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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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Sie irgendwann auf der Straße sitzen. Der Vermieter hat das Recht, Ihnen fristlos zu kündigen, wenn Sie ihm zu zwei Zahlungsterminen nacheinander mehr als eine Monatsmiete schulden. Erst wenn Miete und wenn möglich auch Strom und Wasser bezahlt sind, sollten Sie an den auf sein Geld wartenden Online-Händler oder die Bank denken.
    Dubiose Angebote meiden
In Anzeigen in Zeitung oder Internet wird gerne für besonders günstige Kreditangebote geworben. Lassen Sie sich nicht darauf ein.
    Hilfe holen
Suchen Sie eine Schuldnerberatung auf. Es wird sich lohnen. Dort finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen helfen, Ordnung in Ihre Finanzangelegenheiten zu bringen und einen Sanierungsplan aufzustellen. Mit fachlicher Hilfe erfahren Sie, wie Sie am besten mit drängelnden Kreditgebern verhandeln, was Sie wann bezahlen sollten und wie Sie eventuell in ein Verbraucherinsolvenzverfahren gehen können, um auf diesem Weg die Schulden im Laufe von etwa sechseinhalb Jahren komplett loszuwerden.
    Letzter Ausweg: Verbraucherinsolvenz
    Wie ein Unternehmen können auch Privatpersonen als Überschuldete in die Insolvenz gehen. Der Schritt kann sich lohnen, denn wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie nach etwa sechseinhalb Jahren schuldenfrei sein. Doch so einfach wie sich das manch einer vorstellt, ist das Verfahren zur Restschuldbefreiung auch nicht. Ohne fachmännischen Rat können Sie dieses Projekt nicht angehen.
    i Verbraucherinsolvenzverfahren
    Bei diesem Verfahren, das in der Form seit dem 1. Januar 1999 für Privatpersonen möglich ist, geht es darum, alle Gläubiger einer überschuldeten Person gleichmäßig zufriedenzustellen. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wird das Vermögen des Schuldners gepfändet und an die Gläubiger verteilt. Verläuft das Verfahren erfolgreich, wird der Schuldner von all seinen verbleibenden Schulden – mit Ausnahme von solchen aus Straftaten – freigesprochen.
    Bevor Sie einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen, müssen Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit den Personen und Institutionen zu einigen, denen Sie Geld schulden. Können Sie sich nicht auf eine Lösung verständigen, können Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Das Gericht versucht dann unter Umständen noch mal, einen Kompromiss zwischen Ihnen und den Gläubigern zu erreichen. Funktioniert auch das nicht, oder sagt das Gericht gleich, dass ein gerichtlicher Einigungsversuch nicht zum Ergebnis führen wird, setzt es einen Treuhänder ein. Dieser prüft dann, ob es bei Ihnen noch etwas zu holen gibt, und verteilt das Geld dann an diejenigen, denen Sie noch Geld schulden. Anschließend beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase.
    @ Schuldnerberatung
    Eine Suchmaschine zu Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.meine-schulden.de , eine Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Hier können Sie sich auch einen Haushaltsplan herunterladen und überprüfen, in welchem Verhältnis bei Ihnen die Einnahmen und die Ausgaben zueinander stehen.
    In dieser Zeit, die ab dem Termin der Eröffnung des Insolvenzverfahrens insgesamt sechs Jahre dauert, bekommt der Treuhänder den pfändbaren Teil Ihres Gehalts. Wenn Sie für niemanden unterhaltspflichtig sind, sind derzeit für Sie 989,99 Euro Nettolohn vor der Pfändung geschützt. Bei höherem Einkommen geht aber ein Teil weg. Wenn Sie zum Beispiel 1 300 Euro netto verdienen und alleinstehend sind, werden Ihnen 220,40 Euro gepfändet. Ab 1. Juli 2011 sollen voraussichtlich neue, höhere Freigrenzen gelten. Das gepfändete Geld führt der Treuhänder einmal im Jahr an die Gläubiger ab. Läuft alles glatt, spricht Sie das Gericht am Ende des sechsten Jahres von den Schulden frei.
Ein bisschen was extra – wohin mit dem Ersparten?
    Dass ein Polster für Notfälle sehr wichtig werden kann, haben wir bereits erwähnt. Am besten liegt es auf einem Tagesgeldkonto (Seite 22 ). Dann können Sie als Kunde täglich drauf zurückgreifen, kassieren noch ein paar Zinsen dafür und haben trotzdem nicht automatisch bei jedem Einkauf Zugriff darauf.
    Zusätzlich kommen zahlreiche andere Möglichkeiten für die Geldanlage infrage, um zum Beispiel regelmäßige Zahlungen der Großmutter, ein kleines Erbe, eine Schenkung vom Opa oder eigenes Erspartes auf die Seite zu legen. Manche Geldanlagen sind besser geeignet als andere. Solange es finanziell bei Ihnen immer noch eher eng ist, sollten Sie unbedingt auf sichere Geldanlagen

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