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Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 08 - Das 15 und 16 Jahrhundert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karlheinz Deschner
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man noch mehr aufgezeichnet, es wurde aber, wie es hieß, »der Ehre des apostolischen Stuhles halber« ignoriert.
    Vertraut man den Aussagen der Zeugen, das heißt einem Dutzend Kardinälen, einem halben Dutzend Bischöfen, Kurialen, alle selber, wohlgemerkt, nicht sehr viel besser, so war Johann XXIII. infolge Bestechung Kardinal und Papst geworden, hatte sich kolossal bereichert durch Verkauf von Kirchenwerten, durch Simonie, Ablaßmanipulationen. Noch kurz vor seiner Absetzung war Johann XXIII. so vermögend, daß er König Sigismund ein Bestechungsgeld von 100000 Goldgulden anbieten konnte. Den erwähnten Zeugen zufolge hatte der Papst seinen Vorgänger Alexander vergiftet, wahrscheinlich schon dessen Vorgänger Innozenz. Er hatte Ehebruch mit der Frau seines Bruders getrieben, hatte die Schwester des Kardinals von Neapel als Konkubine, hatte auch häufig der Homosexualität gefrönt, einen seiner Lieblinge durch eine Abtei belohnt etc. Ein Zeitgenosse schrieb auch, daß man sich öffentlich in Bologna erzählte, er habe »im ersten Jahr seines Pontifikates gegen zweihundert verheiratete Frauen, Witwen, Jungfrauen und sehr viele Nonnen verführt«.
    Wie auch immer, am 27. Mai präsentierte man ihm 54 Anklagepunkte, ließ aber, angeblich um die Ohren der doch reichlich abgebrühten Konzilsväter zu schonen, viele weitere, seine Lebensweise betreffende, weil allzu dreckig, fallen. »Multi articuli, quia nimis sordidi erant, omissi.« 33
    Papst Johann war inzwischen gänzlich zusammengebrochen, wollte sich nicht verteidigen, der heiligen unfehlbaren Versammlung auf keinen Fall widersprechen. Ende Mai überreichte ihm eine Konzilsdeputation seine Absetzungssentenz. Er erbat zwei Stunden Bedenkzeit, unterwarf sich danach und wurde einstimmig aus dem Amt gestoßen wegen »unwürdigen Lebens, notorischer Simonie, Unverbesserlichkeit, schlechter Kirchenleitung, Förderung des Schismas und vieler der Kirche gegebenen Ärgernisse«. Das besagt: Johann XXIII. war ein ehr- und würdeloser, doch kein unrechtmäßiger Papst. Und trotz aller Indignität: Nachdem Cossa noch vier Jahre als Häftling Ludwigs III. von Bayern auf Burg Hausen (bei Mannheim) gesessen und sich 1419 für eine Riesensumme losgekauft hatte, ernannte ihn – so würdig war er schon wieder – Martin V. zum Kardinalbischof von Tusculum, kurz bevor er unter dem vom dankbaren Bankhaus Medici gestifteten, von Donatello und Batelomeo di Michelozzo gefertigten pompösen Grabmal – mit päpstlichen Insignien – für immer verschwand.
    Anfang Juli 1415 ließ auch Gregor XII. durch seinen Prokurator Carlo Malatesta seinen Rücktritt erklären und wurde zum Kardinalbischof von Porto auf Lebenszeit bestellt, die indes auch nicht mehr lang dauerte.
    Nur der mittlerweile in Spanien lebende Benedikt XIII., dessen Beichtvater, Berater und vehementer Agitator bekanntlich ein Heiliger war, Vicente Ferrer (S. 162), blieb weiterhin felsenfest von seiner papalen Rechtmäßigkeit überzeugt, und deshalb selbst der höchstpersönlich in den Süden, nach Narbonne, gereiste Sigismund auch ohne Erfolg. Die spanischen Königreiche Aragón, Navarra und Kastilien (später noch Schottland) verließen Benedikt allerdings – und kein anderer als der hl. Vicente Ferrer hat die feierliche Aufkündigung der Obödienz gegenüber seinem Freund Benedikt am 6. Januar 1416 in Perpignan öffentlich lang und breit verkündet und begründet und sich nach der Wahl Martins V. (1417) natürlich zu diesem bekannt.
    Benedikt XIII. saß seit 1415 mit wenigen Getreuen am Nordende des Golfes von Valencia auf der uneinnehmbaren Festung Peñiscola über dem Meer, versicherte, die wahre Kirche, die Arche Noah zu sein, und wurde am 26. Juli 1417 in Konstanz nach einem Prozeß mit 90 Anklagepunkten als eidbrüchig, als Schismatiker und notorischer »Ketzer« für abgesetzt erklärt. Es erschütterte de Luna nicht. Er hielt sich bis zuletzt für den einzig legitimen Papst, ernannte 1422 noch vier Kardinäle und starb am 23. Mai des folgenden Jahres. Auch bei ihm munkelte man von Mord. Doch soll der Kardinal Adimari zugesprochene Vergiftungsversuch »wohl Legende« sein. De Lunas Reste wurden 1429 in sein Familienschloß Illueca überführt und 1811 von französischer Soldateska in alle Winde zerstreut, ausgenommen der Schädel. 34
    Auch wenn Benedikt XIII in Papst Clemens VIII. (1423 Wahl, 1426 Krönung, 1429 Abdankung) noch einen Nachfolger bekam, das aragonische Restschisma hatte seit der Absetzung

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