Ich habe abgeschworen
Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen« gemahnt? Ich weiß es nicht, kann aber meinen Zweifel nicht verhehlen.
Während der Kirchenaustritt aus einer der christlichen Kirchen in Deutschland ein reiner Verwaltungsakt ist, gilt dies im Islam nicht. Wer einen moslemischen Vater hat, ist Moslem. Zudem ist es möglich, zum Islam zu konvertieren, ein Austritt aus der Religion aber ist nicht vorgesehen. Es würde auch ihrer Ideologie widersprechen, in der alles zum Islam hin ausgerichtet ist. So beginnt die Kairoer Erklärung der Menschenrechte unter dem Islam: »Die Mitglieder der Organisation der islamischen Konferenz betonen die kulturelle und historische Rolle der islamischen Umma (Glaubensgemeinschaft), die von Gott als die beste Nation geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat, in der zwischen dem Leben hier auf Erden und dem Jenseits Harmonie besteht und in der Wissen mit Glauben einhergeht (…) Sie glauben, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten im Islam ein integraler Bestandteil der islamischen Religion sind und grundsätzlich niemand das Recht hat, sie ganz oder teilweise aufzuheben, sie zu verletzen oder zu missachten, denn sie sind verbindliche Gebote Gottes, die in Gottes offenbarter Schrift enthalten und durch seinen letzten Propheten überbracht worden sind, um die vorherigen göttlichen Botschaften zu vollenden. Ihre Einhaltung ist deshalb ein Akt der Verehrung Gottes und ihre Missachtung oder Verletzung eine schreckliche Sünde, und deshalb ist jeder Mensch individuell dafür verantwortlich, sie einzuhalten – und die Umma trägt die Verantwortung für die Gemeinschaft. (…) Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind (…).« Diese Erklärung wurde 1990 von der Organisation der islamischen Konferenz verabschiedet, eine zwischenstaatliche Einrichtung von 57 Staaten mit islamischer Gesetzgebung, die für sich in Anspruch nimmt, für die islamische Welt zu sprechen. Auch wenn man das bezweifelt und die Erklärung des Öfteren abgeändert wurde – ihre Grundaussage ist der Kern des Islam. Islam heißt denn auch wörtlich »Unterwerfung unter Gott«. Nur logisch ist deshalb, dass der Islam mehr ist als eine Religion, nämlich ein geschlossenes politisches und rechtliches System, mit festen Regeln und einer göttlichen Gesetzgebung (der Scharia), denen unbedingt Folge zu leisten ist. Denn der Sinn alles irdischen Lebens ist die beste Pflichterfüllung nach den unverrückbaren Geboten Allahs und das Leben auf das Jenseits hin.
Neben dem Koran umfasst die Scharia ausführliche Texte, die als Mohammeds Überlieferung gelten und ab dem Jahrhundert nach seinem Tod (dem 8. Jahrhundert christlicher Zeitrechnung) verschriftlicht wurden. Die rechtlichen Bestimmungen, die im Detail Fragen zum Ehe- und Familienrecht, Straf-, Erb- und Zeugenrecht regeln, sind verbindlich und nicht interpretierbar, denn es sind die Worte Allahs, zeitlos gültig und unantastbar. Mitunter stehen Koran und Traditionstexte im Konflikt, dann sind nach Auffassung gängiger Rechtsschulen die Ausführungen der Traditionstexte von höherer Autorität. Hierunter fallen auch die Bestimmungen zur Apostasie: Der Koran nennt kein konkretes Strafmaß außer der Hölle im Jenseits.
In der Überlieferung aber wird Mohammed zitiert: »Wer seine Religion wechselt, den tötet!« Laut der Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher »wird diese Anweisung von den vier sunnitischen Rechtsschulen – also der absoluten Mehrheit der muslimischen Theologie – als verbindliches Strafmaß betrachtet, auch wenn in der Praxis nur äußerst selten ein Apostasiefall vor Gericht verhandelt wird«. Dies allerdings, so vermute ich, hängt auch mit dem geschlossenen Weltbild zusammen, in dem viele Menschen heute in islamischen Staaten aufwachsen. Die Idee eines Zweifels am Glauben kann in dieser geschlossenen Welt nur schwer aufkommen, und wer einen Zweifel in sich spürt, behält diesen sicherheitshalber besser für sich.
Zwar betonte der Islamrat der Muslime in Deutschland im Fall des vom Tode bedrohten christlichen Konvertiten in Afghanistan: »Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bedauert zwar zutiefst jeden Fall eines Abfalls vom Islam – wir akzeptieren aber auch das Recht, die Religion zu wechseln. Der Koran untersagt jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens. Außerdem bietet das islamische Recht einen breiten
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