Ein Kampf um Rom
erinnert: I/1). Ausführlich illustrieren die Genreszenen der Fäsulä-Idylle seine (durchaus bürgerlich
eingefärbten) Tugenden (III/4.5). Die Kehrseite dieser projektiven Idolisierung zeigt sich jedoch in der Argumentation von
Rauthgundis’ Vater, die alles Fremde und Städtische abwehrt, unter dessen Einfluß die Goten vermeintlich degenerieren würden:
»Von woher kommt aller Trug, alle Unfreiheit, alle Üppigkeit, alle Unkraft, alle List? (. . .) aus dem Süden, wo die Menschen
zu Tausenden beisammennisten, wie unsauber Gewürm.« (V.1 / 1) Gleichsam als Zeichen für die Erneuerung des Volkes aus seinem unzerstörbaren inneren Kern jenseits der Zivilisation, wächst
der verborgene Prinz Adalgoth in den Bergen bei einem Bauer auf (VI.2 / 17).
Nicht ohne Belang ist ein verfassungspolitischer Aspekt, den die absolut gesetzte Verpflichtung auf das »Volk« impliziert.
Wie das »Nationalgefühl« des 19. Jahrhunderts, dessen Idee er anachronistischerweise auf Vorgänge der Spätantike überträgt (V.2 / 25; vgl. IV/12), so diskutiert Dahn im germanischen Kostüm auch Fragen innerstaatlicher Legitimität. Schlüsselbegriff hierfür
ist die »alte Volksfreiheit«, wie sie in »Resten« auf der gleichsam mit parlamentarischen Vollmachten ausgestatteten »Volksversammlung«
bei Regeta praktiziert wird (III/3).138 Die quasi-revolutionäre Rhetorik Hildebrands – »beim Volk allein ist alle Gewalt: das Gotenvolk ist frei!« (IV/12; vgl. IV/
14) – bleibt jedoch faktisch eingebunden in die mythische Unabdingbarkeitder Monarchie: »ohne König sind wir nie gewesen. So weit unsere Sagen und Sprüche zurückdenken (. . .) Solang es Goten gibt,
werden sie Könige haben: und solang sich ein König findet, wird ihr Volk bestehn.« Die Monarchie ist also eine Art Manifestation
des Volksgeistes, der man sich frei unterwerfen kann, weil sie als solche nicht über dem Gesetz steht und für die Wahrung
der individuellen Persönlichkeitsrechte Sorge trägt (IV/14; vgl. VI.2 / 4; auch V.1 / 16). Nicht als »frevlen Kitzel des Ungehorsams« interpretiert Witichis daher die Absetzung Theodahads, sondern als erlaubten
Akt des Notstands »aus Verehrung der Krone« (IV/14). Zweifellos imaginiert die Szene der Königswahl bei Regeta ein Wunschbild
prästabilierter gesellschaftlicher Einmütigkeit der im Volk Vergemeinschafteten untereinander und mit ihrer Führung,139 das
von jeher dem Nationalismus innewohnt.
Neben dem bruchlosen Einvernehmen mit seinem Volk besteht die Sinngebung eines heroischen Lebens ohne transzendente Dimension
in der »Vernunftnothwendigkeit des Guten« um seiner selbst willen. 140 »Das Rechte tun, was Pflicht und Ehre heischen«, solle man, erläutert Teja diese (mit einer sehr deutschen Leitidee operierende)
Ethik, die des weiteren fordert, »das Schlechte in den Staub (zu) treten, wo du es findest: – denn daß es schlecht sein
muß
, macht es nicht minder häßlich« (VI.2 / 35). Der anschließende Vergleich – »du tilgst auch Natter und Nessel« – verweist auf die naturwissenschaftliche Begründung
dieser Weltsicht, wie sie der Darwinismus bereitstellte, dessen früher Adept Dahn ja war. Ins Soziale gewendet läßt sich aus
ihr der Anspruch eines ›Besseren‹ ableiten, der sich im Lebenskampf kraftvoller gegen das ›Minderwertige‹ durchzusetzen versteht.
Von hier ist es dann nicht mehr weit bis zu militanten Weltmacht-Visionen im Namen der eigenen Vorzüglichkeit. So spricht
der Wikingerkönig Harald dem »Geschlecht (. . .) des Hammergottes« die natürliche Lizenz zur Verfügung über ein den Erdball
umspannendes Reich zu: »Vom Nordland geht alle Kraft aus – dem Nordvolk gehört die Welt!« (VI.2 / 19) 141 Um eine germanische Eigenheit handelt es sich dabei freilich nicht: Phantasien der »Weltherrschaft« hängen – ein Reflex des
imperialistischenZeitalters – auch Theodora (VI.2 / 11) und Cethegus nach (V.1 / 7; VI.2 / 32).
Die auf der eigenen Überlegenheit gründende Moral ist
sensus communis
bei allen Völkern. Rauthgundis beruft sich darauf, um ihrem Kind gegenüber die Eroberung Italiens durch ein Volk, das »besser
(!) war und stärker«, zu rechtfertigen (III/4); Cethegus ebenfalls, der in seinen Analysen der »grausamen Natur« wie der noch
»grausameren Geschichte der Menschen« immer nur »das Recht des Stärkeren« (VI.2 / 22) bestätigt fand; Justinian
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