Koalitionsvertrag 2013
Verwaltung, um neueste Erkenntnisse der Sozialwissenschaften besser zu nutzen.
Bürgerbeteiligung
Parlament, Regierung und Verwaltung werden die M ö glichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den B ü rgerinnen und B ü rgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung zur St ä rkung der Demokratie nutzen. Wir wollen die Informationen ü ber politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und die Beteiligungsm ö glichkeiten f ü r die Menschen an der politischen Willensbildung ausbauen. Gerade im Vorfeld von Entscheidungen ist fr ü h, offen, umfassend und verst ä ndlich zu informieren. Deutschland wird im Rahmen der „Digitalen Agenda" der EU-Kommission einen „Digital Champion" benennen.
Den Sachverstand und die Meinung der Bev ö lkerung suchen wir auch ü ber digitale Beteiligungsplattformen, so dass konstruktive und fr ü hzeitige Einflussnahme von B ü rgerinnen und B ü rgern besser gelingt.
Die Beteiligung der Ö ffentlichkeit an umweltpolitisch relevanten Entscheidungsprozessen wird gest ä rkt, ohne die z ü gige Umsetzung von Planungsvorhaben zu gef ä hrden.
Verkehrsinfrastrukturprojekte brauchen Akzeptanz und Transparenz. Wir werden deshalb die B ü rgerbeteiligung in der Vorphase der Planfeststellung weiter verbessern und hierf ü r verbindliche Qualit ä tsstandards gesetzlich festschreiben.
Wir wollen B ü rgerinnen und B ü rger und die Akteure der Zivilgesellschaft konsequent in die Diskussion um Zukunftsprojekte und die Ausgestaltung von Forschungsagenden einbinden. Wir wollen neue Formen der B ü rgerbeteiligung und der Wissenschaftskommunikation entwickeln und in einem Gesamtkonzept zusammenf ü hren.
Wir wollen die Partizipation Jugendlicher st ä rken. Wir wollen Anreize zur St ä rkung partizipationsf ö rdernder Kommunalpolitik legen. Jugendhilfeaussch ü sse und Jugendhilfeplanung bieten Ansatzpunkte guter Jugendpolitik. Wir unterst ü tzen das ehrenamtliche und freiwillige Engagement Jugendlicher und wollen f ü r mehr Anerkennung sorgen.
Transparenter Staat
Die digitale Berichterstattung ü ber den Bundestag und seine Sitzungen sowie ü ber ö ffentliche Ausschusssitzungen und Anh ö rungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie m ö glich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen.
Wir wollen rechtliche Hemmnisse bei der Aus ü bung des Wahlrechts f ü r Analphabeten und Betreute abbauen.
Wir erh ö hen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir f ü r ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekret ä rinnen und Staatssekret ä re und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an.
Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln.
Moderne Verwaltung
Wir wollen ein b ü rgerfreundliches „digitales Deutschland". Ein Programm „Digitale Verwaltung 2020" f ü r verbindliche Standards zur fl ä chendeckenden Digitalisierung der Verwaltung soll dazu auf den Weg gebracht werden. Bei den Beschaffungen des Bundes werden wir die Prozesse standardisieren und nach M ö glichkeit digitalisieren.
Durch E-Government ergeben sich umfassende Dienstleistungen f ü r die B ü rgerinnen und B ü rger und f ü r die Wirtschaft, die die Erledigung von Formalia wie Beh ö rdeng ä ngen wesentlich erleichtern k ö nnen. Zahlreiche gute und erfolgreiche E-Government-Projekte zeigen, dass es innovative technische L ö sungen in Deutschland gibt, die allerdings noch nicht fl ä chendeckend und koordiniert umgesetzt sind.
Der Bund wird den L ä ndern vorschlagen, die Programme des E-Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates zu konsolidieren und zu koordinieren. Dabei sind Technologien nach M ö glichkeit langfristig so zu planen, dass keine Abh ä ngigkeiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entstehen.
Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die ö ffentliche Hand m ü ssen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden. Bei Ausschreibungen sollen Sicherheitsstandards vorgegeben und wenn m ö glich Open-Source-L ö sungen erwogen werden.
Voraussetzung f ü r die Akzeptanz
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