Leitfaden Homöopathie (German Edition)
Kennzeichnung der homöopathischen Arzneimittel genannt werden.
Das HAB gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Vorschriften, Methoden und Reagenzien), der auch zahlreiche Herstellungsregeln enthält, und einen speziellen Teil, der die Monographien homöopathischer, aber auch anthroposophischer und spagyrischer Arzneimittel umfasst.
Von den zahlreichen Herstellungsvorschriften werden im Folgenden nur die näher erläutert, die für die Homöopathie tatsächlich von Bedeutung sind.
Flüssige Zubereitungen (Dilutionen)
Dilutionen werden mit Ethanol unterschiedlicher Konzentrationen im Verhältnis 1:10 (D-Potenzen, Dezimalpotenzen) bzw. 1:100 (C-Potenzen, Centesimal-Potenzen) gemischt und pro Potenzstufe mindestens 10-mal geschüttelt. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur für Potenzen ab C2 und D2. Die Herstellung der C1 kann auch auf andere Weise erfolgen, z.B. 2 + 98 oder 3 + 97 Teile oder 10 Teile Urtinktur + 90 Teile, falls die Urtinktur der D1 entspricht. Die D1 kann in bestimmten Fällen der Urtinktur entsprechen. Der Grund dafür ist der unterschiedliche Saftgehalt bei pflanzlichen Arzneigrundstoffen, der durch Bestimmung des Trocknungsverlustes ermittelt wird.
Dilutionen können
direkt als Arzneiform appliziert werden – was Hahnemann allerdings ablehnte – oder
zur Herstellung von Globuli verwendet werden.
Da für jede Potenzstufe (im HAB „Verdünnung“ genannt) ein eigenes Behältnis verwendet werden muss, wird dieses Verfahren Mehrglasmethode genannt.
Verreibungen (Triturationen)
Handverreibungen werden wie folgt hergestellt:
1 Teil Arzneigrundstoff wird mit 9 bzw. 99 Teilen Lactose in einem Porzellanmörser geeigneter Größe 1 Stunde lang verarbeitet. Die erforderliche Lactosemenge wird in 3 gleich großen Anteilen zugegeben. Insgesamt wird 6 mal 6 Minuten verrieben und dazwischen 6 mal 4 Minuten mit einem Porzellanspatel abgeschabt.
Zur Herstellung dieser 1. Potenz (im HAB als „Verdünnung“ bezeichnet) wird also mindestens 1 Stunde Arbeitszeit aufgewendet.
Zur Herstellung der 2. Verdünnungsstufe wird 1 Teil der D1 bzw. C1 mit 9 bzw. 99 Teilen Lactose entsprechend obiger Anweisung mindestens 1 Stunde lang zur D2 bzw. C2 verarbeitet.
Für die weiteren Potenzen bis D4 und C4 wird entsprechend vorgegangen. Zur Herstellung von höheren Potenzen kann abweichend von diesem Verfahren nur gemischt oder verrieben werden. Verreibungen von größeren Mengen als 1 kg müssen durch Maschinenverreibung hergestellt werden.
Triturationen können direkt als Darreichungsform eingesetzt werden, oder sie dienen zur Herstellung von:
Dilutionen, die dann flüssig weiter potenziert werden,
Q-Potenzen,
Tabletten.
Flüssige Arzneigrundsubstanzen werden nur durch Mischen verarbeitet, nicht durch Verreiben, wie es nach Hahnemanns Vorschriften korrekt wäre.
Q-Potenzen (im HAB irreführend als LM-Potenzen bezeichnet)
Für die 50 000er-Potenzen sollte in Analogie zu C- und D-Potenzen der Name Q-Potenzen für Quinquagiesmillesimal-Potenzen verwendet werden, da dies sprachlich richtig ist und Verwechslungen mit einer Potenz LM (= 50 000. Potenz) aus der Centesimalreihe vermieden werden.
Übersicht der Q-Potenz-Herstellung
Herstellung einer C3-Verreibung
Auflösung in Ethanol-Wassergemisch
100-mal schütteln
Imprägnieren von ca. 50 000 Globuli der Größe 470–530 Globuli/g ergibt Q1
Auflösen eines Globulus Q1
100-mal schütteln
Imprägnieren von ca. 50 000 Globuli ergibt Q2 usw.
Hier ist zu beachten, dass bei flüssigen Ausgangssubstanzen, z.B.
Muriaticum acidum
und
Petroleum
, keine echte Verreibung im Sinne Hahnemanns, sondern nur eine Mischung (s.o. Verreibung) als Vorstufe dient. Das Verdünnungsverhältnis 1:50 000 ergibt sich durch quantitatives Aufbringen von 2,5 ml Dilution auf ca. 50 000 Globuli der Größe 1. Bei Hahnemann ergab sich das Verdünnungsverhältnis durch die Kleinheit der verwendeten Globuli (ca. 1666 Globuli/g).
Globuli (Streukügelchen aus Saccharose)
Das HAB sieht zehn verschiedene Größen von Globuli aus Saccharose vor: von Größe 1 (470–530 Globuli wiegen 1 g), bis Größe 10 (2 Globuli wiegen 1 g).
Standardmäßig sollen laut HAB-Vorschrift für C- und D-Potenzen Globuli der Größe 3 (110–130 Globuli wiegen 1 g), für Q-Potenzen Globuli der Größe 1 verwendet werden.
Von Hahnemann wurden allerdings meist andere Globuligrößen benutzt.
Diese Streukügelchen aus Saccharose stellen die wichtigste Arzneiform der Homöopathie dar. Die Imprägnierung
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