Irrweg Grundeinkommen
auf 45 Milliarden Euro geschätzt, das waren rund zwei Prozent des nominalen BIP beziehungsweise fast fünf Prozent des Haushaltsvolumens aller Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen.
Wie immer bei Entlastungen in einem progressiven Tarifsystem zeigten sich auch bei dieser Reform gewaltige Unterschiede, wenn man die absoluten Entlastungsbeträge nach Einkommensklassen differenziert. Vergleicht man die Entlastungsbeträge der Steuerpflichtigen, die nach der Grundtabelle besteuert werden, so wurden Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 200 000 Euro pro Jahr um 15 380 Euro, Einkommen in Höhe von 40 000 Euro hingegen nur um 1 554 Euro entlastet (Tabelle 2). In der relativen Betrachtung der Einkommensteuersenkungen zeigt sich, dass mit steigendem Einkommen die Entlastungen größer wurden: Einkommensbezieher mit einem Einkommen von 20 000 Euro wurden um 3,6 Prozent ihres Einkommens entlastet, für Einkommen von 70 000 errechnen sich 5,3 Prozent und für Einkommen in Höhe von 200 000 Euro 7,7 Prozent, das heißt, die hohen Einkommen wurden doppelt so stark entlastet wie die niedrigen Einkommen. Ein differenzierteres Bild erhält man, wenn man die Entlastungen für Familien (mit zwei Kindern) analysiert: Hier waren die Unterschiede längst nicht so ausgeprägt. Die relativen Entlastungen weisen eher einen u-förmigen Verlauf auf. Gegenüber der Grundtabelle zeigen sich in den oberen Einkommensbereichen geringere Entlastungseffekte, während für die unteren und mittleren Einkommen die relativen Entlastungen höher waren. Dennoch bleibt, dass die Senkung der Einkommensteuern die oberen Einkommensbezieher stärker begünstigten als die unteren und mittleren Einkommensschichten.
Das Steueraufkommen wurde nicht nur durch die reformbedingten Entlastungen der Jahre 2001 bis 2005 geschmälert. Ab 2005 bewirkt die Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge nach dem Alterseinkünftegesetz Steuerausfälle, die aber durch Maßnahmen der gleichzeitig inkrafttretenden nachgelagerten Besteuerung der Renten teilweise kompensiert wurden. Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung können ab 2010 von der Einkommensteuer in höherem Maße abgesetzt werden (Bürgerentlastungsgesetz). Allein die Ausfälle im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes beliefen sich auf eine Größenordnung von zwölf Milliarden Euro. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist die Belastungswirkung dieser Beiträge proportional zum Einkommen, danach regressiv, weil die Beiträge konstant bleiben und relativ zum Einkommen sinken. Dadurch kommt auch die Entlastungswirkung des progressiven Steuertarifs nur abgeschwächt zum Tragen: Die Bezieher höherer Einkommen können nur den konstanten Beitrag von der Steuer absetzen. Allerdings nimmt ihr absoluter Vorteil in Abhängigkeit von ihrem Grenzsteuersatz zu, der bei einem zu versteuernden Einkommen von 52 300 Euro seinen Höchstwert (ohne Reichensteuer) erreicht. Per saldo fallen die Entlastungsbeträge der oberen Einkommen höher aus als die der kleinen und mittleren Einkommen.
Tabelle 2: Einkommensteuerentlastung im Jahr 2005 gegenüber 2000
1) unter 16 Jahren
2) Der Entlastungsbetrag setzt sich aus der steuerlichen Entlastung und der Änderung der Kindervergünstigungen (Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag) zusammen.
Quelle: Eigene Berechnungen
Der Einstieg in die ökologische Steuerreform war mit unterschiedlichen Verteilungswirkungen verbunden. Im Jahre 1999 wurde eine Stromsteuer eingeführt und deren Steuersätze in den Folgejahren wie auch die Sätze für die Mineralölsteuer angehoben. Bei isolierter Betrachtung fällt die Belastungswirkung der Ökosteuern eindeutig aus: Die Belastung ist regressiv verteilt, einkommens- und ausgabenschwächere Haushalte werden relativ stärker belastet als einkommensstärkere. Dies zeigen auch Simulationsrechnungen (Grub 2000). Den Belastungen durch Einführung der Ökosteuern müssen aber die Entlastungen gegengerechnet werden. Mit Einführung der Ökosteuern wurden die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung sukzessive gesenkt, und zwar um insgesamt 1,8 Prozentpunkte. Deren Verteilungsprofil ist dem der Ökosteuer ähnlich: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze nehmen die Sozialversicherungsbeiträge proportional zum Einkommen zu, danach bleiben sie konstant, so dass sich ein regressiver Belastungsverlauf einstellt. Per saldo wäre für die Mehrzahl der Arbeitnehmerhaushalte zu vermuten, dass sich die Be- und
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