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Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Titel: Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Asprion
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nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung. Die in erster Instanz zuständigen Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten lehnen diese Anträge ab. Die als Beschwerdeinstanz zuständigen Oberlandesgerichte entwickeln unterschiedliche Rechtsprechungen; in einigen Gerichtsbezirken werden Entlassungen angeordnet.
    Das für Gerhard Kraus und Ludwig Roser zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet im Sinne des Urteils des EGMR und ordnet eine sofortige Entlassung der Verwahrten an, die sich gegen ihre weitere Verwahrung beschwert hatten.
    Im Januar 2011, zum Zeitpunkt als Ludwig Roser bereits entlassen ist, urteilt der EGRM erneut und entscheidet auch konkret auf seinen Antrag hin nochmals gegen die Praxis der deutschen Justiz. Der damalige Baden-Württembergische Justizminister Ulrich Goll bedauert dieses Urteil, während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Verständnis für die Entscheidung zeigt. Laut Leutheusser-Schnarrenberger ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ein untaugliches Instrument: „Sie hat nicht mehr Sicherheit geschaffen und hat zugleich zu stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen. Die Justizministerin empfahl den deutschen Gerichten, die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen. 30 Die klaren Worte der Justizministerin hätten vermuten lassen, dass die betroffenen Verwahrten inzwischen angemessen auf eine Entlassung vorbereitet wurden und in Freiheit sind.
    Entlassvorbereitung
    Darüber, wie eine Entlassung aus langer Haft im günstigsten Fall auszusehen hat, sind sich die Fachleute einig. Der zentrale Begriff für diese Situation ist der „Soziale Empfangsraum“. Damit wird umschrieben, dass ein Inhaftierter nach der Entlassung eine Situation vorfindet, in der er unterstützend aufgenommenwird. Dazu gehören ein passender Wohnraum, eine finanzielle Ausstattung in Form geregelter Unterstützungsleistungen oder noch besser ein Arbeitsplatz mit entsprechendem Einkommen und Tagesstruktur. Ebenso soziale Beziehungen, ob nun familiärer oder freundschaftlicher Art oder Beziehungsangebote von Facheinrichtungen. In allen Bundesländern wird die Optimierung der Entlassungssituation seit geraumer Zeit unter dem Begriff des „Übergangsmanagements“ diskutiert. Durch entsprechende Regelungen soll sichergestellt sein, dass der Entlassene möglichst schon vor dem Entlassungstag weiß, wohin er geht und an wen er sich wenden kann. Zum Angebot gehören auch Einrichtungen der Haftentlassenenhilfe und die Bewährungshilfe.
    Bei Ludwig Roser erklärt die Justizvollzugsanstalt noch im Mai 2010, bei Kenntnis der Rechtsprechung des EGRM, dass ein „Verzicht auf die weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung keinesfalls befürwortet werden kann“. Gleichzeitig wird die vom Gutachter vorgesehene Vorgehensweise kritisiert, der im Mai 2010 im Rahmen einer Anhörung bei der Strafvollstreckungskammer die baldige Gewährung von Lockerungen vorgeschlagen hat. In seinem Gutachten geht der beauftragte Sachverständige auf die Erklärung der Justizvollzugsanstalt ein: „Aufgrund dieses Satzes würde sich jedes Gutachten erübrigen, da die Frage, die an den Gutachter gestellt ist, von vorneherein geklärt und offensichtlich gar nicht anders beantwortet werden kann, als dass die Voraussetzungen für eine Entlassung nicht vorliegen. Der Unterzeichner hat sich längere Zeit überlegt, ob er in Anbetracht dieser Vorgaben den Gutachtenauftrag zurückgeben soll, denn es kommt auf seine Ausführungen letztendlich offensichtlich gar nicht an.“ 31
    Vorausgegangen waren Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt, die eine Entlassung als nicht möglich sahen. Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss: „Insofern ist Herr Roser durchaus in der Lage, seine Defizite zu erkennen und wünschtsich in gewisser Weise auch bezüglich dieser Defizite Hilfestellung zu kriegen, wobei es ihm andererseits schwer fällt, eine solche Hilfestellung anzunehmen. (…) Offenkundig ist nach 1995 eine Distanzierung zwischen den Verantwortlichen in der JVA und dem Probanden eingetreten. Diese hat sich im Lauf der Zeit noch verstärkt. Das Wissen um die innerpsychischen Vorgänge, die Vorlieben und die Einstellungen des Herrn Roser bei den für ihn Verantwortlichen in der Sicherungsverwahrung ist äußerst gering, was daran abzusehen ist, dass der Sozialarbeiter, der den Probanden beim Jahresessen der S V-Abteilung sprach, überrascht war, wie vielseitig politisch interessiert

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