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Franzosenliebchen

Franzosenliebchen

Titel: Franzosenliebchen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jan Zweyer
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breiten Gurt,
womöglich mit einem Gürtel oder Koppel.
    Kurz nach dem
Eintreffen der Schutzpolizisten händigten der Karl Soltau und
der Adolf Schneider den Beamten den Schal der Toten und ein
französisches Armeekoppel aus, das sie etwa fünfzig Meter
von dem Fundort der Leiche entfernt unter Büschen im
Straßengraben gefunden hatten. Die beiden ermittelnden
Beamten nahmen unverzüglich die Untersuchung der Fundstelle
auf und stießen auf Schleifspuren, die darauf hindeuteten,
dass an dieser Stelle ein Kampf stattgefunden haben könnte.
Allerdings waren keine verwertbaren Fußabdrücke
vorhanden, da aufgrund der strengen Kälte, die in Herne in den
letzten Tagen vor der Ermordung der T. geherrscht hatte, der Boden
steinhart gefroren war. Es fanden sich allerdings trockene
Blätterreste an den Schuhsohlen der T., die von der Art waren,
wie sie die dortigen Büsche tragen. Es ist also nicht
auszuschließen, dass die T. am Fundort des Koppels
überfallen und erwürgt wurde und die Leiche
anschließend, um eine frühzeitige Entdeckung des
Verbrechens zu vermeiden, in den Keller der Ruine geschafft
wurde.      
    Die
Angehörigen der T. stellten noch am Fundort der Leiche fest,
dass eine Goldkette mit einem Anhänger, die die T. zu
Lebzeiten immer um den Hals getragen hatte, fehlte. Die
Schutzpolizisten konnten die Kette weder im Keller noch im
Straßengraben oder auf dem Weg dazwischen entdecken. Bis
heute wurde die Goldkette nicht aufgefunden. Es ist daher nicht
auszuschließen, dass die Kette von dem Täter oder den
Tätern entwendet wurde. Möglich ist allerdings auch, dass
das Schmuckstück von Dritten gefunden und unterschlagen wurde
(Beschreibung der Kette in den Anlagen).
    Bei der Obduktion
der Leiche einen Tag später wurde nach der Reinigung der
verschmutzten Hände festgestellt, dass der T. ein Ring vom
Ringfinger der rechten Hand entfernt worden war. Die Druckstellen,
die ein Ring durch jahrelanges Tragen
hinterlässt, waren noch gut erkennbar. Der Ring kann mit
Sicherheit nicht durch den Kampf oder beim Transport der Leiche vom
Tat- zum Fundort vom Finger gerutscht, sondern muss durch einen
Dritten entfernt worden sein. Das beweisen die Aussagen der Eltern,
die bestätigen, dass die T. den Ring nur selten abgenommen
hat. Es ist also davon auszugehen, dass sich nicht nur die
Goldkette, sondern auch der Ring im Besitz des oder der
Täter/-s befinden (Beschreibung des Rings siehe
Anlage).
    Es sollen noch
weitere Untersuchungen durch französische
Militärärzte veranlasst worden sein. Ein Ergebnis ist den
deutschen Behörden jedoch nicht bekannt. 
    Goldstein trank einen
Schluck seines Bieres und blätterte zu den mehrfach genannten
Anlagen. Die Skizze des Fundortes der Leiche verdeutlichte nur, wo
die Tote gelegen hatte. Uninteressant. Die Beschreibung der beiden
Schmuckstücke half ihm im Moment auch nicht. Also las er den
Bericht zu Ende.
    *
    Das Armeekoppel und
der Schal der T. wurden unmittelbar nach der Rückkehr in die
Polizeistation von Lieutenant Dobrois beschlagnahmt. Von deutscher
Seite konnten die Beweisstücke deshalb nicht auf verwertbare
Fingerabdrücke untersucht werden. Das französische
Militär behauptete, eine solche Untersuchung veranlasst, aber
keine verwertbaren Abdrücke gefunden zu haben.
    Soltau und
Schneider sagten später gegenüber der deutschen Polizei
aus, etwa eine halbe Stunde vor dem vermutlichen Tatzeitpunkt gegen
zehn Uhr auf dem Heimweg zwei französische Soldaten dabei
beobachtet zu haben, wie sie ihren Posten am Bahnhof Börnig
verließen und sich Richtung Schadeburgstraße bewegten.
Die Zeugen wunderten sich über das Verhalten der Soldaten, da
keine anderen Militärs am Bahnhof in Börnig auszumachen
waren und dieser deshalb, entgegen den üblichen
Gepflogenheiten der Besatzungsarmee, ohne jede Bewachung blieb.
Soltau und Schneider maßen dieser Angelegenheit allerdings
auch keine sehr große Bedeutung bei. Erst als sie das Koppel
in der Nähe der Stelle, wo sie die Soldaten zuletzt hatten
ausmachen können, fanden, sei ihnen der Vorfall wieder
erinnerlich geworden. Die Aussagen Soltaus und Schneiders wurden
ordnungsgemäß protokolliert und der französischen
Militärgerichtsbarkeit auf Deutsch und in französischer
Übersetzung zur Verfügung gestellt.
    Nicht zuletzt
deshalb kam es zur Anklageerhebung und am 2. Februar vor dem
französischen Militärgericht in Castrop-Rauxel zu einer
Verhandlung gegen die beiden Soldaten Korporal Pierre Comut und
Sergeant Julian

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