Hund und Katze gehen auf Reisen
gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Die aufgeführten Bedingungen gelten für Hunde und Katzen in haushaltsüblichen Tierzahlen (bis fünf), die nur vorübergehend (in der Regel bis zu einer Dauer von drei Monaten) ins Ausland mitgenommen werden. Für längere Aufenthalte bzw. den Verkauf gelten unter Umständen andere Bedingungen, die bei den jeweiligen Ländervertretungen erfragt werden sollten.
Reisen in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Rückreise aus Nicht-EU-Ländern
Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern gilt es zu beachten, dass es zwei Kategorien von Ländern gibt. Gleichgestellte und sogenannte gelistete Länder auf der einen Seite und nicht gelistete Länder mit einem unbekannten oder ungünstigen Tollwutstatus auf der anderen Seite. Bei der Rückreise aus gleichgestellten und gelisteten Drittländern gelten im Wesentlichen dieselben Bestimmungen wie für das Reisen innerhalb der EU. Der EU gleichgestellte Länder sind Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan-Stadt. Zu den Drittländern mit einem vergleichbar günstigen Tollwutstatus, die nach Antragstellung gelistet wurden, gehören u. a. die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan. Eine vollständige Aufstellung dieser ständig aktualisierten Liste finden Sie im Internet ( http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/list_third_de.htm ).
Andererseits gibt es nicht gelistete Drittländer mit einem schlechteren oder unbekannten Tollwut-Status. Zu diesen Ländern gehören auch sehr beliebte Reiseziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder die Dominikanische Republik.
Bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise von einem autorisierten Tierarzt vorgenommen werden und in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Die Antikörper-Bestimmung sollte also unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen – anderenfalls muss zwingend eine dreimonatige Frist vor der Wiedereinreise eingehalten werden.
Wer in gelistete oder nicht gelistete Drittländer reist, muss selbstverständlich deren Einreisebestimmungen bei der Anreise berücksichtigen. Einige Länder sind nachfolgend aufgeführt, ansonsten geben auch hier die entsprechenden Botschaften, Konsulate, Fremdenverkehrsämter oder Reiseveranstalter Auskunft. Wer aus diesen Ländern Tiere einführt bzw. zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG (zu finden unter www.bmelv.de ).
Einreisebestimmungen Nicht-EU-Reiseländer
Australien
Australien hat sehr strenge Einreisebestimmungen.
Die Einreise erfolgt nur auf Antrag und erfordert eine lange Vorlaufzeit.
Eine Quarantäne ist vorgeschrieben.
Die Tiere dürfen nur über bestimmte Flughäfen einreisen.
Ab dem 1. März 2012 müssen alle Hunde eine gültige Impfung gegen Bordetellabronchiseptica nachweisen und einengültigen Impfausweis mitführen.
Weitere Informationen unter: www.daff.gov.au/aqis/cat-dogs
Island
Island hat sehr strenge Einreisebestimmungen. Unter anderem ist eine Quarantäne vorgeschrieben. Urlaubsreisenden, die sich nur eine kurze Zeit in Island aufhalten, wird nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt.
Weitere Informationen unter: www.botschaft-island.de
Kroatien
Der Hund muss gekennzeichnet sein (Mikro-Chip oder Tätowierung). Die Kennzeichnung muss im Pass eingetragen sein.
Bei der Einreise muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.
Es ist ein internationales Reisedokument mitzuführen, in dem die Impfung gegen Tollwut bescheinigt ist. Die Tollwutimpfung darf im Falle der Erstimpfung nicht weniger als 30 Tage zurückliegen.
Es besteht Leinenpflicht und für bestimmte Hunderassen auch eine Maulkorbpflicht.
Norwegen
Das Tier muss einen Mikro-Chip haben,Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie vor dem 03. Juli 2011 entstanden und gut lesbar sind.
Der EU-Heimtierausweis mit entsprechender Kennzeichnung ist verpflichtend mitzuführen.
Vor
Weitere Kostenlose Bücher