Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson
Lautsprecheranlage ausgestattet war, sodass er den Prozessverlauf zwar verfolgen, aber nicht aktiv daran teilnehmen konnte.
Obwohl Older ihm mehrfach die Gelegenheit gab, in den Saal zurückzukehren, wenn er sich angemessen benehmen würde, machte Manson keinen Gebrauch davon.
Wir gaben unseren Versuch, Irving Kanarek von dem Fall abzuziehen, nicht auf. Am 10. Juni stellte ich einen Antrag auf eine beweiserhebliche Anhörung zum Wechsel von Hughes zu Kanarek. Die Voraussetzung meines Ersuchens: Manson hatte nicht das verfassungsmäßige Recht, sich von Kanarek anwaltlich vertreten zu lassen.
Die freie Wahl eines Rechtsbeistands, argumentierte ich, sei kein uneingeschränktes, bedingungsloses Recht. Vielmehr stehe es Angeklagten zu, die sich um ein günstiges Urteil in eigener Sache bemühen. Mansons entsprechende Äußerungen machten jedoch deutlich, dass er sich nicht aus diesem Grund für Kanarek entschieden habe, sondern um die ordnungsgemäße Rechtsprechung zu untergraben, zu behindern und zu durchkreuzen. »Und wir beantragen, dass er das Recht auf freie Wahl eines Rechtsbeistands nicht auf solch unwürdige Art missbrauchen kann.«
Kanarek erwiderte, dass er dem Gericht gerne Verhandlungsprotokolle zur Verfügung stelle, damit es beurteilen könne, ob er Verschleppungstaktiken anzuwenden pflege. Ich glaubte zu beobachten, wie Richter Older an diesem Punkt das Gesicht verzog, doch vielleicht täuschte ich mich auch. Olders ernster Gesichtsausdruck veränderte sich selten. Es ließ sich nicht so schnell hinter die Fassade blicken.
Bei meinen Recherchen über Kanarek hatte ich etwas erfahren, das ich nicht in meine einstündige Begründung einbrachte. Trotz aller Verzögerungsversuche, all seiner Abschweifungen, sinnlosen Anträge und absurden, verantwortungslosen Klagen punktete Irving Kanarek doch recht häufig. So merkte er zum Beispiel an, dass unser Büro nicht versucht hatte, Einspruch gegen Ronald Hughes zu erheben, der noch keinen einzigen Prozess geführt hatte, und unsere Vorbehalte damit zu begründen, dass seine Tätigkeit als Verteidiger Manson womöglich schaden könne. Am Ende ersuchte Kanarek das Gericht mit bestechender Logik darum, den Antrag abzuweisen, weil »es dafür keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt«.
Dies hatte ich in meiner Begründung offen eingeräumt, jedoch hinzugefügt, dass dies eine besondere Situation sei, die das Gericht herausfordere, ein Exempel zu statuieren.
Richter Older stimmte mir nicht zu, mein Antrag wurde abgewiesen.
Auch Bezirksstaatsanwalt Youngers Einspruch gegen Olders Entscheidung beim Obersten Gerichtshof von Kalifornien blieb erfolglos. All unseren Bemühungen zum Trotz, dem Steuerzahler vielleicht mehrere Millionen Dollar und allen Beteiligten eine Menge Zeit und unnötige Mühe zu ersparen, blieb uns Kanarek in den Verfahren Tate und LaBianca so lange erhalten, wie Charles Manson es wünschte.
»Wenn Euer Ehren Mr. Mansons Rechte nicht respektiert, dann brauchen Sie meine auch nicht zu respektieren«, sagte Susan Atkins, stand auf und kehrte dem Gericht den Rücken zu. Leslie Van Houten und Patricia Krenwinkel folgten ihrem Beispiel. Als Older den Vertretern der Verteidigung nahelegte, sich mit ihren Mandanten zu beraten, räumte Fitzgerald ein, dass er sich davon wenig verspreche, »da in diesem Verfahren seitens der Verteidigung nur wenig Kontrolle über die Mandanten zu erzielen ist«. Nach wiederholten Ermahnungen ließ Older die Mädchen hinausführen und in eines der leeren Geschworenenzimmer einen Stock höher bringen, in dem ebenfalls ein Lautsprecher angebracht wurde.
Mich erfüllte das alles mit gemischten Gefühlen. Falls die Mädchen im Verlauf des Prozesses immer wieder Mansons Verhalten nachäfften, so war dies ein zusätzlicher Beweis für seine Macht über sie. Andererseits könnte die Entscheidung, sie des Saals zu verweisen, bei einem Berufungsverfahren als umkehrbarer Irrtum angesehen werden – doch den ganzen Prozess ein zweites Mal zu führen war das Letzte, was wir wollten.
Gegenwärtig sieht das Gesetz – wie im Fall Allen gegen Illinois – vor, dass Angeklagte aus dem Gerichtssaal entfernt werden können, wenn sie störendes Verhalten an den Tag legen. Bei einem anderen Fall allerdings – dem Fall Zamora – ging es um einen heikleren Punkt. In dem Prozess mit 22 Angeklagten waren die Tische der Verteidigung so platziert, dass die Anwälte größte Schwierigkeiten hatten, sich mit ihren Mandanten zu verständigen,
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