Höllenfracht
verärgerte - und müde - Gesichter.
Andere blickten etwas besorgt auf die beiden eindeutigen Hauptdarsteller der Sitzung, derentwegen sie überhaupt einberufen worden war: Gregory Adams, UN-Botschafter der USA, und Dmitri Karmarow, UN-Botschafter der UdSSR.
»Es wird festgestellt«, fuhr McCaan fort, dessen Irisch trotz zweier Jahrzehnte Aufenthalt in den Vereinigten Staaten so unverkennbar war wie eh und je, »daß diese Sitzung dringlich von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika beantragt wurde, und zwar nach Artikel neun, unprovozierter und exzessiver Einsatz militärischer Gewalt gegen ein unbewaffnetes See- oder Luftfahrzeug in der Nähe territorialer Grenzen. Die Anklage der Verletzung des Artikels neun wird hiermit zur Tagesordnung genommen. Die Delegation der Vereinigten Staaten hat beantragt, daß diese Sitzung unter Ausschluß der Öffentlichkeit mit Ausnahme der Mitglieder des Rates selbst stattfinde, wenn auch Audiotransskripte dieser Sondersitzung als vertraulich allen Mitgliedsnationen zur Verfügung stehen. Botschafter Adams, wollen Sie bitte Ihre Klage vortragen.«
Gregory Adams richtete sich sein Mikrofon und blickte über den ganzen Tisch auf die vierzehn anderen Delegierten. Ein sehr aufmerksames Publikum hatte er nicht. Der russische Botschafter gab sich betont gelangweilt. Aber auch die anderen Delegierten sahen eher uninteressiert drein. Adams begann sich zu fragen, ob es wirklich klug gewesen sei, unter diesen Umständen sogar eine Sondersitzung einberufen zu lassen. Er rückte sich die dunkle Hornbrille zurecht, die er trug, um älter auszusehen, räusperte sich und begann.
»Vielen Dank, Herr Generalsekretär. In der Nacht zum dreizehnten November, also vor zwei Tagen, befand sich ein unbewaffnetes amerikanisches Aufklärungsflugzeug vom Typ RC-135 auf einem Routine-Patrouillenflug vor der Ostküste der sowjetischen Halbinsel Kamtschatka. Das Flugzeug war auf einem friedlichen Übungsflug -«
»Entschuldigen Sie, Mr. Adams«, unterbrach an dieser Stelle bereits Dmitri Karmarow, der sich den Übersetzungskopfhörer näher
ans Ohr drückte. Er lächelte und sagte auf englisch:
»Der Übersetzer sagt mir eben, die RC-135 sei auf einem Übungsflug gewesen. Ich möchte diesen Punkt nicht mißverstehen.
Bedeutet dies dasselbe wie Spionageflug, Sir?«
»Amerikanische Flugzeuge aller Typen«, antwortete Adams, »fliegen an praktisch allen Küsten der Welt aus einer Reihe von Gründen, Botschafter. Diese spezielle RC-135 hatte einen routinemäßigen Übungs- und Beobachtungsauftrag. Sie sammelte Daten für die Satelliten-Navigation, und zwar für zivile wie militärische Zwecke.«
»Navigationsinformationen!« Karmarows einundsechzigjähriges Gesicht barst schier vor unterdrücktem Gelächter. Er spielte demonstrativ und übertrieben vor, wie er sein Gesicht verbarg und sich bemühte, das Lachen zu unterdrücken. »Navigationsinformation! Na gut, Mr. Adams. Ich entschuldige mich auch für die Unterbrechung!« Und er unterdrückte noch einmal ein Lachen. Die übrigen Delegierten blickten unbewegt drein, aber es war dennoch offensichtlich, daß sie Adams Erläuterung der Mission der RC-135 wenig Glauben schenkten. Es war allgemein bekannt, was dieser Flugzeugtyp konnte.
»Dieses Flugzeug«, fuhr Adams mit erhobener Stimme fort, »wurde zerstört. Plötzlich, ohne Vorwarnung und ohne Anlaß.«
Adams musterte der Reihe nach die Gesichter der anderen Delegierten, aber sie waren ausdruckslos. »Dies stellt eine Bedrohung und Gefährdung des freien Luftverkehrs für uns alle dar, Gentlemen. Der Vorfall trug sich nicht über sowjetischem Hoheitsgebiet zu -«
»Unkorrekt, Botschafter Adams«, sagte Karmarow. »Ich habe hier einen Bericht unserer Luftverteidigung, von der Radarsuchstation auf der Insel Kommandorskij sowie vom Flugplatz Ossora auf Ost-Kamtschatka. Sie berichten übereinstimmend, daß sich das Flugzeug vom Typ RC-135 unserer Küste auf 73 Meilen näherte ...«
»Und 73 Meilen«, gab Adams zurück, »bedeutet kaum sowjetisches Lufthoheitsgebiet.«
»Nach den Regelungen der International Civil Aeronautics Organization durchaus«, erwiderte Karmarow. »Artikel siebzehn, Paragraph 131, gestattet eine 120-Meilen-Zone als Luft-
sicherheitsraum vor dem Territorium von Ländern, die an das offene Meer grenzen. In dieser Zone sind Flüge ohne Erlaubnis des Landes, das diese Zone kontrolliert, unzulässig. Ich glaube, ich kann als sicher unterstellen, daß Ihre RC-135 nicht die
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