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Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Titel: Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Vincent Bugliosi
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und anderen Zusammenhängen, die die Publicity vor dem Prozess betrafen, wurden einzeln und im Richterzimmer verhandelt, um zu verhindern, dass andere Kandidaten beeinflusst wurden.
    Nachdem Older mit den ersten Befragungen fertig war, waren die Anwälte mit ihren jeweiligen Vorvernehmungen an der Reihe. Fitzgerald, der den Anfang machte, enttäuschte mich. Viele seiner Fragen stellte er im Plauderton und unüberlegt. Zum Beispiel: »Sind Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie schon einmal das bedauernswerte Opfer eines Tötungsdelikts geworden?« Fitzgerald stellte diese Frage nicht nur einmal, sondern zweimal, bis einer seiner Kollegen ihm einen Stoß in die Rippen gab und ihn darauf aufmerksam machte, dass das Opfer eines Tötungsdelikts als Geschworener wohl keine guten Dienste mehr leisten könnte.
    Reiner machte seine Sache bedeutend besser. Es war offensichtlich, dass er seine Klientin Leslie Van Houten von den anderen Angeklagten absetzen wollte. Klar war auch, dass er damit den Zorn von Manson auf sich zog. Kanarek erhob fast ebenso oft wie die Anklage Einspruch gegen Reiners Fragen.
    Shinn stellte dem ersten Kandidaten auf der Geschworenenbank nur elf Fragen, von denen Older sieben als unzulässig ansah. Seine gesamte Geschworenenbefragung, die Einsprüche und Begründungen mitgezählt, umfasste nur 13 Seiten im Protokoll.
    Kanarek verlas zum Auftakt eine Reihe Fragen, die eindeutig Mansons Handschrift trugen. Doch offenbar stellte dies Manson immer noch nicht zufrieden, denn er fragte Older, ob er »ein paar einfache, kindlich naive Fragen« an die Geschworenen richten dürfe, »die in meiner Realität real sind«. Nachdem das Ersuchen abgewiesen worden war, instruierte Manson Kanarek: »Sie werden vor Gericht kein weiteres Wort mehr sagen.«
    Manson ging davon aus, so erklärte Kanarek dem Gericht später, dass er bereits vorverurteilt war. Da die Auswahl demnach keine Rolle mehr spiele, erübrige es sich auch, die Kandidaten zu befragen.
    Zu meinem großen Erstaunen befolgte der sonst so unabhängige Kanarek Mansons Anweisung und weigerte sich, irgendwelche weiteren Fragen zu stellen.
    Während der Auswahlbefragung sollen Anwälte die Geschworenen nicht »belehren«, doch jeder gute Anwalt versucht natürlich, die Laienrichter für die eigene Seite einzunehmen. So fragte zum Beispiel Reiner: »Haben Sie in der Presse gelesen oder im Fernsehen gehört, dass Charles Manson eine Art ›hypnotische Macht‹ auf die weiblichen Angeklagten ausübt?« Reiner war wohl weniger an einer Antwort interessiert als vielmehr darum bemüht, den Geschworenen eine Idee in den Kopf zu setzen. Genauso bewegte auch ich mich auf dem schmalen Grat zwischen Befragung und Belehrung, als ich mich an jeden Geschworenen richtete: »Ist Ihnen klar, dass die Anklage nur die Aufgabe hat, die Schuld eines Angeklagten über jeden begründeten Zweifel hinaus und nicht über jeden Zweifel hinaus zu beweisen, dass also nur begründete Zweifel zählen?«
    Anfänglich hatte Older den Anwälten nicht erlaubt, die Geschworenen juristisch zu instruieren. Ich führte darüber einige hitzige Debatten mit ihm, bevor er uns schließlich gestattete, solche Fragen in verklausulierter Form zu stellen. Für mich war das ein wichtiger Sieg. Denn ich wollte nicht etwa den ganzen Prozess hinter mich bringen und am Ende von einem Geschworenen hören: »Wir können Manson nicht bezüglich der fünf Tate-Morde schuldig sprechen, weil er nicht da war. Er war oben auf der Spahn Ranch.«
    Unsere Anklage gegen Manson fußte auf dem Prinzip der »Haftung für fremdes Verschulden«, wonach jeder an der Verabredung einer Straftat Beteiligte strafrechtlich für alle von seinen Mitbeteiligten begangenen Vergehen verantwortlich ist, sofern die fraglichen Vergehen begangen wurden, um den Zweck der Verabredung zu erfüllen. Dieser Grundsatz kommt selbst dann zur Anwendung, wenn der an der Verabredung Beteiligte nicht am Tatort anwesend ist. Ich erklärte den Kandidaten das Ganze an einem Beispiel: A, B und C beschließen, eine Bank auszurauben. A plant den Raubüberfall, B und C führen ihn aus. Vor dem Gesetz ist A, auch wenn er die Bank nie betreten hat, genauso verantwortlich wie B und C.
    Aus Sicht der Anklage war es wichtig, dass jeder Geschworene solche zentralen Begriffe wie begründeter Zweifel, Verabredung zu einer Straftat, Motiv, unmittelbare und mittelbare Beweise oder das Prinzip der Mittäterschaft verstand.
    Wir hofften, dass Richter Older Linda Kasabian

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