drogenabhängigkeit, und man kann deshalb Schwierigkeiten bekommen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorher.
Krankenversicherung im Ausland
Vor Antritt jeder Reise ins Ausland sollten Sie klären, ob dort ein Krankenversicherungsschutz besteht. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall immer direkt bei Ihrer Versicherung nach den aktuellen Bestimmungen, da sie sich ändern können. Das Wichtigste zum Thema Krankenversicherung im Ausland ist im Folgenden zusammengefasst.
Die Europäische Krankenversicherungskarte
Mit den Ländern der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten (siehe unten) bestehen Abkommen über den Krankenversicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Nach diesem Abkommen übernimmt der für Ihren Aufenthaltsort im Ausland zuständige Krankenversicherungsträger bzw. der dortige staatliche Gesundheitsdienst im Krankheitsfall die Kosten für Sie und Ihre (mitversicherten) Familienangehörigen.
In allen übrigen außereuropäischen Ländern gelten Sie in der Regel als Privatpatient, d. h., Sie werden nur gegen Bezahlung medizinisch behandelt.
Im Jahr 2004 wurde innerhalb der EU die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) eingeführt, die den früheren Auslandskrankenschein ersetzt. Sie gilt in den EU-Ländern (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und griech. Zypern) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Je nach Versicherungsunternehmen ist die EHIC entweder bereits in der normalen Krankenversichertenkarte integriert oder wird den Versicherten zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht mehr – wie früher – für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Antrag stellen müssen. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Karte (oder eine Ersatzbescheinigung) kann direkt beim Arzt oder in der Klinik im Ausland vorgelegt werden. Sie ist gültig bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten. Ein
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