Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht (German Edition)
Familie ist, ob das Verwandte, Bekannte, Freunde sind, die im Krankenhaus waren. Leute, die mitbekommen haben, dass das Krankenhauspersonal Schmerzen oder Fragen ignorierte. Das sind wichtige Informationen, die später eine Rolle spielen könnten. Warum? Vielleicht sind die Notizen erst zwei, drei Jahre später wichtig, und dann haben die Zeugen normalerweise vergessen, was sich damals zugetragen hat. Wenn der Zeuge aber vor Gericht sagen kann: »Ja, das habe ich direkt nach der Behandlung schriftlich fixiert«, dann glaubt ihm das jeder Richter. Wenn er aber nach vier Jahren behauptet, sich genau an Details zu erinnern, kommen Zweifel bei Gericht auf.
Punkt eins also: Sachverhalt sichern. Ganz, ganz wichtig.
Nächster Punkt: Als Anwalt oder als Patient muss man die Behandlungsunterlagen anfordern. Darauf hat man einen Rechtsanspruch, schon seit Jahrzehnten. Ein Patient hat Anspruch darauf, seine Behandlungsunterlagen in Fotokopie zu erhalten, damit er sie einem Gutachter vorlegen kann.
Das ist nämlich der nächste Schritt: Man muss als Anwalt die Ansprüche anmelden, und weil der Gegner, sprich die Versicherer, in der Regel den Vorwurf der Fehlbehandlung bestreitet, muss man medizinischen Sachverstand hinzuziehen. Zumindest dann, wenn es kompliziert ist. Gutachter findet man auf verschiedenen Wegen: Über die Krankenkasse, die in Zukunft über das Patientenrechtegesetz verpflichtet werden soll zu helfen. Man muss allerdings auch wissen, dass die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht immer so kritisch ausfällt, wie man sich das wünscht. Die Qualität ist sehr unterschiedlich, manchmal perfekt, manchmal ganz schlecht. Aber die Krankenkasse hat natürlich ein Interesse daran festzustellen, ob etwas schiefgegangen ist oder nicht. Insofern wäre die Hilfe der Krankenkasse ein probates Mittel, ein Gutachten zu bekommen.
Der Königsweg ist es unserer Meinung nach, einen Privatgutachter einzuschalten. Privatgutachter machen dann Sinn, wenn es um komplizierte Sachverhalte geht, mit hohen Schadenssummen. Und weil ich einfach als Patient sicher sein will, ich bekomme hier ein objektives Gutachten und kein eingefärbtes. Denn das ist nach wie vor das größte Problem: Mediziner zu finden, die bereit sind, Fehler klar als solche in einem Gutachten darzustellen.
Leider gilt das alte Sprichwort weiterhin: »Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.« Nach wie vor gibt es viele Gutachter, die nicht die Regeln der Objektivität befolgen, sondern nur die Regeln der Kollegialität. Sie erstellen Gutachten, die die Kollegen entlasten. Es ist wahnsinnig schwer, kritische Gutachter zu finden. Denn das Schweigekartell funktioniert weiterhin bei den Ärzten. Wir hatten einen Gutachter, einen sehr kompetenten, neurochirurgischen Gutachter, der Direktor einer Universitätsklinik war. Er erstellte eine Reihe von neurochirurgischen Gutachten für Patientinnen und Patienten unserer Praxis, und wir kooperierten gern mit ihm. Aber gerade bei Neurochirurgen gelten die Regeln der Kollegialität extrem streng, das weiß ich aus anderen Verfahren. Neurochirurgen meinen halt, dass sie ein besonderes Fach ausfüllen, eine besondere Gruppe darstellen. Dieser Gutachter wollte plötzlich nicht mehr. Er hatte einen Sohn, der Medizinstudent war und sich in der Ausbildung befand. Er rief mich dann an: »Ich kann leider keine Gutachten mehr für Sie erstellen, man hat mir klipp und klar gesagt, wenn ich das weitermache, wird mein Sohn niemals Karriere machen.« Knallharte Erpressung. Das sind natürlich krasse Vorgänge, die aber tatsächlich passieren. Einem anderen unserer Gutachter, der Gefäßchirurg ist, hat man sehr deutlich vermittelt, wie absolut unkollegial er sei. Bisweilen wird aktiv Druck ausgeübt, von Kollegen oder von Berufsverbänden, denen es ein Dorn im Auge ist, dass jemand es wagt, kritisch zu sein. Das ist schon mehr als ein Schweigekartell.
Ich sage allen Patienten, wenn sie vor einer wichtigen Entscheidung stehen: »Bitte, glaubt nicht alles, was der Arzt sagt, sondern holt euch in jedem Fall eine zweite Meinung ein. Vielleicht sogar eine dritte Meinung. Bei Notfällen geht es natürlich nicht, das zerschmetterte Unfallopfer muss operiert werden. Bei Notfällen muss man ins Krankenhaus. Da hat man keine Patientenverfügung, da kann man sich nicht vorbereiten. Aber wenn ich eine Operation steuern kann … In Amerika ist es Vorschrift, dass derjenige Arzt, der eben nicht an der Operation verdient, die Indikation
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