Gymnasium - Ein Ratgeber fuer Eltern
es gemerkt zu haben –, weil die unlauteren Geschäftsbedingungen auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Die überhöhte Rechnung kommt dann postwendend.
Sollte Ihr Kind trotz aller Vorsicht auf diese Abzocke hereingefallen sein, können Sie ganz ruhig bleiben: Kinder sind biszum vollendeten 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Jeder Vertrag, den Ihr Kind abschließt, ist nur gültig mit Ihrer Unterschrift. Bloßes Ignorieren der Mahnungen, die Ihnen anschließend ins Haus flattern, reicht allerdings nicht aus. Widersprechen Sie dem Vertrag schriftlich mit Hinweis auf die Minderjährigkeit Ihres Kindes; einen Musterbrief dazu erhalten Sie zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. Dazu klicken Sie sich über die Webseite vzh.de (Portal der Verbraucherzentralen) zu Ihrer Länderseite durch und rufen dann die Rubrik »Medien und Telekommunikation« auf.
Mancher Anbieter gibt aber trotzdem noch nicht auf und droht Inkassobüro und Rechtsanwalt an. Zahlen Sie auf keinen Fall, denn bei Verschleierung der Kosten kommt kein wirksamer Vertrag zustande – wie das Amtsgericht München (Aktenzeichen 161 C 23 695 / 06) entschieden hat. 5
Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (bsi-fuer-buerger.de). Auf diesen Seiten finden Sie Erläuterungen zu Themen wie Kinderschutz, Sicherheit beim Chatten, Passwortfischen, Datensicherung, Recht im Internet etc.
■ Hausaufgabenbetreuung
Falls Sie der Meinung sind, dass es Ihre Pflicht wäre, sich zusätzlich zu Beruf und Haushalt auch noch um wirklich alle Belange Ihres Kindes zu kümmern, dann zeigen Sie Ihrem schlechten Elterngewissen am besten schnell die rote Karte. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie sich wie ein Übermensch verhalten müssen. Wichtiger ist vielmehr, dass Sie die Zeit, die Sie mit Ihrem Kind verbringen, positiv gestalten. Eine abgehetzte Mutter, die zwischen Abendessen und Zubettgehen noch die Hausaufgaben der Kinder kontrollieren muss, ist in vielen Fällen überfordert – und tut sich und denKindern keinen Gefallen. Sinnvoller wäre es, von fachlicher Seite Unterstützung zu bekommen, beispielsweise durch Betreuung der Hausaufgaben.
Das muss nicht bedeuten, dass man sich völlig aus dem schulischen Geschehen ausklinkt. Falls Sie zum Beispiel ein besonderes und sehr schätzenswertes Faible für höhere Mathematik haben, können Sie die Matheaufgaben Ihres Kindes gründlicher anschauen – denn das macht Ihnen garantiert auch Freude – und die Hausaufgabenbetreuung für den Fremdsprachenunterricht (sofern notwendig) in kompetentere Hände legen. Diesem Wunsch vieler Eltern entsprechen mittlerweile die meisten Gymnasien und bieten – zumindest für die unteren Klassenstufen – Hausaufgabenbetreuung an, meist in Fremdsprachen und Mathematik.
Falls das an der Schule Ihres Kindes noch nicht der Fall sein sollte, wäre es vielleicht eine lohnende Aufgabe für den Elternbeirat, sich um die Einrichtung einer Hausaufgabenbetreuung zu kümmern. Oder Sie schließen sich mit anderen interessierten Eltern zusammen und stellen fest, wie groß der Bedarf an der Schule ist. Ist das Interesse groß genug, dann wird sich kaum eine Schulleitung diesem Wunsch verschließen.
Günstig wäre es auf jeden Fall, wenn ein Fachlehrer nachmittags die Hausaufgaben überwacht. Diesen Service bekommen Sie allerdings nur an wenigen Schulen geboten; häufig bessern Oberstufenschüler ihr Taschengeld mit Hausaufgabenbetreuung auf. Das reicht in den meisten Fällen auch aus, denn Hausaufgabenbetreuung bedeutet weder Nachhilfe noch besondere Förderung, sondern lediglich, dass die Hausaufgaben unter Aufsicht gemacht werden. Erwarten Sie also nicht unbedingt, dass Ihr Kind alle Hausaufgaben fehlerfrei erledigt hat, wenn es nach Hause kommt. Eine individuelle Betreuung ist in diesem Rahmen nicht machbar und auch nicht vorgesehen. Und Sie sind ja vielleicht auch schon zufrieden, wenn Ihnen der Nachmittagsstress mit den Hausaufgaben erspart bleibt.
■ Basics für die Hausaufgaben
Zu den formalen Voraussetzungen gehört ein Hausaufgabenheft , in das alles eingetragen wird, was an Hausaufgaben zu erledigen ist. Ihr Kind ist alt genug, solch ein Heft verantwortungsbewusst zu führen. Und Sie müssen nicht Nachmittage lang herumtelefonieren, um von anderen Müttern, die vielleicht genauso ahnungslos sind wie Sie, die Aufgaben zu erfragen.
Bei jüngeren Kindern hat es sich aus
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