Kaiser Trajan als Bauherr
gestellt werden, dass dieser Befund vielleicht auf einen älteren Planungszustand für ursprünglich zwei wie ein Doppelhaus angelegte Gebäude zurückgegangen ist, dem auch die sonst eher unverständliche Hofteilung entspricht. Hierauf könnten auch die Treppenhäuser hinweisen, durch die die oberen Geschosse in der nördlichen Hälfte des Gebäudeflügels von der Straße mit den Balkonen aus und von der Dianastraße aus zu erreichen waren. Dabei fällt auf, dass das von der Straße mit den Balkonen ausgehende Treppenhaus nicht in der Mitte dieses Gebäudetraktes, sondern deutlich weiter nördlich liegt. Diese funktional eher unverständliche Asymmetrie kann sich auflösen, wenn dieses Treppenhaus gleichfalls auf eine ursprüngliche Planung für ein Doppelhaus zurückgegangen ist und hierbei die beiden letzten Räume im Süden dieses Gebäudeflügels, der mit seinen Fenstern nach Westen gerichtet war, nicht zu diesem Teil des Doppelhauses, sondern zu der mit ihrer Fassade nach Süden weisenden anderen Hälfte des Gesamtgebäudes gehörten. Bei einer solchen Planung hätte das westliche Treppenhaus genau in der Mittelachse des Bauwerks, das es erschließt und zu dem es eigentlich gehört, gelegen. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass es erst durch eine Umplanung eines ursprünglich als Doppelhaus konzipierten Gebäudes zu der eigentümlich asymmetrischen und funktional kaum verständlichen Lage dieses Treppenhauses gekommen ist.
Trotz seines ruinösen Zustands und seiner komplizierten Planungs- und Baugeschichte zeigt sich dieses Haus der Diana in seinem letzten Zustand als ein einheitliches Bauwerk, zu dessen Gesamterscheinung die entlang seiner Fassade aufgereihten Balkone entscheidend betrugen. Dabei sind die den Straßen zugewandten Räume im Erdgeschoss wahrscheinlich als Geschäfte genutzt worden und in den Räumen der oberen Geschosse könnten Wohnungen untergebracht gewesen sein. Soweit dies noch zu erkennen ist, war im Erdgeschoss der Süd- und der Westseite in den jeweils 20 bis 25 qm großen Räumen Platz für acht solcher Geschäfte. Zur Straßenseite öffneten sie sich mit gut zwei Meter breiten Türen, durch die – wie in einer in Architektur umgesetzten Geste – Passanten zum Eintreten aufgefordert worden sind. Dabei scheint an beiden Straßenseiten dieses Gebäudeblocks |133| durch das Nebeneinander dieser Erdgeschossräume so etwas wie eine großzügige Ladenzeile entstanden zu sein.
Soweit das Grundstück im Norden und im Osten unmittelbar an gleichfalls bebaute Grundstücke anschließt und sich dabei das Haus der Diana sowohl mit seiner Nordwand als auch mit seiner Ostwand an Nachbargebäude anlehnte, kann es dort weder im Erdgeschoss, noch in den Obergeschossen nach außen weisende Tür- oder Fensteröffnungen gegeben haben. Deshalb mussten diese Räume ohne jeden Bezug zum Außenraum bleiben. Lediglich über den Innenhof, zu dem auch eine Zisterne gehörte, konnten sie wenigstens etwas Tageslicht und frische Luft erhalten. Deshalb entsprachen sowohl der Nord- als auch der Ostflügel wahrscheinlich einem Hinterhaus, dessen Nutzung mit weniger hohem Anspruch verbunden war.
Dass dagegen die Westfront auf einen gehobenere Standart hinweist, unterstreichen – abgesehen von den einladend weit geöffneten Türen der im Erdgeschoss betriebenen Geschäfte – vor allem die Balkone, die im ersten Obergeschoss die Straße begleiteten und ihr als eindrucksvolles Kennzeichen den heutigen Rufnamen einer
Via dei balconi
gaben. Konstruktiv waren diese Balkone unmittelbar mit der Fassadenmauer verbunden und in deren massives Mauerwerk, das hauptsächlich aus sorgfältig geschichteten, schmalen Ziegeln besteht, integriert. Am Übergang zum ersten Obergeschoss geht dieses Mauerwerk in ausladende Vorsprünge über, die von Stichkappen, Wölbungen und Konsolen getragen worden sind und die in Stein oder Holz ausgeführten Balkonaufbauten stützten. Dabei waren solche Balkone, auch wenn sie kein angemessener Ersatz für den zum traditionellen Lebensstil eines Atriumhauses gehörenden hortus oder Gartenperistyl sein konnten, grundsätzlich ein besonderer Luxus. Trotzdem – dies bleibt ein irritierender Tatbestand – waren diese Balkone für die Bewohner des Wohnblocks nur unzulänglich benutzbar, weil das Bodenniveau der Wohnräume dieser Etage nicht mit dem Bodenniveau der Balkone übereinstimmte und auch keine Vorrichtungen festgestellt werden konnten, durch die das Innere des Hauses mit einem ihrer Balkone
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