Koalitionsvertrag 2013
Einspeisemanagement so ver ä ndern, dass sie verst ä rkt Anreize daf ü r setzt, die Netzsituation bei der Standortwahl von Neuanlagen besser zu ber ü cksichtigen (H ä rtefallregelung). In der bestehenden H ä rtefallregelung wird die H ö he der Entsch ä digung abgesenkt, wenn wegen eines Netzengpasses nicht eingespeist werden kann. Der Einspeisevorrang f ü r die Erneuerbaren Energien wird beibehalten.
Wir werden pr ü fen, ob gro ß e Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren m ü ssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Diese k ö nnen sie in eigener Verantwortung vertraglich mit Betreibern von Speichern, von nachfrageabh ä ngig regelbaren Erneuerbaren Energien, abschaltbaren Lasten oder von fossilen Kraftwerken absichern. Die virtuelle „Grundlastf ä higkeit" der einzelnen Erneuerbaren Energien soll schrittweise geschaffen werden. Hierzu werden wir ein Pilotvorhaben durchf ü hren.
Wir setzen uns daf ü r ein, die F ö rderung der erneuerbaren Energien in Deutschland in den europ ä ischen Binnenmarkt zu integrieren. Daf ü r werden wir das EEG europarechtskonform weiterentwickeln und uns daf ü r einsetzen, dass die EU-Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland auch weiterhin unterst ü tzen. Ungeachtet dessen gehen wir weiterhin davon aus, dass das EEG keine Beihilfe darstellt.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung
Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, stromintensive Unternehmen in ihrer internationalen Wettbewerbsf ä higkeit nicht zu gef ä hrden, geschlossene Wertsch ö pfungsketten und industrielle Arbeitspl ä tze dauerhaft zu erhalten. Die Koalition will deshalb die Besondere Ausgleichsregelung erhalten und zukunftsf ä hig weiterentwickeln, wohlwissend, dass sie Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage f ü r das EEG hat. Die Zahl der antragstellenden Unternehmen und die privilegierte Strommenge haben sich seit der letzten Novelle weiter erh ö ht. Auch die als Eigenstromerzeugung privilegierten Strommengen steigen seit Jahren kontinuierlich an.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns daf ü r ein, dass die internationale Wettbewerbsf ä higkeit der deutschen Industrie erhalten, die Besondere Ausgleichsregelung daf ü r europarechtlich abgesichert und die Finanzierung des EEG dauerhaft auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Dabei ist auch der innereurop ä ische Wettbewerb zu ber ü cksichtigen, solange es keine vollst ä ndige Harmonisierung der F ö rderung der erneuerbaren Energien gibt. Die Vorschl ä ge zur Steuerung des Ausbaus und zur Kosteneffizienz sind auch mit Blick auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsf ä higkeit der deutschen Industrie von zentraler Bedeutung.
Bei der Besonderen Ausgleichsregelung ü berpr ü fen wir die Privilegierung in den einzelnen Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Dar ü ber hinaus werden wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen ü berpr ü fen. Zugleich ist vorgesehen, dass die beg ü nstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einf ü hren, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (early actions) ber ü cksichtigt. Diese Ma ß nahmen kommen auch dem Anliegen der Europ ä ischen Kommission entgegen.
Weiterhin setzen wir uns daf ü r ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird. So sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit insbesondere von KWK-Anlagen und Kuppelgasnutzung wahren werden. F ü r kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Vertrauensschutz f ü r bestehende Eigenerzeugung wird gew ä hrleistet.
Strommarktdesign - Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke
Auch in Zukunft muss die Versorgungssicherheit gew ä hrleistet sein, also jederzeit der nachgefragten Last eine entsprechend gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland gegen ü ber stehen.
Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar. Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der Erneuerbaren Energien ben ö tigen wir in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke.
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