Koalitionsvertrag 2013
Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt f ü r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtst ä tigkeit.
Die Zuwendungen an die Stiftung Warentest und den Verbraucherzentrale Bundesverband werden erh ö ht. Das Stiftungskapital der Stiftung Warentest wird verst ä rkt.
Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden.
Europäisches und internationales Verbraucherrecht
Das EU-Verbraucherrecht soll auf Grundlage des Prinzips der Mindestharmonisierung weiterentwickelt werden. Der Grundsatz der Subsidiarit ä t muss st ä rker Beachtung finden. Die Koalition m ö chte, dass Deutschland das Niveau dieser Mindestregelungen ü bertrifft. In F ä llen besonderen Nutzens f ü r Verbraucher unterst ü tzen wir eine Vollharmonisierung.
Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA m ü ssen die hohen europ ä ischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten.
Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreiserechts setzt sich Deutschland f ü r den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; missbr ä uchliche Praktiken wie ü berh ö hte Geb ü hren f ü r Namenswechsel und verloren gegangene Reiseunterlagen werden unterbunden.
Die EU-Richtlinie ü ber Alternative Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich umgesetzt und der „Online-Schlichter" bundesweit einheitlich ausgeweitet. Bestehende Schlichtungsm ö glichkeiten werden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit ü berpr ü ft.
Mehr Transparenz und Unterstützung für die Verbraucher
Wir wollen die Grundlagen f ü r ein Label schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht. Die Koalition pr ü ft, ob beim werblichen Herausstellen besonderer Produkteigenschaften ein Auskunftsanspruch f ü r Verbraucher geschaffen wird.
Auf EU-Ebene wirken wir darauf hin, dass reparaturfreundliche Ma ß nahmen in die Ö ko-Design-Richtlinie aufgenommen werden.
Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns f ü r ein europ ä isches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene f ü r eine verpflichtende Drittpr ü fung f ü r Kinderspielzeug ein.
Produktinformationsbl ä tter sollen auch f ü r andere M ä rkte wie Telekommunikation und Energie eingef ü hrt werden. Die Zweckm äß igkeit und die Verst ä ndlichkeit von Produktinformationsbl ä ttern und Beratungsprotokollen (Finanzbereich) m ü ssen regelm äß ig ü berpr ü ft und Verbesserungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Standardisierung.
Die staatlich gef ö rderte private Altersvorsorge soll verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel indem die Verwaltungskosten begrenzt werden.
Schutz der Verbraucher im Finanzbereich
Wir werden die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur Einf ü hrung des Pf ä ndungsschutzkontos auswerten und insbesondere daf ü r Sorge tragen, dass die Kosten f ü r ein Pf ä ndungsschutzkonto nicht unangemessen hoch sind.
Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer ü berm äß igen Belastung eines Bankkunden f ü hren. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Ü bertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung ü ber m ö gliche kosteng ü nstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten m ü ssen.
Wir werden die Einf ü hrung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis f ü r alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualit ä t der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.
Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung ü berpr ü fen und mit Verbesserungen f ü r Anleger weiterentwickeln.
Schutz der Verbraucher im Energiesektor
Wir wollen Regelungen f ü r einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromz ä hlern mit Prepaid-Funktion. Bei den Tarifgenehmigungen ist zu beachten, dass Grundversorgertarife angemessen gestaltet sind. Es werden Instrumente entwickelt, um die zugesagte Qualit ä t von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzinvestitionen aus Sicht der Verbraucher sicherzustellen.
Sicherheit, Selbstbestimmung
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