Gesammelte Werke
Grund ein Verbrechen begeht, so muß er einen inneren dafür haben. Und den muß ich suchen. Für Dr. Pfeiffer ist das aber nicht fein genug.» Mehr sagte er nicht, er war rot geworden und sah freundlich verdrossen drein. Der Geistliche und Dr. Friedenthal lachten, Moosbrugger lachte ähnlich wie sie und sah blitzschnell Clarisse an. Clarisse sagte plötzlich: «Es kann einer ja auch ungewöhnliche vernünftige Gründe haben!» Der Assistent sah sie an. Pfeiffer bekräftigte: «Die Frau Kollegin hat vollkommen recht. Und eigentlich verraten Sie schon eine Verbrechernatur, wenn Sie nur voraussetzen, daß es auch vernünftige Gründe für ein Verbrechen gibt!» «Ach, Unsinn!» erwiderte der Jüngere. «Sie wissen genau, wie ich es meine.» Und wieder zu Clarisse: «Ich rede als Arzt. Wortspaltereien, die vielleicht in der Philosophie oder sonstwo am Platz sein mögen, sind mir widerwärtig!»
Es war bekannt, daß er sich jedesmal, wenn er mit der Vorbereitung eines Fakultätsgutachtens betraut war, wütend über die Zugeständnisse ärgerte, die er einer unmedizinischen Denkart machen, und die unnatürlichen Fragen, die er ihr beantworten sollte. Die Gerechtigkeit ist kein naturwissenschaftlicher Begriff, so wenig wie die aus ihr folgenden Begriffe, und mit Straffähigkeit, freiem Willen, Vernunftsgebrauch, Sinnesverrückung und allem ähnlichen, was über das Schicksal unzähliger Menschen entscheidet, verbindet der Arzt ganz andere Vorstellungen als der Jurist. Da der Jurist ihn weder entbehren will, aus irgendwelchen Gründen, noch vor ihm abdanken will, was begreiflich ist, nehmen sich dann die ärztlichen Sachverständigen vor Gericht nicht selten wie kleine Geschwister aus, denen eine ältere Schwester nicht erlaubt, so zu reden, wie es ihnen natürlich ist, obwohl sie doch befiehlt und darauf wartet, daß aus dem Kindermunde die Wahrheit komme. Also nicht aus Gefühlsweichheit, sondern aus blankem Ehrgeiz und schneidigem Eifer für seine Wissenschaft neigte der junge Forscher mit den Narben dazu, die Personen seiner Gutachten dem Gehirn der Gerichte möglichst zu entziehn, und da es nur dann Aussicht auf Erfolg darbot, wenn sie sich sehr deutlich und bestimmt einem bekannten Krankheitsbild einordnen ließen, sammelte er auch bei Moosbrugger alles, was für ein solches sprach. Genau das Gegenteil davon tat aber Dr. Pfeiffer, obwohl er nur gelegentlich auf die Klinik kam, um sich nach Moosbrugger zu erkundigen, so wie ein Sportsmann, der sein eigenes Match schon gekämpft hat, auf der Tribüne sitzt und den anderen zusieht. Er galt als besonderer Kenner der Natur geisteskranker Verbrecher, wenn auch als ein etwas wunderlicher. Als Arzt übte er höchstens eine Gefälligkeitspraxis aus, und die nur unter unehrerbietigen Reden gegen den Wert seiner Wissenschaft; er lebte in der Hauptsache von den bescheidenen, aber regelmäßigen Einkünften aus seiner Gutachtertätigkeit, denn er war bei Gericht sehr beliebt wegen seines Verständnisses für die Aufgaben der Justiz. Er war so sehr Kenner, daß er vor lauter Wissenschaftlichkeit seine Wissenschaft leugnete, ja das menschliche Wissen überhaupt geringschätzte; im Grunde tat er es vielleicht nur, weil er sich auf diese Weise ungezügelt seinen persönlichen Neigungen überließ, die ihn dazu anstachelten, jeden Verbrecher, dessen geistige Gesundheit in Frage stand, mit großer Geschicklichkeit wie eine Kugel zu behandeln, die man durch die Löcher der Wissenschaft hindurch zum Ziel der Bestrafung treiben müsse. Man erzählt allerhand Geschichten von ihm, und Friedenthal, der wohl befürchtete, daß die übliche Unterhaltung zwischen den beiden Gegnern eine Auseinandersetzung zutage fördern könnte, die diesmal besser ungehört bliebe, nahm rasch das Wort, indem er sich gleich nach dem jungen Arzt an Clarisse wandte und ihr erläuterte, was dieser unter «Wortspalterei» verstehe. «Nach der Meinung unseres geschätzten Gastes Doktor Pfeiffer ist nämlich niemand fähig, über die Schuld eines Menschen zu entscheiden» sagte er mit besänftigendem Blick und Lächeln: «Wir Ärzte nicht, weil Schuld, Zurechnungsfähigkeit und all das durchaus keine medizinischen Begriffe sind, und die Richter nicht, weil man ohne Kenntnis der wichtigen Beziehungen zwischen Körper und Geist doch auch wieder nicht über solche Fragen urteilen kann. Bloß die Religion verlangt eindeutig die persönliche Verantwortung einer jeden Sünde vor Gott, und so laufen solche Fragen
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