Koalitionsvertrag 2013
ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch ein. Wir streben eine Kennzeichnungspflicht f ü r Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch an. Das bestehende Patentierungsverbot auf konventionelle Z ü chtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material soll durchgesetzt und die einschl ä gigen europ ä ischen Vorschriften pr ä zisiert werden.
Grüne Gentechnik
Wir erkennen die Vorbehalte des Gro ß teils der Bev ö lkerung gegen ü ber der gr ü nen Gentechnik an.
Wir treten f ü r eine EU-Kennzeichnungspflicht f ü r Produkte von Tieren, die mit genver ä nderten Pflanzen gef ü ttert wurden, ein. An der Nulltoleranz gegen ü ber nicht zugelassenen gentechnisch ver ä nderten Bestandteilen in Lebensmitteln halten wir fest - ebenso wie an der Saatgutreinheit.
Flächenschutz
Um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfl ä chen weitestgehend zu vermeiden, streben wir den unverz ü glichen Erlass einer Bundeskompensationsverordnung an.
D ü nge- und Pflanzenschutzmittel m ü ssen so eingesetzt werden, dass Risiken f ü r Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Wir werden den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz entschlossen umsetzen.
Bei Ma ß nahmen, die landwirtschaftliche Fl ä chen in Anspruch nehmen, m ü ssen agrarstrukturelle Belange angemessen ber ü cksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen des f ü r die Energiewende notwendigen Netzausbaus sind faire Entsch ä digungen f ü r Grundst ü ckseigent ü mer und -nutzer erforderlich.
Bienenmonitoring
Zum Erhalt und Ausbau der Bienenhaltung in Deutschland sind gemeinsame BundL ä nder-Anstrengungen notwendig. Wir f ü hren das Deutsche Bienenmonitoring mit dem mehrj ä hrigen Untersuchungsprogramm weiter.
Agrardiesel
Aus Gr ü nden der Wettbewerbsgleichheit werden wir die F ö rderung des Agrardiesels in der jetzigen Form beibehalten und streben eine einheitliche europ ä ische Regelung ü ber die Energiesteuerrichtlinie an.
Verbraucherschutz
Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden k ö nnen. Unser Ziel ist ein verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden. Verbraucherpolitik hat auch das Ziel, das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern zu st ä rken. Ungleichgewichte im Markt beseitigen wir, indem wir f ü r Transparenz, Vergleichbarkeit und M ö glichkeiten einer effektiven Rechtsdurchsetzung sorgen. Unserer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Bed ü rfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst sch ü tzen k ö nnen oder ü berfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten. Zudem muss er die Verbraucher durch gezielte und umfassende Information, Beratung und Bildung unterst ü tzen. Dies gilt insbesondere f ü r neue Bereiche wie den Finanzmarkt und Digitale Welt. Daf ü r wollen wir die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer speziellen Marktw ä chterfunktion „Finanzmarkt" und „Digitale Welt" beauftragen.
Bessere Organisation des Verbraucherschutzes und Ausbau der Forschung Wir setzen einen unabh ä ngigen und interdisziplin ä r besetzten Sachverst ä ndigenrat f ü r Verbraucherfragen ein, der durch eine Gesch ä ftsstelle unterst ü tzt wird. Er soll zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilm ä rkten Stellungnahmen und Empfehlungen formulieren.
Im Interesse eines besseren Verbraucherschutzes werden wir darauf hinwirken, dass das Verbrauchervertragsrecht k ü nftig verst ä ndlich, ü bersichtlich und in sich stimmig ausgestaltet ist sowie effektiver durchgesetzt werden kann. Informationspflichten m ü ssen sich an den Bed ü rfnissen der Verbraucher orientieren.
Die mit dem Gesetz gegen unseri ö se Gesch ä ftspraktiken erzielten Verbesserungen wollen wir nach zwei Jahren evaluieren.
Die spezialisierten Verbraucherzentralen informieren die zust ä ndigen staatlichen Stellen ü ber die aus der fl ä chendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse.
Der Verbrauchercheck bei gesetzgeberischen Vorhaben wird ausgeweitet, der Nutzen f ü r Verbraucher begr ü ndet und konkret ausgef ü hrt.
Beh ö rden soll bei begr ü ndetem Verdacht auf wiederholte Verst öß e gegen Verbraucherrechte eine Pr ü fpflicht auferlegt werden. Bei Bundesnetzagentur, Bundesanstalt f ü r
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