Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson
das richtig?«
A: »Ja, so ist es.«
Rosemary LaBianca, erklärte Katsuyama außerdem, habe 42 Stichwunden aufgewiesen, von denen ihr 16, vornehmlich an Rücken und Gesäß, nach dem Todeseintritt zugefügt worden seien. Auf Nachfrage erklärte Katsuyama, dass das Herz nach Todeseintritt kein Blut mehr in den Körper pumpe und daher Post-mortem-Wunden an ihrer helleren Farbe zu erkennen seien.
Dies war eine wichtige Aussage, da Leslie Van Houten Dianne Lake erzählt hatte, sie habe auf einen Menschen eingestochen, der bereits tot gewesen war.
Auch wenn sich Dr. Katsuyama bei der Erstbefragung recht gut geschlagen hatte, bangte ich dem Kreuzverhör entgegen. Denn in seinem ersten Bericht hatte der stellvertretende Gerichtsmediziner den Todeszeitpunkt für die LaBiancas mit dem Nachmittag des 10. August angegeben, also zwölf Stunden zu spät. Dies stand nicht nur im Widerspruch zu Lindas Darstellung der Ereignisse in der zweiten Nacht, sondern ermöglichte der Verteidigung auch ein vortreffliches Alibi. Zweifellos würden sich eine ganze Reihe Leute finden, die wahrheitsgemäß bezeugen konnten, dass sie bei ihren Ritten auf der Spahn Ranch an diesem Sonntagnachmittag Manson, Watson, Krenwinkel, Van Houten, Atkins, Grogan und Kasabian gesehen hatten.
Ich hatte nicht nur bei Katsuyamas Befragung auf die Frage nach dem mutmaßlichen Todeszeitpunkt verzichtet, sondern auch bei Noguchi bezüglich der Tate-Morde, obwohl ich wusste, dass seine Aussage Lindas Darstellung bestätigt hätte, aber ich wollte vermeiden, dass die Geschworenen sich wunderten, wieso ich Noguchi danach fragte, Katsuyama aber nicht.
Da Fitzgerald beim Kreuzverhör den Anfang machte, lag es stets in seiner Macht, die Bomben aus dem Arsenal der Verteidigung zu zünden, und diese Sache wäre eine richtig große gewesen. Doch er sagte nur: »Keine Fragen, Euer Ehren.« Zu meinem großen Erstaunen folgten Shinn, Kanarek und Hughes seinem Beispiel.
Ich hatte nur eine einzige Erklärung dafür: Obwohl ihnen im Zuge der Akteneinsicht sämtliche Berichte ausgehändigt worden waren, hatte wohl keiner der vier deren Bedeutung erkannt.
Susan Atkins hatte Bauchschmerzen. Obwohl dies nur ein unbedeutender Vorfall war, führte er doch dazu, dass Aaron Stovitz vom Tate-LaBianca-Prozess abgezogen wurde.
Es gingen vier Gerichtstage verloren, als Susan Atkins über Bauchschmerzen klagte, die den untersuchenden Ärzten zufolge nicht existierten. Nachdem er die Geschworenen aus dem Saal geschickt hatte, rief Richter Older Susan in den Zeugenstand, wo sie mit dramatischer Geste all ihre Leiden aufzählte. Völlig unbeeindruckt und überzeugt, dass sie «uns etwas vorspielt«, holte Older die Geschworenen wieder herein und fuhr mit der Verhandlung fort. Als ein Reporter Aaron beim Verlassen des Gerichtssaals fragte, was er von Susan Atkins ’ Aussage halte, antwortete er: »Es war eine schauspielerische Leistung, wie sie von Sarah Bernhardt hätte stammen können.«
Am nächsten Morgen wurde Aaron in Bezirksstaatsanwalt Youngers Büro zitiert.
Nach dem Rolling-Stone-Interview hatte Younger Aaron angewiesen: »Keine Interviews mehr.« Aaron fiel es aufgrund seiner eher lässigen Einstellung schwer, die Anordnung zu befolgen. Als Younger einmal in San Francisco war, hatte er das Radio angedreht und sich dann Aarons Kommentare zum Prozesstag anhören müssen. Obwohl Aarons Bemerkungen nicht gegen das Redeverbot verstießen, hatte ihn Younger bei seiner Rückkehr gewarnt: »Noch ein einziges Interview, und Sie sind den Fall los.«
Ich begleitete Aaron in Youngers Büro. Aarons Kommentar sei in keiner Weise ein Interview gewesen, argumentierte ich, sondern nur eine beiläufige Bemerkung. Wir hatten im Lauf des Verfahrens alle schon solche Kommentare abgegeben. 80 Doch Younger erklärte strikt: »Nein, mein Entschluss steht fest, Stovitz, Sie sind den Fall los.«
Ich fand das schrecklich, denn in meinen Augen war die Entscheidung ganz und gar unfair. Doch in diesem Fall gab es keine Berufung.
Da ich die Beweisführung vorbereitet und die meisten Zeugen vernommen hatte, berührte Aarons Ausscheiden diesen Teil des Verfahrens nicht, doch wir hatten uns darauf geeinigt, die Schlussplädoyers vor den Geschworenen, die jeweils mehrere Tage dauern würden, aufzuteilen. Dass ich sie nun alle selbst halten musste, bedeutete einen enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Ich war daher gezwungen, zu den vier oder fünf Stunden abendlicher Vorbereitungszeit noch einmal zwei
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