Koalitionsvertrag 2013
energisch vorantreiben.
Deutschland wird regionale Abmachungen zu massenvernichtungswaffenfreien Zonen unterst ü tzen. Mit einem gemeinsamen EU-Standpunkt wollen wir zum Gelingen der bevorstehenden Ü berpr ü fungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag im Jahr 2015 beitragen.
Der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien hat deutlich gemacht, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um die globale G ü ltigkeit des Chemiewaffen ü bereinkommens (CW Ü ) mit neuen Initiativen voranzutreiben. Exporte dual-use-f ä higer chemischer Substanzen und Anlagen in Nicht-CW Ü -Staaten m ü ssen einer besonders strikten Kontrolle unterzogen werden.
Vereinte Nationen, globaler Dialog und strategische Partnerschaften
Den Vereinten Nationen kommt eine Schl ü sselrolle f ü r die Wahrung des Friedens und zur Bew ä ltigung von globalen Herausforderungen zu. Mit neuen Initiativen, die wir mit unseren europ ä ischen Partnern abstimmen, wollen wir unseren Beitrag zur Erneuerung und Weiterentwicklung der Strukturen der Vereinten Nationen leisten, einschlie ß lich einer Reform und Erweiterung des Sicherheitsrates. Deutschland bleibt bereit, mehr Verantwortung auf Ebene der Vereinten Nationen zu ü bernehmen, auch mit der Ü bernahme eines st ä ndigen Sitzes im Sicherheitsrat. Wir streben f ü r die Zukunft einen st ä ndigen Sitz der Europ ä ischen Union an.
Zur Erf ü llung ihrer friedenswahrenden Aufgaben ben ö tigen die Vereinten Nationen eine angemessene Ausstattung f ü r ihre Friedensmissionen (Peacekeeping) und der politischen Missionen der Weltorganisation, damit effektive multilaterale Friedenspolitik betrieben werden kann.
Zur Besetzung von F ü hrungspositionen in den Vereinten Nationen streben wir ein effektives Personalkonzept an. Daf ü r werden wir auch die ressort ü bergreifende Koordinierung der VN-Politik aufwerten. Wir werden den VN-Standort Bonn st ä rken. Eine Weiterentwicklung des V ö lkerrechts muss dazu beitragen, dass die Vereinten Nationen einen wirksameren Beitrag zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit und Menschenrechten leisten. Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) bedarf der weiteren Ausgestaltung und einer v ö lkerrechtlich legitimierten Implementierung. Dabei gilt es vor allem die pr ä ventive S ä ule der Schutzverantwortung international zu st ä rken.
Die Koalition erkennt die Schl ü sselrolle von Frauen sowohl bei der Pr ä vention als auch bei der Regelung von Konflikten an. Sie wird den Nationalen Aktionsplan zur VN-Resolution 1325 in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft schrittweise umsetzen.
Wir wollen unser Engagement f ü r Sicherheit und Frieden auch im au ß ereurop ä ischen Raum durch strategische Partnerschaften konsequent fortentwickeln.
Deutschland wird im Jahr 2015 erneut die G8-Pr ä sidentschaft ü bernehmen. Wir werden dar ü ber hinaus die Kooperation mit den Partnern der G20 engagiert fortsetzen. Wir werden das „Internationale Deutschlandforum" fortf ü hren.
Naher Osten und arabische Welt
Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegen ü ber Israel als j ü dischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind f ü r uns nicht verhandelbar. 2015 feiern wir das 50j ä hrige Jubil ä um der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zum Staat Israel. Dieses Jubil ä um wird die Bundesregierung angemessen w ü rdigen.
Deutschland und Europa haben ein hohes Interesse an Frieden und Stabilit ä t im Nahen und Mittleren Osten. Unser Ziel ist eine Zweistaaten-L ö sung mit einem Staat Israel in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einem unabh ä ngigen, demokratischen und lebensf ä higen pal ä stinensischen Staat, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben.
Wir unterst ü tzen die Transformationsprozesse derjenigen arabischen Staaten, in denen sich eine positive Entwicklung zur Demokratie und zum gesellschaftlichen Pluralismus abzeichnet. Die begonnenen Transformationspartnerschaften wollen wir fortf ü hren. Der Umgang mit der jeweiligen Opposition, die Gew ä hrung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einschlie ß lich des Rechts auf Religionsfreiheit sowie die Existenz einer freien Presse- und Medienlandschaft sind f ü r uns ausschlaggebende Kriterien f ü r die Unterst ü tzung dieser Staaten. Religi ö se Minderheiten m ü ssen ihren Glauben frei aus ü ben k ö nnen und vor Gewalt gesch ü tzt werden. Das Urteil gegen Mitarbeiter der
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