Gekuendigt - Was nun
also auf 0,4 × 136 = 54,40 Euro. Achtung: Der Streitwert kann sich erhöhen, wenn im Verfahren weitere Ansprüche wie z. B. Schadenersatzansprüche behandelt werden.
Die Rechtsanwaltskosten orientieren sich wiederum am Streitwert. In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Beispiel: Anwaltskosten
Streitwert: 5.400 Euro
Rechtsanwaltsgebühren regelmäßig: 1.029,35 Euro
Wird ein Vergleich geschlossen: 1.455,59 Euro
Lediglich in der Berufungs- und Revisionsinstanz folgt das arbeitsgerichtliche Verfahren den allgemeinen Regeln, nämlich dass die unterliegende Partei alle Kosten trägt. Da vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht, kann der Arbeitnehmer auch ohne anwaltlichen Beistand auftreten. Personen mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen (siehe unten). Wird diese bewilligt, so kommt zunächst die Staatskasse für die entstandenen Anwaltsgebühren auf. Je nach Einkommenshöhe sind jedoch die Kosten in Raten abzubezahlen. Gewerkschaftsmitglieder sind in der Regel rechtsschutzversichert. Der Anwalt wird dann von der Gewerkschaft oder einer Dachorganisation gestellt.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz ist wegen der Kostentragungspflicht in jedem Fall zu empfehlen – jedenfalls für Arbeitnehmer, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind. Zu beachten ist allerdings, dass Rechtsschutzversicherungen regelmäßig eine Wartezeit von drei Monaten vorschreiben, bevor Rechtsschutz gewährt wird. Abgestellt wird auf den Zeitpunkt des Schadensfalls, hier beispielsweise die Kündigung.
Beispiel: Rechtsschutzversicherung
Peter Profit schließt am 01.07.2009 eine Rechtsschutzversicherung ab. Am 28.09.2009 erhält er eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2009 beenden soll. Der Schadensfall ist hier die Kündigung, nicht der Beendigungszeitpunkt, so dass die Rechtsschutzversicherung voraussichtlich die Kostenübernahme verweigern wird.
Prozesskostenhilfe
Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommen; früher war dies das sogenannte Armenrecht. Sie müssen dann Ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Sofern diese tatsächlich ausreichend gering sind und Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat, können Sie Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung erhalten.
Die Staatskasse wird dann in regelmäßigen Abständen bei Ihnen nachfragen, ob sich Ihre finanzielle Situation verbessert hat. Ist dies der Fall, werden Sie die von der Staatskasse verauslagten Kosten in Raten zurückzahlen müssen.
Achtung: Falls Sie eine Abfindung erhalten, besteht die Möglichkeit, dass die Staatskasse diese als einzusetzendes Vermögen wertet und von Ihnen die Zahlung der Prozesskosten verlangt.
Alternative zur Kündigung: Transfergesellschaft
Wenn nicht Sie allein von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind, sondern eine ganze Abteilung oder gar Ihr ganzer Betrieb eingestellt wird, werden Sie möglicherweise mit dem Angebot konfrontiert, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, besser bekannt unter dem Begriff „Beschäftigungsgesellschaft“. Dies ist juristisch zunächst nichts anderes als eine Firma, bei der Sie für eine bestimmte Zeit weiterhin Ihren bisherigen Lohn bekommen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Gefördert wird dies von den Arbeitsagenturen, die das Gehalt ähnlich wie bei der normalen Kurzarbeit mit dem Transfer-Kurzarbeitergeld unterstützen. Darum brauchen Sie sich aber nicht zu kümmern, Sie bekommen weiterhin Ihr Gehalt und der Arbeitgeber rechnet mit der Agentur die Zuschüsse ab. Ihre Gegenleistung besteht darin, an Maßnahmen der Agentur teilzunehmen, wie z. B. Bewerbungstraining oder Weiterbildungen.
Vorteile und Nachteile
Transfergesellschaften sind in der Regel zu empfehlende Angebote für Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber. Sie verzichten jedoch mit der Unterschrift unter einen Transfervertrag auf Ihre Rechte aus dem bisherigen Job. Insbesondere können Sie keine Rechte aus einer langjährigen Betriebszugehörigkeit mehr geltend machen. Sie sollten deshalb genau prüfen, welche Kündigungsfristen Ihnen im Ernstfallzustehen, und vor allem, ob Sie aufgrund langer Betriebszugehörigkeit nicht vielleicht sogar ordentlich unkündbar sind.
Oftmals sehen Sozialpläne vor, dass der Arbeitnehmer sich zwischen einer Abfindung und der Beschäftigungsgesellschaft entscheiden muss. Bevor Sie ein Angebot auf
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