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Guido Guerrieri 01 - Reise in die Nacht

Guido Guerrieri 01 - Reise in die Nacht

Titel: Guido Guerrieri 01 - Reise in die Nacht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gianrico Carofiglio
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Bari haben uns nahezu vom ersten Moment an bei der Suche unterstützt. Am nächsten Morgen haben wir zusätzlich die Hundestaffeln eingesetzt.«
    »Führte der Einsatz der Spürhunde zu irgendwelchen relevanten Ergebnissen?«
    »Jawohl. Wir brachten die Hunde zum Ferienhaus der Großeltern und ließen sie dort, wo das Kind zuletzt beim Spielen gesehen wurde, seine Fährte aufnehmen – was auch gelang. Sie zerrten uns sofort quer über den Vorplatz unmittelbar vor dem Gartenzaun des Hauses und in die kleine Gasse, die von der Landstraße abzweigt und zu den besagten Ferienhäusern führt, dann die Nebenstraße entlang bis zur Landstraße. Dort blieben sie stehen. Das heißt, an der Einmündung der Neben- in die Landstraße verloren unsere Hunde die Fährte des Jungen. Wir haben sie noch etwa hundert Meter weit rechts und links schnüffeln lassen, auch auf der anderen Straßenseite, aber ohne Erfolg. Die letzte Stelle, an der sie das Kind witterten, war die Einmündung der Gasse in die Landstraße. Daraus schlossen wir, dass der Junge in ein Auto eingestiegen sein musste.«
    »Wann wurde das Kind gefunden? Und unter welchen Umständen?«
    »Tja, also wir fanden die Leiche des Kindes in der Nähe von Polignano, nah bei der Küste, in einem Brunnen auf freiem Feld. Die Carabinieri von Polignano hatten einen anonymen Anruf erhalten...«
    »Was genau sagte der anonyme Anrufer?«
    »Er sagte, dass sich der Junge, den wir suchten, in einem Brunnen bei San Vito im Gemeindegebiet von Polignano befände. Er machte sogar ziemlich genaue Angaben über den Standort des Brunnens, ich meine, er sagte was von wegen, der Brunnen befände sich bei Kilometer... genau erinnere ich mich jetzt nicht mehr. Jedenfalls bezog er sich eindeutig auf die Landstraße 16 b.«
    »Können Sie uns sagen, ob der Anrufer irgendeinen besonderen Akzent hatte...«
    Das war der Moment, einzugreifen.
    »Einspruch, Herr Vorsitzender. Abgesehen davon, dass es sich um einen anonymen Anruf handelte, den der Tenente, wenn ich recht verstehe, noch nicht einmal persönlich entgegengenommen hat, sollte diese Frage über den Ton des Telefonats – soweit sie überhaupt zulässig ist, aber darüber diskutieren wir später – dem Polizeibeamten gestellt werden, der am Apparat war.«
    Der Vorsitzende gab mir Recht und ließ die Frage nicht zu. Die Vernehmung ging monoton weiter, die ganze Geschichte der Ermittlungen bis hin zum Moment der Verhaftung Abdous wurde noch einmal aufgerollt. Der Tenente hatte sich darauf beschränkt, die Operation zu koordinieren, er hatte selbst weder an den Durchsuchungen noch an der Befragung der Hauptzeugen teilgenommen und war deshalb aus meiner Sicht von zweitrangiger Bedeutung.
    Als Cervellati fertig war, meinte der als Nebenkläger auftretende Anwalt, die Befragung des Staatsanwalts sei ausreichend gewesen, er habe keine weiteren Fragen zu stellen.
    Dann sei jetzt ich an der Reihe, sagte der Vorsitzende. Ob ich Fragen hätte.
    Eigentlich hatte ich den Tenente herzlich wenig zu fragen und hätte auf ein Kreuzverhör auch verzichten können. Aber ich musste den Geschworenen zeigen, dass ich dabei war. Deshalb sagte ich ja, ich würde dem Zeugen gerne ein paar Fragen stellen.
    »Tenente, sie sagten, dass der Anruf, mit dem das Verschwinden des Jungen gemeldet wurde, um… wie viel Uhr genau in Ihrer Notrufzentrale eingegangen ist?«
    »Um 19.50 Uhr.«
    »Um 19.50 Uhr, danke. Und der Funkstreifenwagen, den sie daraufhin losgeschickt haben, wann traf der beim Ferienhaus der Großeltern ein?«
    »Na ja, wie lange braucht man von unserer Kaserne bis zum Ortsteil Capitolo? Ich würde sagen eine Viertelstunde, höchstens zwanzig Minuten.«
    »Und um wie viel Uhr ist das Kind verschwunden?«
    »Wie kann ich das so genau sagen...«
    »Schauen Sie, Tenente, ich frage Sie das, weil Sie dem Staatsanwalt vorher berichteten, Ihre Kollegen von der Funkstreife hätten vor Ort erfahren, dass der Junge schon seit zwei Stunden verschwunden war.«
    »Ja, sicher, ich meine, das wurde mir von meinen Männern mitgeteilt.«
    »Gut, wären Sie dann so freundlich, dem Gericht mitzuteilen, gegen wie viel Uhr das Kind – Ihren Informationen zufolge – verschwunden ist?«
    »Etwa zwei Stunden vorher, wie ich schon gesagt habe.«
    »Das heißt?«
    »So gegen sechs.«
    »Das Kind ist also gegen sechs Uhr verschwunden und der Großvater hat zehn vor acht bei den Carabinieri angerufen, richtig?«
    »Das sind alles ungefähre Zeitangaben.«
    »Ja, das Kind ist

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