Heidi Klum - Chamäleongesicht. Biographie (German Edition)
berichten die Medien gern darüber. Heidi aber gibt ihrem Vater dann nicht die Anweisung, die Sache etwas gelassener anzugehen, oder spricht selbst mit dem Bürgermeister. Sie erlaubt sich kein Urteil über die Handlungen ihres Vaters und beschränkt sich darauf, über sie prinzipiell positive Kommentare abzugeben. Schon 2003 kontert sie auf die spitze Frage: „Stolz, dass Sie Ihrem Vater Arbeit geben?“ mit: „ Umgekehrt. Ich bin stolz darauf, dass er diese Arbeit für mich machen kann. Ich vertraue meinem Vater. Er will nur mein Bestes. Andere Leute können auch für einen arbeiten, aber das Interesse ist automatisch ein anderes, wenn sich die Familie engagiert.“ 2009 notiert sie in einem Fragebogen über ihre „Geheimnisse“ in einer Frauenzeitschrift: „Meine Mutter und mein Vater sind meine Helden.“
Was Günther Klum für seine Tochter geleistet hat, kann man im April 2009 erkennen, als der 64jährige einen Schlaganfall erleidet. Dieser passiert, als seine Frau gerade bei ihrer Tochter in den USA weilt. Klum hat über viele Jahre alles gegeben, und dass im Vorfeld seiner Erkrankung zwei öffentliche „Ausraster“ bekannt werden, die auch Heidis Ansehen nicht zuträglich sind, sind offenbar dieser Überanstrengung geschuldet, für seine Tochter alles Recht zu machen.
Das erste dieser Ereignisse fällt in den Februar, als bekannt wird, dass die Heidi Klum GmbH gegen einen Hartz-IV-Empfänger aus Aue in der ehemaligen DDR vor Gericht zieht. Es geht dabei um 142 800 Euro. Als sich heraus stellt, wie diese Summe zustande gekommen ist, ist der allgemeine Aufschrei groß. Denn es soll sich um Bildrechte handeln, deren handelsüblicher Preis sonst eher im Bereich von einigen wenigen Euro liegt.
Der Fall passt zu den paar Kröten, die Günther Klum von Nachwuchsmodels eintreibt, während seine Tochter als Moderatorin der Sendung Millionen verdient. Und der Tenor der Medien wird von nun an sein: Kriegen die den Rachen nicht voll genug?
Wir haben hier auf einer Seite den Täter, Partymacher Heinz Fischer. Er hat Anfang Oktober im Internet das Bild einer Blondine mit Kussmund von einer Erotikseite herunter gezogen und auf ein Plakat gedruckt, das auf eine Tanzveranstaltung mit dem Titel „Shake, baby, shake“ im Kulturhaus Grüna bei Chemnitz hinweist. Das Bild war nicht mit dem Vermerk auf ein Urheberrecht markiert und die dargestellte Person wirkt auf Fischer wie eine Marilyn-Monroe-Imitatorin. Es hat sich laut seinen Angaben um einen Freundschaftsdienst gehandelt, und Fischer damit selbst keinen Cent verdient. Wie es überhaupt zu dem Konflikt gekommen ist? Jemand hat die Familie Klum über das Foto informiert. Fischer war früher Diskothekenbetreiber und laut Freier Presse hat er seine Geschäftspartner auf einem Schuldenberg sitzen lassen. Einer davon, so vermutet Fischer, müsse ihn als „Rache“ verpetzt haben.
In den Medien wird nicht kolportiert, welche Rechte Fischer genau verletzt hat. Sind es die Bildrechte des Fotografen, oder ist es das Persönlichkeitsrecht Heidis oder – wahrscheinlicher – die Tatsache, dass Heidis Name in Deutschland geschützt ist. Damit wäre auch jede Abbildung von Heidi ist geschützt, weil sie selbst eine geschützte Marke ist. Es mag also okay sein, wenn jemand im Ausland Heidis Bildnis für eine Party verwendet. In Deutschland aber kann man dafür eine Gebühr verlangen. Wie hoch diese ausfällt, ist im Gesetz nicht festgelegt, orientiert sich aber in der Regel daran, was jemand mit der Nutzung des Bildes verdient hat. Und dann gibt es noch die Auslegung, dass jemand mit der Nutzung des Bildes einen Schaden hervorgerufen haben kann. Den zu beziffern muss man ein Gericht beauftragen. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, mit einer Klage gegen die Verletzung des Urheberrechts ein abschreckendes Beispiel zu setzen. Womit wir beim Kläger in dem Fall wären.
Der Heidi Klum GmbH ist das Plakat in die Hände gefallen und Heidi und ihr Vater haben das Bild eindeutig als ein älteres Foto von Heidi identifiziert. Den der Firma dadurch entstandenen Schaden beziffern sie so: 100 000 Euro sind „Fotohonorar“ - gewiss kein handelsüblicher Preis. Dazu kommen 20 000 Euro Agenturprovision und 22 800 Euro Mehrwertsteuer, macht zusammen 142 800 Euro.
Es ist erstaunlich, dass Partymacher Heinz Fischer ein Bild erwischt hat, an dem die Heidi Klum GmbH Rechte anmelden kann. Aber offensichtlich ist es so. Nun betrachten wir die Arbeit der Firma. Günther Klum ruft einige
Weitere Kostenlose Bücher