Hund und Katze gehen auf Reisen
eines Hundes gestört fühlen könnte.
Auch bei Appartementwohnungen oder Ferienhäusern entscheidet jedoch allein der Vermieter, ob Ihr Hund willkommen ist oder nicht. Sie sollten also bereits bei der Buchung angeben, dass Sie vorhaben, mit einem Hund anzureisen. Zuweilen wird dann eine zusätzliche Reinigungsgebühr berechnet. Um keine verschmutzten Böden oder Möbel zu hinterlassen, empfiehlt es, Hundedecken und alte Laken auf die Reise mitzunehmen.
Auf dem Campingplatz
Hunde dürfen auf die meisten Campingplätze mitgenommen werden. In der Regel wird keine zusätzliche Gebühr verlangt. Trotzdem ist es ratsam, vor dem Buchen des Platzes nachzufragen, ob Ihr Hund mit auf den Platz darf. Besonders in der Hauptsaison sperren einige Platzbetreiber ihre Anlage für Hunde. Informationen zu hundefreundlichen Campingplätzen bieten unter anderem die Geschäftsstellen des ADAC an. Auch im ausführlichen ADAC-Campingführer lässt sich nachlesen, ob und wann ein Campingplatz für Hunde geöffnet ist.
Auf jedem Campingplatz gibt es eine Platzordnung, sie sieht meist vor, dass Hunde auf dem Gelände an der kurzen Leine zu führen sind. Streunende Hunde werden auf Campingplätzen nicht gern gesehen. Auch dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt auf der Parzelle alleine gelassen werden. Die sanitären Einrichtungen sind in der Regel für den Hund tabu. Möchten Sie Ihren Hund frei laufen und sich austoben lassen, ist es in der Regel besser, den Campingplatz zu verlassen. So sollte Ihr Hund sein Geschäft auch außerhalb des Campingplatzes erledigen. Kampieren in der Wildnis (wildes Campen) ist in den meisten Ländern Europas nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.
ANDERE LÄNDER SEHEN
Wer einen Urlaub mit seinem Hund im Ausland plant, kommt nicht darum herum, sich eingehend mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes zu beschäftigen. Die Angaben in diesem Heft wurden sorgfältig zusammengestellt und auf den neusten Stand gebracht. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Einreisebestimmungen sind Gegenstand der laufenden Gesetzgebung und können sich jederzeit ändern. Auch aktuelle seuchenpolitische Entwicklungen können dazu führen, dass sich die Voraussetzungen für die Einreise von Heimtieren über Nacht ändern. Zudem kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft über den momentanen Stand der Einreisebestimmungen zu informieren und sich Auskünfte auch schriftlich bestätigen zu lassen.
Tipps und Informationen zum Thema Reisen mit Heimtieren und Einreisebestimmungen finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Deutschen Tierschutzbundes ( www.tierschutzbund.de ) und des Deutschen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( www.bmelv.de ).
Einreise in EU-Länder
Die Einreise mit Hund in Länder der EU wird durch die EU-Einreisebestimmungen geregelt. Seit dem 1. Oktober 2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Ziel dieser Verordnung war es, eine Harmonisierung der Einreisebestimmungen für Haustiere innerhalb der EU zu erreichen sowie den Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu verbessern.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen vor der Einreise in ein EU-Land zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet werden. Der Mikro-Chip muss einer ISO-Norm entsprechen. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 02. Juli 2011 reichte für die Einreise in EU-Staaten eine Tätowierung des Hundes mit einer registrierten Nummer als Kennzeichnung aus. Seit dem 4. Juli 2011 müssen Heimtiere zwingend mit einem Mikro-Chip (ISO-Norm 11784, entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus benötigen alle Tiere einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Dieser muss auf Reisen mitgeführt werden, von einem Tierarzt ausgestellt sein und es muss aus ihm hervorgehen, dass das betreffende Tier eine gültigeTollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) erhalten hat. Ein Welpe muss bei Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein und die Impfung wird als
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