Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson
ist unzulässig.«
Bugliosi: »Würden Euer Ehren die Geschworenen bitte belehren, dass sie diese unbegründete Bemerkung von Mr. Kanarek nicht berücksichtigen dürfen?«
Older instruierte sie entsprechend.
Hughes kam in seinem kurzen Kreuzverhör schnell zur Sache. Ob der Zeuge einen Fingerabdruck von Leslie Van Houten mit den latenten verglichen habe, die im Haus der LaBiancas gefunden worden seien? Ja. Und keiner dieser Abdrücke habe zu denen von Leslie Van Houten gepasst, richtig? Ja, Sir. Keine weiteren Fragen.
Hughes lernte schnell.
Da er offenbar den Eindruck hatte, dass Kanarek einer Sache auf der Spur war, nahm Fitzgerald sein Kreuzverhör wieder auf und fragte: »Hatten Sie Gelegenheit, die latenten Fingerabdrücke vom Anwesen Tate und die vom Anwesen LaBianca mit einem Abdruck von Linda Kasabian zu vergleichen?«
A: »Ja, das habe ich getan.«
F: »Was war das Ergebnis dieses Vergleichs?«
A: »Linda Kasabians Abdrücke wurden an keinem der beiden Tatorte gefunden.«
Fitzgerald: »Danke.«
Ich war so weit wie möglich darum bemüht, die Kripo L. A. nicht in Verlegenheit zu bringen, doch immer gelang es mir nicht. So hatte ich bereits erwähnen müssen, dass DeRosa auf den Türöffner gedrückt hatte, damit sich die Geschworenen nicht wunderten, wieso dieser spezielle Abdruck nicht weiter vor Gericht behandelt wurde. In meiner direkten Befragung des elfjährigen Steven Weiss beschränkte ich mich auf den Fund des Revolvers Kaliber .22 am 1. September 1969, ohne auf die weitere Geschichte einzugehen. Doch im Kreuzverhör kam durch Fitzgerald ans Licht, dass die Waffe zwar bereits am Tag ihres Fundes von einem Beamten sichergestellt worden war, es aber dennoch bis zum 16. Dezember 1969 gedauert hatte, bis das Morddezernat der Kripo L. A. die Waffe angefordert hatte, und dies auch erst, nachdem Stevens Vater angerufen und ihnen mitgeteilt hatte, dass sie die gesuchte Waffe bereits in Verwahrsam hatten. Fitzgerald brachte ebenfalls zur Sprache, dass Steven selbst zwar darauf geachtet hatte, keine Abdrücke zu vernichten, der Polizist die Waffe jedoch unbekümmert mit beiden Händen angefasst hatte.
Der nächste Zeuge tat mir leid. Die Zuschauer hatten kaum zu lachen aufgehört, als Officer Watson von der Valley Services Division in den Zeugenstand trat, um zu bescheinigen, dass er der Beamte sei, der die Waffe gesichert hatte.
Doch Officer Watsons Aussage war insofern wichtig, als er nicht nur die Waffe identifizieren konnte – und bezeugte, dass die rechte Griffschale fehlte, der Lauf verbogen und der Abzugsbügel abgebrochen war –, sondern auch angab, dass sie zwei scharfe Patronen und sieben leere Hülsen enthalten hatte.
Anschließend bestätigte Sergeant Calkins, dass er am 16. Dezember 1969 vom Parker Center zur Valley Services Division gefahren sei, um den Revolver Kaliber .22 abzuholen.
Im Kreuzverhör förderte Fitzgerald zutage, dass die Kripo L. A. zwischen dem 3. und 5. September 1969 etwa 300 Handzettel bezüglich der Waffe an die verschiedensten Polizeibehörden in den Vereinigten Staaten und Kanada verschickt hatte, mit einem Foto und einer genauen Beschreibung des Revolvertyps, nach dem gesucht wurde.
Damit sich die Geschworenen nicht wunderten, wieso die Polizei die Waffe nicht, kurz nachdem die Handzettel verschickt worden waren, von der Valley Services Division bekommen hatte, sah ich mich gezwungen, Calkins erneut zu befragen: »Haben Sie einen Handzettel an die Valley Services Division der Polizei L. A. in Van Nuys geschickt?«
A: »Soweit ich weiß, nicht, Sir.«
Um weitere Peinlichkeiten zu vermeiden, verzichtete ich auf die Frage, wie nahe diese Polizeiabteilung am Tate-Wohnsitz lag.
7. bis 10. September 1970
Wegen der Konferenz der Anwaltskammer ergab sich eine dreitägige Verhandlungspause, während der ich an meinem Schlussplädoyer arbeitete und mir wegen eines Anrufs Sorgen machte, den ich bekommen hatte.
Als das Gericht am zehnten wieder zusammentrat, gab ich im Richterzimmer folgende Erklärung ab:
»Barbara Hoyt, eine unserer Zeuginnen, hat das Haus ihrer Eltern verlassen. Ich verfüge noch nicht über alle Einzelheiten, doch laut Aussage der Mutter hat Barbara eine Morddrohung erhalten, wonach sie und ihre Familie getötet würden, falls sie im Prozess aussagt.
Zweierlei ist gewiss: Die Drohung kommt nicht vonseiten der Anklage und sicherlich von niemandem, der nichts mit dem Prozess zu tun hat.
Der logischste Schluss ist meines Erachtens, dass sie
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