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Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar

Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar

Titel: Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Franz Obst , Rolf Deilbach
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an, ist jeder Streit schnell am Ende beziehungsweise beim Vergleich – egal ob man Kläger oder Beklagter ist. Denn bei Vermessungsingenieuren als Verfahrensgegnern gewähren nur sehr wenige, besonders kulante Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen ab der zweiten Instanz …
    Franz Obst als Rechtsanwalt meint dazu:
    Hier lohnt sich der Blick ins Nachbarrechtsgesetz (NachbG) des jeweiligen Bundeslandes, das Grenzabstände für (fast) alle Eventualitäten regelt: Einfriedungen, Auf- und Anbauten und dergleichen mehr, aber auch für Bäume, Sträucher, Hecken (getrennt nach Gattung). Wichtig ist bei Gehölzen zu prüfen, ob der Beseitigungsanspruch gegebenenfalls bereits ausgeschlossen ist (vgl. statt aller § 47 NachbG [NachbG NRW], dort sechs Jahre).
    Grenzsicherungsanlagen: von Hecken, Zäunen und Mauern
    Wassergräben mit ausgehungerten Piranhas oder Krokodilen, Demarkationslinien inklusive Selbstschussanlagen, Stacheldraht: überwiegend Geschichte. Völkerrechtlich geächtet oder im nachbarschaftlichen Grenzgebiet schlichtweg gesetzlich verboten. Aber irgendwas geht immer.
    Hinweis: Wer als Kind mit Legosteinen dekorative Grenzmauern bauen konnte, dem fällt auch als erwachsener Grundstücksverteidiger Passendes ein. Mit Jägerzaun und Maschendraht kommt man aber heutzutage maximal zu kurzzeitiger Berühmtheit und einem Liedchen im Privatfernsehen. Also nicht sehr weit.
    Die wirklich wirksamen Grenzbefestigungen sind viel subtiler, nachhaltiger und noch dazu natürlich. Denn Mutter Natur hat jede Menge wehr- und schmerzhaftes Gesträuch im Angebot, das jeden Natodraht toppt. Von der Blutberberitze – hier ist der Name Programm – über Schlehdorn bis zum afrikanischen Dornbusch (der von Nachbars Dackel bis zu Löwen alles fernhält). Alles hübsche Gehölze mit teils essbaren Früchten und positiver Heilwirkung – solange man nicht dran hängen bleibt! Also, Vorsicht! So manche nächtliche Blasenentleerung nach einem munteren Herrenabend am eigenen Wehrgehölz hat in der chirurgischen Ambulanz ein jähes Ende gefunden – und für reichlich Gesprächsstoff bei den Nachbarn gesorgt.
    Die konventionell bewährten Alternativen sind meist mehr oder minder normale Zaun- und Maueranlagen. Gerne – auf der Nachbarseite – dekoriert mit charmanten Verbotsschildern. Viel hilft viel. Mehr als tausend Worte sagt hingegen ein doppelt gezogener oder ein höhengestaffelter dreifach gezogener Zaun. Da muss dann nicht mal eine Hundelaufanlage für Kampfpinscher integriert sein. Zusätzliches Flutlicht sowie Kontrolltürme gehören natürlich zur Luxusausstattung für extrem Hartgesottene. Manchmal reichen auch schon die einbetonierten Glasscherben auf der Maueroberkante aus.
    Natürlich macht man sich bei seinen Nachbarn mit derartigen Grundstücksabgrenzungen völlig zum Affen. Und darf sich nicht wundern, wenn einem nachher Futter in den eigenen Käfig geworfen wird.
 
Tipp: Fünf beliebte, in zahlreichen Gartencentern erhältliche Dornenpflanzen, die sich gut als Hecken eignen und wehrhaft stachelig sind:
Feuerdorn (bis zu 2,50 Meter hoch)
Immergrüne Berberitze (mit bis zu vier [!] Zentimetern langen Stacheln)
Schottische Zaunrose (braucht leider viel Sonne)
Sanddorn (lecker gefährlich! Achtung: Fruchttragend sind nur weibliche Sträucher, aber die sind extrem Vitamin-C-haltig)
Eingriffliger Weißdorn (gilt als Heilpflanze ...)
    Franz Obst als Rechtsanwalt meint dazu:
    Bevor Sträucher und Gehölz angepflanzt werden, lohnt sich einmal mehr der Blick in das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, das zahlreiche Vorschriften zum Abstand von Pflanzenarten mit genauer Zentimeterangabe bereithält – vergleiche §§ 41–43 NachbG NW. So schützt man sich davor, die mühsam angepflanzten Sträucher oder Hecken auf Betreiben des geschätzten Nachbarn wieder entfernen zu müssen. Auch sollte man von der chemischen Beseitigung von Unkraut auf allen „befestigten“ Verkehrs- und Betriebsflächen Abstand nehmen: Es ist – ohne Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung – verboten.
    Natürliches: Komposter und Naturdünger von Pferd oder Pinguin
    In der nachbarschaftlichen Rechtsprechung gehört der Gartenkomposter bis heute zu den beliebten Klassikern. Denn mit ihm lässt sich nicht nur erstklassiger Mutterboden generieren, sondern auch so manches Nachbarschaftsverhältnis nachhaltig zerrütten. Wird der Komposter gesetzeskonform benutzt – Achtung, die Rechtsprechung dazu entwickelt sich ständig weiter –, kann

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