Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
versucht, mit ihr in Kontakt zu kommen. Dann traf er sie zufällig auf der Straße zwischen den beiden Dörfern. Er kam mit ihr ins Gespräch und hatte den Eindruck, dass sie sich ihm gegenüber keineswegs ablehnend verhielt. Als er ihr wegen des am Straßenrand noch liegenden Schnees den Arm anbot, hakte sie sich bei ihm ein. Durch diese körperliche Berührung wurde er sexuell erregt. An einer einsamen Stelle drückte er sie dann an sich und küsste sie. Als er ihr aber mit der einen Hand zwischen die Beine fasste und den Schlüpfer herunterziehen wollte, wehrte sich die junge Frau heftig. Er nahm aber diese Abwehr nicht ernst und versuchte weiter, an ihr Geschlechtsteil zu greifen. Schließlich warf er sie zu Boden und wollte ihre Beine spreizen. Die junge Frau kratzte ihn daraufhin heftig im Gesicht und schrie laut um Hilfe. Um diese lauten Hilferufe zu unterbinden, hielt er ihr zunächst mit einer Hand den Mund zu. Sie versuchte, die Hand wegzuschieben und schrie weiter. Um das anhaltende Schreien zu unterbinden, drückte er ihr zunächst ein Taschentuch auf den Mund. Als es ihm auch dadurch nicht gelang, das Schreien völlig auszuschalten, drückte er ihr zunächst ein zweites Taschentuch auf und dann beide Tücher in den Mund, bis nur noch ein Röcheln zu hören war und sie sich nicht mehr wehrte. Danach führte er den Geschlechtsverkehr durch. Nachdem es bei ihm zum Samenerguss gekommen war, wurde ihm bewusst, dass seine Handlung eine echte Vergewaltigung war. Er fürchtete, dass die junge Frau ihn anzeigen werde, wenn sie wieder zu sich kommt. Deshalb drückte er der Bewusstlosen die beiden Taschentücher so tief in den Rachen, wie er nur konnte. Zuletzt warf er ihren Körper in den neben der Straße fließenden Bach und schob ihn noch unter eine überhängende Wurzel, um ein schnelles Auffinden der Frau auszuschließen. Er ging nach Hause, nachdem er sich eine plausible Erklärung für die ihm vom Opfer beigebrachten Kratzer im Gesicht und an den Händen ausgedacht hatte. Dass sein Taschentuch ein Monogramm aufwies und ihn verraten würde, hatte er außer Acht gelassen. Das Geständnis wurde noch dadurch untermauert, dass Blutgruppengleichheit in dem in der Scheide der Toten gesicherten Sperma und seinem Speichel nachgewiesen werden konnte. Als der Täter die Anklageschrift erhielt und erfuhr, dass er wegen Mordes angeklagt werden sollte, widerrief er kurzfristig sein Geständnis. Bald danach bekannte er sich aber aufgrund der ihm vorgehaltenen Fakten wieder zu seiner Tat. Er wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und nahm das Urteil sofort an. Ein natürlicher Tod? Wir wurden zu einer Sektion in eine größere Stadt gerufen. Während wir noch mit der Untersuchung der Leiche im Sektionsraum beschäftigt waren, kam der Leiter der Morduntersuchungskommission (MUK) und bat uns, eine weitere Leiche zu sezieren. In diesem Fall existierten einige etwas eigenartige Gerüchte, die an einem natürlichen Tod, der auf dem Totenschein angegeben war, zweifeln ließen. Die Leichenfeier hatte schon stattgefunden. Die Kremation sollte noch am gleichen Tag erfolgen. Es war also Eile geboten, und wir begaben uns nach Beendigung der laufenden Obduktion umgehend auf den Friedhof. Bisher war folgender Sachverhalt, der im Wesentlichen aus den Angaben der Ehefrau des Toten stammte, bekannt: Der ältere Mann - seit längerer Zeit herzkrank - war vor einigen Tagen zwar plötzlich, aber nicht ganz unerwartet gestorben. Am Abend vor seinem Tod klagte er über starke Herzschmerzen und Atemnot. Er konnte nicht schlafen, worauf ihm seine Frau eine Schlaftablette gab. Gegen Morgen war er immer noch nicht eingeschlafen und klagte weiterhin über starke Herzbeschwerden. Er bekam kaum noch Luft. Die Ehefrau zog sich daraufhin an und suchte einen Arzt auf, der sofort mit ihr zum Kranken zurückkehrte. Er konnte aber nur noch den Tod feststellen und bescheinigte auf dem Totenschein, den Angaben der Frau über die Vorgeschichte der Erkrankung folgend, einen akuten Herztod, also eine natürliche Todesart. Beim hohen Alter des Mannes schien das auch wahrscheinlich zu sein. Einer Beerdigung stand nichts mehr im Wege. Soweit der Bericht der Ehefrau. Und jetzt spielte der Zufall wieder einmal eine wichtige Rolle. Der zuständige Abschnittsbevollmächtigte der Volkspolizei (ABV) hielt sich in der Gaststätte auf, in der auch der Tote regelmäßig verkehrt hatte. Wirtin und Stammtischbrüder des Verstorbenen debattierten
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