Lohse, Eckart
niemals ein Dürfen.«
Stimmt das? Zumindest trifft es
das Selbstverständnis, das die Familie Guttenberg auch heute vertritt. »Das
Privileg, möglicherweise mehr zu haben als jemand anders, ist mit der Pflicht
verbunden, dieses Mehr-Haben in die Allgemeinheit einzubringen. So sind wir
erzogen worden«, sagt auch Enoch zu Guttenberg. Leistung allein reicht
allerdings nicht aus. Es geht daneben darum, was man ist, um den Charakter. Zur
Erziehung habe in seiner Familie auch gehört, »für das, was man für richtig
hält, zur Not auch sterben zu können«, beschreibt Enoch zu Guttenberg das Ideal
der Familie. Dieser heroische Anspruch geht einher mit der Versicherung, die
Tugend der Demut im eigenen Leben sehr hoch anzusetzen. Demütig zu sein fordert
auch Karl-Theodor zu Guttenberg immer wieder öffentlich von sich. Es ist ein
Mantel, der das große Selbstbewusstsein nur schwer zu verhüllen vermag.
Ein uraltes
Geschlecht
Urkundlich erwähnt wird das
Geschlecht, aus dem Karl-Theodor zu Guttenberg stammt, im Jahre 1158. Doch
damals ist es noch ein Burgmann Gundeloh von Flassenberg, der auf der
Plassenburg bei Kulmbach wohnte. Mit dem Bau der Burganlage Alt-Guttenberg in
der Ortschaft Guttenberg in Oberfranken durch Heinrich von Flassenberg wechselt
um 1315 dann der Familienname zu
Guttenberg. Der Ort, heute die drittkleinste Gemeinde Bayerns, heißt also nicht
nach den Guttenbergs, sondern die Guttenbergs haben, wie fast alle
Adelsfamilien, ihren Namen von dem Ort, an dem sie sich ansiedelten. Guttenberg
war damals wohl ein Einzelhof oder eine kleine Siedlung. Jedenfalls gilt jener
Heinrich als Stammvater der Guttenbergs. Neben Alt-Guttenberg wird dann
zwischen 1482 und 1492 die Anlage
Neu-Guttenberg errichtet, an der Stelle, an der das heutige Schloss steht. An
zahlreichen Fehden sind die Guttenbergs im 15. und 16. Jahrhundert
beteiligt, und im Verlauf einer dieser kämpferischen Auseinandersetzungen wird 1523 die Burg Alt-Guttenberg gründlich und für immer
zerstört. Zu den anderen fränkischen Adelsgeschlechtern hält die Familie durch
zahlreiche Heiraten enge verwandtschaftliche Beziehungen.
Im Jahre 1700 werden die
Guttenbergs durch Leopold I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher
Nation, in den Reichsfreiherrenstand erhoben; im Königreich Bayern werden sie 1814 bei der
Freiherrenklasse immatrikuliert. Als Freiherren, oder genauer gesagt
Reichsfreiherren, werden im Heiligen Römischen Reich sowohl die Inhaber
reichsunmittelbarer Territorien bezeichnet als auch Personen, die ihren
Freiherrentitel durch eine Urkunde des Kaisers oder eines Reichsvikars
verliehen bekommen hatten. Mit der Abschaffung des Adels in Deutschland nach
dem Ersten Weltkrieg ist »Freiherr« nur noch ein Bestandteil des Nachnamens.
Die Form »Baron« und »Baronin« sind in Deutschland nur Höflichkeitsanreden für
von Freiherren abstammende Personen.
Die Geschichte der Guttenbergs
spielt sich allerdings nicht nur im Schloss bei Kulmbach in Oberfranken ab,
sondern auch in anderen Orten und Städten. Würzburg gehört dazu, wo die
Guttenbergs zwischen 1454 und 1847 allein 26 Domherren
stellten sowie einen Fürstbischof, Johann Gottfried von Guttenberg (1645-1698). Bei Würzburg erinnert noch ein Guttenberger Wald samt Forsthaus an das
Geschlecht. Und das Palais in der Münzstraße zeigt heute, da die Volkshochschule
ihren Sitz darin hat, immer noch über dem Portal das Stammwappen der
Guttenbergs, eine goldene Rose auf blauem Grund. Auch das Schloss Weisendorf
bei Erlangen, das von 1813 bis 1952 im Besitz
der Guttenbergs war, hat im Leben der Familie eine wichtige Rolle gespielt,
wie auch Bad Neustadt mit der oberhalb vom Ortsteil Bad Neuhaus gelegenen
Salzburg und das Guttenberg'sche Wasserschloss in Kirchlauter. Es sind die
Orte, in denen Mitglieder der Familie kürzere oder längere Zeit wohnten, Kinder
bekamen, ihren Lebensabend verbrachten oder starben.
Die Stellung des Schlosses
Guttenberg in Oberfranken als Hauptsitz der Familie stand jedoch nie in Frage.
Die Guttenbergs hatten in dem gleichnamigen Ort seit Jahrhunderten das Sagen,
seit 1444 auch das Privileg des
Halsgerichts, also das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden. Todesurteile
wurden am Galgen bei der Schlossmühle vollstreckt. Erst nach der Revolution
von 1848 wird das Herrschaftsgericht Guttenberg
aufgelöst, die Bewohner des Dorfes Guttenberg sind von da an nur noch
Untertanen des Königs von Bayern. Das Schloss brennt 1908 bis auf
die
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