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Ich bin alt und das ist gut so

Ich bin alt und das ist gut so

Titel: Ich bin alt und das ist gut so Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Ruetting
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das Leben gegeben, nur er dürfe es wieder nehmen und dies würde bedeuten, dass der Mensch das Leiden bis zum Schluss ertragen müsse. 34% waren der Auffassung, der Mensch sei alleiniger Besitzer seines Lebens und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet; und 42% waren der Auffassung, Gott habe dem Menschen zwar das Leben als Geschenk gegeben, damit aber könne der Mensch in eigener Verantwortung darüber verfügen, d. h. auch über das Ende bestimmen. Nur ein sehr geringer Prozentsatz machte keine Angaben, wusste nicht zu antworten oder meinte, keine der drei Antworten sei zutreffend.
    Damit haben sich insgesamt 76% für die Verfügungsgewalt des Menschen über sein eigenes Leben ausgesprochen, also die gleiche Anzahl wie bei heutigen Umfragen.
    Die Diskussion wird in Deutschland häufig unehrlich geführt. Die DGHS hat einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass sachlichere Informationen bekannt werden, dass die Begriffe, um die es geht, klarer definiert werden und dass sorgsamer mit Begriffen umgegangen wird. Der Frei-Tod muss immer freiwillig sein.
    Artikel 1 GG lautet: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Dieser Verpflichtung wurde bislang nicht ausreichend nachgekommen. Die DGHS hat über viele Jahre darauf hingewiesen, welche gravierenden Missstände es im Pflegebereich und Sterbealltag gibt. Die DGHS hat gefordert, dass mehr für bessere Schmerzbekämpfung getan werden muss. Die DGHS hat sich in Presseerklärungen, Verlautbarungen, Stellungnahmen und in ihrer Verbandszeitschrift dafür eingesetzt, dass die Palliativmedizin ausgebaut werden muss. Die DGHS hat mehr Lehrstühle für Palliativmedizin gefordert, schon vor Jahren, nochmals abgedruckt in der aktuellen Verbandszeitschrift.
    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das Bundesverfassungsgericht unterstreichen: »Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert.« Und: »In der Regel kommt es entscheidend darauf an, was der Betroffene empfindet.«
    Es ist nicht Sache von Staat oder anderen Gruppen, dem einzelnen Menschen seine Empfindungen auszureden. Vielmehr müssen wir diese Würdeempfindungen ernst nehmen!
    Viele von Ihnen werden gelegentlich die Fernsehsendungen über in Pflegeheimen dahinvegetierende Patienten gesehen haben, die nicht mehr entscheiden können, ob sie weiterleben oder lieber sterben wollen. Einer der Betreuer, der übrigens betonte, wie gern er seinen Beruf ausübe, erklärte dennoch, dass er sich in einer ähnlichen Situation für den Freitod entscheiden würde – wenn er es dann noch könnte.
    Als Abgeordnete im Bayerischen Landtag stehe ich mit meiner Meinung natürlich ziemlich allein, bekomme aber viele Hilferufe von verzweifelten Menschen, die nicht mehr leben, aber sich auch nicht vor einen Zug werfen oder sich erhängen wollen. Das zeigt, wie wichtig eine Institution wie die DGHS ist und dass die Politiker Stellung zu den Problemen nehmen müssen, selbst wenn diese ihnen unangenehm sind.
    Zweifellos genügt es nicht, bei der Schmerzbekämpfung allein stehen zu bleiben. Zweifellos genügt es nicht, nur diese zu fördern. Zweifellos hat auch die Hospizbewegung nicht auf alle Fragen eine Antwort. Die DGHS zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einem sehr breiten und integrativen Sowohl-als-auch-Ansatz neben einer Sterbebegleitung und guter Palliativmedizin auch eine rechtsstaatlich abgesicherte passive, aktive indirekte und aktive direkte Sterbehilfe fordert, Letztere wohlgemerkt nur in seltenen Extremfällen, insbesondere dann, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen letzten Lebensabschnitt von eigener Hand abzukürzen. Er soll dann gemäß dem verfassungsrechtlich verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht schlechter gestellt sein als ein Patient, der dies noch kann.
    Allmählich spricht sich herum, dass es Fälle gibt, bei denen eine auch noch so gute Schmerzbekämpfung das Würdeempfinden Betroffener nicht ausreichend zu schützen vermag. Ich erinnere noch einmal an das Sterben meiner Mutter. Jedes Leben stößt eben an Grenzen, jede medizinische Machbarkeit auch.
    Wir sollten uns hüten, Menschen wie Gebrauchtwagen zu behandeln. Wir sollten uns hüten, jeden Körperteil für ersetzbar zu halten. Wir sollten uns hüten, mit der modernen Apparatemedizin das stets Machbare in den Vordergrund zu rücken.
    Maßgeblich muss das Selbstbestimmungsrecht (und

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