Hund und Katze gehen auf Reisen
die allgemeinen EU-Bestimmungen.
In einzelnen EU-Ländern gibt es weitere zu beachtende Hinweise und Regelungen:
Belgien
Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.
Dänemark
Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr (auch in Begleitung von Touristen) der folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge. Hintergrund des Verbotes ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Hundebesitzer, die einen Hund dieser betroffenen Rasse vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, können weiterhin mit ihrem Hund nach Dänemark einreisen, sie müssen allerdings auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Auch muss der Hund einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsregelung gilt nicht für Pitbull-Terrier und Tosa Inu, da diese Hunderassen bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.
An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die allgemeine Pflicht, Hunde anzuleinen.
In den Wäldern besteht ganzjährig allgemeine Leinenpflicht.
Ungeimpfte Welpen, die jünger als drei Monate alt sind, dürfen, wenn der Tierbesitzer keinen Wohnsitz in Dänemark hat, nicht eingeführt werden.
Weitere Informationen unter: www.tyskland.um.dk/de
Finnland
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus) mit Praziquantel oder Epsiprantel. Die Behandlung darf nicht länger als 30 Tage zurückliegen und muss vom Tierarzt im Heimtierausweis dokumentiert werden. Es wird empfohlen, die Behandlung nach 30 Tagen zu wiederholen.
Weitere Informationen unter: www.finnland.de
Frankreich
Keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.
Die Einreise mit sogenannten „Kampfhunden“ ist in Frankreich verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den verbotenen Hunderassen bzw. zu den zu erfüllenden Auflagen finden Sie auf der Website der französischen Botschaft.
Weitere Informationen unter: www.botschaft-frankreich.de
Großbritannien
Eine Bandwurmkur muss mindestens 24 Stunden und nicht länger als 120 Stunden (ein bis fünf Tage) vor der geplanten Ankunftszeit in Großbritannien verabreicht werden.
Weitere Informationen unter: www.britischebotschaft.de
Italien
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
Malta
Folgende Hunderassen dürfen nicht nach Malta eingeführt werden: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, argentinische Hunde und Fila Brasileiro.
Weitere Informationen unter: www.vafd.gov.mt/pet-travel-scheme
Niederlande
Das Verbot der Einfuhr bestimmter Hunderassen wurde aufgehoben: Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Hunde, die auffällig werden, sollen zukünftig einem Verhaltenstest unterzogen werden – unabhängig vom Erscheinungsbild.
Weitere Informationen unter: www.niederlandeweb.de
Österreich
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Weitere Informationen unter: bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Reiseinformationen/Reisen_nach_Oesterreich/
Portugal
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden.
Schweden
Eine Impfung gegen Leptospirose und Staupe wird empfohlen.
Es gilt Leinenpflicht.
Weitere Informationen unter: www.sjv.se
Slowakische Republik
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer muss nachgewiesen werden.
Leinenpflicht und Hundeverbot sind regional geregelt.
Slowenien
Es besteht Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Eintritt in öffentliche Gebäude, Restaurants usw. ist Hunden mit Ausnahme von Behindertenführhunden untersagt.
Spanien
Der Maulkorb ist in einigen autonomen Regionen Spaniens Pflicht.
Ob Hunde an den Strand dürfen, legen die jeweiligen Stadtverwaltungen fest.
Welpen, die jünger als drei Monate alt und deshalb
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