Freiheit statt Kapitalismus
Regulierung lösbar. Wie das
Schwarzbuch Privatisierung
zu Recht feststellt:
»In dem Maße, in dem versucht wird, aus profitorientierten Versorgern durch Regulierung gemeinnützige zu machen – via Preisschutz, Umweltziele, Universalversorgungsgebot, Vorgaben für Versorgungssicherheit, Investitionen und Beschäftigtenschutz –, wird es für sie uninteressant, da könnte man sie ja gleich in öffentliche Versorger (rück-)umwandeln.« 159
Wer »Privat vor Staat« sagt, sagt auch »Markt vor Regulierung« und »Profit vor Gemeinnützigkeit«. Wenn der Staat sich zurückzieht, dann, um der Renditelogik freien Raum zu lassen. Zeigt sich, dass diese die angebotenen Leistungen für die Mehrheit der Menschen nicht verbessert und verbilligt, sondern verschlechtert und verteuert, sollte nicht die Regulierung, sondern die Privatisierung infrage gestellt werden.
Die bisherigen Erfahrungen lassen nur einen Schluss zu: Leistungen der Grundversorgung wie Wasser, Energie, Mobilität und Kommunikation gehören nicht in die Hand renditeorientierter Privatunternehmen, sondern in die gemeinnütziger Anbieter in öffentlichem Eigentum. Das Gleiche gilt für Bildung, Gesundheit, Mietwohnungen und die ganze Palette kommunaler Dienste. Gesetze, die die Rekommunalisierung und Rückverstaatlichung solcher Leistungen begünstigen statt erschweren, sind überfällig.
Versorger mit gesetzlichem Gemeinwohlauftrag
Der beste Weg dazu wäre, die Erbringung von Leistungen der Grundversorgung verfassungsrechtlich für öffentliche beziehungsweise gemeinnützige Träger zu reservieren und damit auch künftige Privatisierungen auszuschließen. Beispielsweise schreibt das Grundgesetz vor, dass die Deutsche Bahn mehrheitlich im Eigentum des Bundes verbleiben muss. Letzterer wird in Artikel 87e zugleich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem »Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes … Rechnung getragen wird«. Ein Ausbau solcher Festlegungen im Hinblick auf die Alleinverantwortung der öffentlichen Hand für die gesamte Daseinsvorsorge wäre dringend notwendig. Natürlich zeigt die Bahn auch, dass die besten Grundgesetzartikel allein vor Fehlentwicklungen und Renditejagd nicht schützen. Aber sie können einen Rahmen setzen, der in eine bestimmte Richtung weist, dann allerdings durch Gesetze untersetzt und konkretisiert werden muss.
Natürlich wäre auch eine Veränderung der europäischen Verträge wünschenswert, die völlig darauf fixiert sind, Grundversorgungsleistungen als »Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse« möglichst weitgehend dem Wettbewerbsrecht zu unterwerfen. Hier ist die Handschrift der Wirtschaftsverbände, in dem Falle vor allem der großen privaten Dienstleister, deutlich erkennbar. Allerdings geht das Einfallstor für eine Einflussnahme der europäischen Ebene erst durch die Öffnung der Märkte für private Anbieter auf. Erbringen Kommunen sämtliche kommunalen Dienste in Eigenregie, gibt es auch keinen Druck in Richtung europaweiter Ausschreibung, und das Beihilferecht findet keine Anwendung. Auch die Liberalisierungsdiktate lassen sich umgehen, wie dies nicht wenige Länder vorführen. Immerhin legt Artikel 295 EGV fest, dass die Europäische Gemeinschaft im Hinblick auf die Eigentumsordnung neutral zu sein hat. Wenn daher Politiker die Mär verbreiten, die EU-Verträge zwängen sie zu Privatisierungen, ist das immer der Versuch, von der eigenen Verantwortung und Entscheidungskompetenz abzulenken.
Die Frage der Entschädigung bei Rückverstaatlichungen oder Rekommunalisierungen ist dabei keineswegs so relevant, wie sie scheinenmag. Mit Blick auf den Energiemarkt argumentiert die Deutsche Bank in einer Studie von 2007, dass die Zerschlagung und faktische Enteignung der Energieriesen kein Problem wäre, denn: »Die jahrzehntelange Akkumulation von Kapital – auch für den Ausbau der Netze – kam nicht zuletzt deshalb zustande, weil in Deutschland kein Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten stattfand, also sogenannte Monopolrenditen erwirtschaftet werden konnten.« 160 Insofern erscheine die Eigentumsfrage »in einem anderen Licht«. »Mit anderen Worten«, kommentiert der
Spiegel,
»die Unternehmen haben ihre Stromnetze zumindest teilweise mit unrechtmäßig erworbenem Geld errichtet. Daher ist es legitim, sie ihnen wieder wegzunehmen.« 161
Diese Argumentation gilt natürlich nicht nur für die Netze, sondern auch
Weitere Kostenlose Bücher