Haschisch - Konsum, Wirkung, Abhängigkeit, Selbsthilfe, Therapie
Jahren gibt es immer angestrengtere und ausgefeiltere Versuche, weltweit zu einer einheitlichen Diagnose psychischer Krankheiten oder »Störungen« zu gelangen. Das Ergebnis sind bis heute zwei internationale Diagnosesysteme, mit denen auch die Erscheinungsbilder einer Suchtmittelabhängigkeit aufgeschlüsselt werden. In Deutschland wird zumeist mit den klinisch-diagnostischen Leitlinien der »Internationalen Klassifikation psychischer Störungen«, kurz ICD-10, gearbeitet. Die USA und viele andere Länder bevorzugen das »Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen« in der revidierten Fassung des DSM-IV. Beide Diagnosesysteme führen Kriterien auf, die erfüllt sein müssen, um berechtigterweise die Diagnose »Substanzabhängigkeit« zu erstellen.
Nach den diagnostischen Leitlinien der ICD-10 (die ICD-11 ist in Vorbereitung) soll ein Abhängigkeitssyndrom (F1x.2) nur dann diagnostiziert werden, wenn bei einem Suchtmittelkonsumenten innerhalb des letzten Jahres drei oder mehr der nachstehenden Kriterien gleichzeitig gegeben waren:
Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich.
Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist.
Als ebenfalls beschriebenes charakteristisches Merkmal führt die ICD-10 noch ein eingeengtes Verhaltensmuster im Umgang mit psychotropen Substanzen auf.
Im DSM-IV-TR (DSM-V ist in Vorbereitung) müssen für die Diagnose Substanzabhängigkeit mindestens drei der folgenden Leitkriterien manifest sein:
Toleranzentwicklung, definiert durch eines der folgenden Kriterien:
Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen,
deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.
Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien äußern:
Charakteristisches Entzugssyndrom der jeweiligen Substanz,
dieselbe (oder eine sehr ähnliche) Substanz wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.
Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.
Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.
Viel Zeit für Aktivitäten, um die Substanz zu beschaffen, sie zu sich zu nehmen oder sich von ihren Wirkungen zu erholen.
Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzgebrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.
Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch die Substanz verursacht oder verstärkt wurde.
Die zusätzlich zu bestimmende Unterscheidung »mit« oder »ohne körperliche Abhängigkeit« macht auf die ganz alltäglichen Schwierigkeiten in Bezug auf spezielle Substanzen aufmerksam.
Falls Sie als Leser oder Leserin selbst Haschisch- oder Marihuana konsumieren, halten Sie an dieser Stelle bitte einen Moment inne und nehmen Sie eine Selbsteinschätzung Ihres Cannabisgebrauchs sowie Ihres Abhängigkeitsrisikos anhand der aufgeführten Kriterien vor. Prüfen Sie zusätzlich, welche Kriterien für Ihre persönliche Entscheidung ausschlaggebend sind. Lesen Sie erst anschließend weiter.
Die in der Praxis getroffene Unterscheidung zwischen »körperlicher« und »psychischer« Abhängigkeit kann heute vermutlich als allgemein
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