Die Zweierbeziehung
verbundene Todesdrohung ein Schock, wurde ihnen doch damit klargemacht, dass sie nun auch dieses Kind verlieren würden, sei es durch Tod, oder sei es durch die entwicklungsbedingte Ablösung. Durch Erzeugung von Schuldgefühlen und Angst versuchten sie verzweifelt, das Kind in seiner Pufferstellung zu halten.
8.3. Die Drittperson Drittpersonen im Paarkonflikt als einseitiger Bündnispartner
Der eine Partner A zieht C als Bundesgenossen in den Konflikt hinein und verschafft sich so Schützenhilfe im Kampf gegen B, der damit in Nachteil gesetzt wird.
B fühlt sich verraten und sucht nun seinerseits Bundesgenossen, was den Konflikt eventuell auf immer größere Gruppen ausweitet. Viele Menschen haben ein Bedürfnis, sich als einseitige Bundesgenossen anzubieten, seien es Verwandte, Freunde, Kinder oder Therapeuten. Die dyadische Spannung wird durch einseitige Bundesgenossen meist verstärkt, wird aber für einen der Partner erträglicher auf Kosten des anderen Partners. Leicht kommt es zur Eskalation: Der Mann führt die erste Drittperson als Geliebte ein. Daraufhin unternimmt die Frau einen Suizidversuch und wird hospitalisiert. Die Ärzte setzen sich verständnisvoll mit ihr in Beziehung. Der zurückgebliebene Mann wiegelt inzwischen die Kinder gegen die Frau auf. Diese wird von ihrer Herkunftsfamilie besucht und weiht sie in den Ehekonflikt ein. Ihre Mutter zieht nun in die Familie und besorgt die Kinder und den Haushalt. Gleichzeitig versucht sie, die Kinder gegen den Mann einzunehmen. Der Mann versucht daraufhin, die Schwiegermutter im Haushalt durch die Geliebte zu ersetzen. Die Frau begibt sich daraufhin in Psychotherapie usw.
Die einseitige Einbeziehung von Drittpersonen in den Ehekonflikt ist eines der häufigsten und wohl auch gefährlichsten psychosozialen Abwehrmanöver. Es wird damit auch gegen zwei Prinzipien verstoßen, deren Einhaltung ich für eine gesunde Ehe für wichtig erachte: Das Abgrenzungsprinzip wird verletzt, indem einer der Partner sich intim mit einem andern in ein exklusives,
gegen den Ehepartner
gerichtetes Verhältnis einlässt. Die Gleichwertigkeitsregel wird verletzt, indem der eine Partner sein Gesicht durch Einbeziehung einer Drittperson einseitig erhöht und sich der andere dadurch unterlegen und betrogen fühlen muss. Er sieht sich nun seinerseits zu Gegenzügen gedrängt, um das Gleichgewicht wiederherzustellen. Vor allem Frauen mit hysterischer Charakterstruktur trachten danach, sich gar nicht direkt in einem Streit mit dem Partner zu engagieren, weil sie sich selbst keine eigenen Kräfte zutrauen. Sie suchen sich Verbündete, die nicht nur mit ihnen, sondern an ihrer Stelle gegen den Partner kämpfen. Oft werden allerdings Drittpersonen erst dann einbezogen, wenn der andere Partner die Regeln des Kampfes mit gleichwertigen Waffen bereits verletzt hat, zum Beispiel nachdem der Mann von seiner Körperkraft Gebrauch gemacht und die Frau geschlagen hat, worauf die Frau die Nachbarn und ihren Vater zu Hilfe holt.
Wie bereits beim Abgrenzungsprinzip ausgeführt, halte ich die Öffnung der Ehe für etwas Wichtiges. An den modernen Bestrebungen ist zu begrüßen, dass Ehepaare freier zu ihren Konflikten stehen und eher bereit sind, mit Freunden und Bekannten darüber zu sprechen. Um dieses Gespräch konstruktiv zu gestalten, sind gewisse Regeln, die dem Abgrenzungsprinzip entsprechen, zu beachten: Es ist oft gefährlich, wenn sich nur einer der Partner mit einem
gegengeschlechtlichen
Bekannten in ein intimes Gespräch über den Ehekonflikt einlässt und seinen Ehepartner von diesem Gespräch ausschließt. Die Gefahr, dass der gegengeschlechtliche Bekannte mitagiert und sich als einseitiger Bundesgenosse anbietet, ist erheblich. Wenn das Anliegen wirklich darin besteht, im offenen Gespräch mit Drittpersonen die Ehebeziehung zu klären, erfordert ein solches Gespräch ein hohes Maß an Fairness und kritischer Kontrolle des eigenen Verhaltens von allen Seiten.
8.4. Funktionsteilung in der ehelichen Dreiecksbeziehung Dreiecksbeziehung
Ein weiterer Ausweg aus der unerträglichen dyadischen Spannung ist die triadische Funktionsteilung. Es wird im bewussten oder unbewussten gegenseitigen Einverständnis eine Drittperson eingeführt, die jene Beziehungsaspekte übernehmen soll, die die Ehepartner nicht miteinander leben können. So kann zum Beispiel ein Mann mit homosexuellen Tendenzen seine Frau zu außerehelichen Beziehungen auffordern. Oder eine Frau kann unbewusst eine zwar
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