Koalitionsvertrag 2013
FRONTEX-koordinierten Ma ß nahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten f ü r die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanit ä rer Standards ein. Der Grundsatz der Nichtzur ü ckweisung und die Pflicht zur Seenotrettung m ü ssen umfassend geachtet werden.
Das sogenannte „Resettlement"-Verfahren, bei dem besonders schutzbed ü rftige Fl ü chtlinge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Fl ü chtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und sp ä testens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausgebaut werden. Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Fl ü chtlingen erleichtern.
Zur konsequenten R ü ckf ü hrung nicht schutzbed ü rftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie begr ü nden. Angesichts der weltweit zunehmenden Mobilit ä t und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwanderung und zur Bek ä mpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht st ä rker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres Ineinandergreifen von Migrations-, Au ß en- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich R ü ckkehrf ö rderung und Identit ä tskl ä rung einschlie ß t. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bek ä mpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Fl ü chtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gest ä rkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer „Strategie f ü r Migration und Entwicklung".
Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf T ä ter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereite Extremisten sowie der Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen mit Blick auf Praktikabilit ä t und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben an.
Die r ä umliche Beschr ä nkung (sogenannte Residenzpflicht), f ü r Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Land ausgeweitet. Hiervon unbenommen bleiben Vereinbarungen zwischen den L ä ndern zugunsten genereller landes ü bergreifender Bewegungsfreiheit. Vor ü bergehendes Verlassen des Landes ist bis zu einer Woche auf der Grundlage einer einseitigen Mitteilung unter Angabe des Zielorts m ö glich. Eine r ä umliche Beschr ä nkung des Aufenthalts kann bei Straft ä tern und Personen, bei denen Verst öß e gegen das Bet ä ubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Ma ß nahmen konkret bevorstehen, angeordnet werden. Bei Studium, Berufsaus ü bung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der r ä umlichen Beschr ä nkung und Wohnsitzauflage.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage f ü r den Umgang mit Minderj ä hrigen, die als Fl ü chtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen. Wir werden die Handlungsf ä higkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre anheben und dadurch den Vorrang des Jugendhilferechts f ü r unbegleitete minderj ä hrige Fl ü chtlinge festschreiben.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird f ü r Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den L ä ndern den fr ü hen Spracherwerb erm ö glichen.
Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz z ü gig umsetzen.
Menschen mit und ohne Behinderung
„Nichts über uns ohne uns"
Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung f ü r Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverst ä ndlich dazugeh ö ren - und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders ber ü cksichtigen - nach dem Motto „Nichts ü ber uns ohne uns".
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu ber ü cksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und
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