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Herrentag: Anwalt Fickels erster Fall (German Edition)

Herrentag: Anwalt Fickels erster Fall (German Edition)

Titel: Herrentag: Anwalt Fickels erster Fall (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Henner Hess
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Erinnerung der Gundelwein immer noch unvollständig war. Und das leicht indolente Grinsen, dessen sich der Fickel partout nicht entschlagen konnte, war gänzlich ungeeignet, ihren Seelenfrieden wiederherzustellen. Die Oberstaatsanwältin bedachte ihren Exmann mit einem vernichtenden Blick. Doch der ließ alle negativen Gefühle an sich abperlen und erhob sich respektvoll vor dem Ermittlungsrichter.
    »Tag, die Herren«, begrüßte der Leonhard die Wartenden leutselig. »Ich wurde durch höhere Gewalt aufgehalten. So einen Stau hab’ ich noch nie erlebt.« So ist die Hackordnung in der Justiz: Wenn der Richter zu spät kommt, ist es höhere Gewalt, wenn der Anwalt aufgehalten wird, ist es eine versäumte Frist. Aber der Fickel ist natürlich der Letzte, der sich darüber beschweren würde, denn als Terminhure profitiert er ja von dieser Ungleichbehandlung.
    Während die Beteiligten das Sitzungszimmer betraten, vergeudete die Oberstaatsanwältin keine Zeit, sondern schoss sofort mit scharfer Munition. Mit schrägem Blick auf die Verteidigung sagte sie: »Ich frage mich sowieso, was dieser Termin eigentlich soll.«
    Der Leonhard meinte, dass er sich da eigentlich nur anschließen könne.
    Natürlich war die Frage an den Fickel gerichtet. Aber der stand gerade mal wieder ein bisschen auf dem Schlauch.
    »Gemäß Paragraf 117 S t PO darf der Beschuldigte jederzeit eine Haftprüfung beantragen«, leierte der René müde lächelnd herunter. Der Fickel nickte erleichtert.
    »Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn auch neue Ermittlungserkenntnisse vorliegen«, erklärte der Leonhard und fügte mit Blick auf den Schriftsatz vom Fickel belehrend hinzu: »Zeugen habe ich hier jedenfalls noch nie geladen!«
    Der Fickel fühlte, wie ihn die drei Augenpaare anschauten: fragend, spöttisch, vorwurfsvoll. Die Oberstaatsanwältin streute sadistisch weiter Salz in die Wunde und stellte fest, dass es schon erstaunlich sei, mit welch »elementarer Unkenntnis der Regeln des Strafprozessrechts« hier vonseiten der Verteidigung vorgegangen würde.
    Der René blickte den Fickel an und schüttelte deprimiert den Kopf. Der konnte das natürlich so nicht stehen lassen. Es ging schließlich auch um seinen guten Ruf! [ 49 ]
    »Meiner Sekretärin ist bei der Abschrift ein kleiner Fehler unterlaufen«, erklärte er entschuldigend. Die Oberstaatsanwältin lachte gehässig auf, um die Verteidigung gleich darauf zu denunzieren, sie verfüge doch noch nicht mal über ein eigenes Büro!
    »Wie dem auch sei«, grummelte der Leonhard und schlug die inzwischen ziemlich angeschwollene Akte auf. »Bringen wir’s hinter uns.« Er wandte sich an den Fickel: »An den die Fluchtgefahr begründenden Tatsachen hat sich in den letzten Tagen nichts Grundlegendes geändert, nehme ich an?«
    »Der Beschuldigte hat sich mit seiner Lebensgefährtin verlobt«, erklärte der Fickel. »Er ist damit eine wichtige persönliche Bindung eingegangen.«
    Die Oberstaatsanwältin schüttelte geringschätzig den Kopf: »Wenn der Verteidigung nichts Besseres einfällt …«
    »Ob das eine wichtige persönliche Bindung ist, lasse ich mal dahingestellt«, erklärte der Leonhard launig und schüttelte den Kopf. »Damit kommen Sie bei mir nicht durch. Der Haftgrund besteht unverändert fort.« Er klappte die Akte wieder zu. »Das wäre dann wohl alles!«
    Die Oberstaatsanwältin stand bereits. Langsam wurde es ihr sogar langweilig, ihren vor Inkompetenz strotzenden Exmann juristisch vorzuführen.
    »Einen klitzekleinen Moment bitte«, warf der Fickel ein. »Wir haben noch nicht über den dringenden Tatverdacht gesprochen!«
    Die Gundelwein verdrehte die Augen und setzte sich wieder hin.
    »Ich hab meine Zeit auch nicht geschenkt«, brummte Ermittlungsrichter Leonhard und blickte den Fickel leicht genervt an. »Von mir aus … Schießen Sie los!«
    »In der Akte befindet sich ein aktuelles Vernehmungsprotokoll von der Zeugin Nadin Pohl, in dem sie aussagt, dass der Beschuldigte ein Verhältnis mit dem Opfer hatte«, sagte der Fickel. Der René knirschte vernehmlich mit den Zähnen. »Folglich sind seine DNA -Spuren gewissermaßen auf natürlichem Wege an die Robe des Opfers gekommen – und nicht als Folge einer Vergewaltigung«, ergänzte der Fickel.
    »Das ist doch eine reine Gefälligkeitsaussage!« rief die Oberstaatsanwältin. »Jetzt, wo sie sich mit dem Angeklagten verlobt hat …«
    Der Leonhard hatte die Akte wieder aufgeschlagen und las mit wachsendem Interesse in dem

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