Managementwissen (TaschenGuide)
einzelnen Teilfunktionen und in der Vertikalen die jeweiligen Stellen ausgewiesen. Am Schnittpunkt von Spalten und Zeilen wird mit Symbolen die Art der zu bewältigenden Aufgaben gekennzeichnet.
Arbeitsablaufdiagrammen bilden die Prozess-Strukturen ab, indem sie Reihenfolge und Zusammenhänge einzelner Arbeitsschritte/Aufgaben in den verschiedenen Bereichen aufzeigen (z. B. Maschinenbelegungspläne, Datenflusspläne).
Was enthalten Stellenbeschreibungen?
Stellenbeschreibungen enthalten eine verbindliche Zusammenfassung aller wesentlichen Merkmale einer Stelle. Die folgenden Informationen sollten mindestens enthalten sein:
Stellenbezeichnung/Stellennummer,
Einordnung der Stelle in die Unternehmensorganisation,
Regelung der Stellvertretung,
Zielsetzung der Stelle,
Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Stelleninhabers im Einzelnen,
sachlich-organisatorische Angaben (z. B. Verteiler, nächste Überprüfung).
Was nicht auf dem Papier steht …
Aufbau- und Ablauforganisation bilden die formelle Organisation der Unternehmung, mit der Beziehungen im Unternehmen bewusst gestaltet werden. Was davon zu Papier kommt, ist eine erwünschte Annäherung an die Wirklichkeit. Daneben entwickelt sich die auf menschliche Eigenheiten, Interessen, Zu- und Abneigungen, sozialen Status und andere Kriterien zurückgehende informelle Organisation. DiesesBeziehungsgeflecht kann die Zielsetzungen der formellen Organisation fördernd oder hemmend beeinflussen.
Beispiel
Seit kurzem ist der junge Herr Hartmann, ein Hochschulabsolvent, Abteilungsleiter. Gemäß seiner Funktion ist er weisungsbefugt. Tatsächlich wenden sich seine Mitarbeiter bei Problemfällen jedoch an Herrn Walter, seinen 57-jährigen Stellvertreter, der schon lange im Unternehmen ist, und richten sich nach dessen Auskünften.
Das Unternehmen gründen – konstitutive Entscheidungen
Mit der Gründung eines Unternehmens sind mehrere Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zu treffen, durch die die Rahmenbedingungen für den weiteren Geschäftsbetrieb geschaffen werden. Dazu gehört die Wahl der Rechtsform sowie des Standorts. Außerdem muss entschieden werden, ob ein Unternehmen selbstständig bleibt oder sich mit anderen Unternehmen enger zusammenschließen soll.
Welche Rechtsformen sind möglich?
Die Rechtsformen stellen den rechtlichen Rahmen der privaten Unternehmungen und öffentlichen Betriebe dar. Den Eigentümern privater Unternehmungen steht es grundsätzlich frei, für welche Rechtsform sie sich entscheiden wollen. Lediglich für einige Arten der wirtschaftlichen Betätigung(z. B. Hypothekenbanken) und in bestimmten Wirtschaftszweigen (z. B. Bergbau) ist die Wahlfreiheit eingeschränkt.
Als Rechtsformen kommen in Frage:
Einzelunternehmung: Träger der Einzelunternehmung ist eine einzige natürliche Person. Kapital und Leitung sind in einer Hand vereinigt. Wichtig: Der Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen in vollem Umfang für die Verbindlichkeiten der Unternehmung.
Personengesellschaften: Träger der Personengesellschaften sind mehrere Personen, die entweder unbeschränkt – z. B. Offene Handelsgesellschaft (OHG) – oder teilweise beschränkt – z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) – haften. Weitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden Gesellschafter leiten das Unternehmen als Geschäftsführer.
Kapitalgesellschaften: Kapitaleigentum und Unternehmensführung liegen grundsätzlich in verschiedenen Händen. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf die Kapitaleinlage beschränkt. Die Unternehmungsführung wird meist von angestellten Geschäftsführern wahrgenommen; der Einfluss der Gesellschafter auf die Geschäftsführung ist oft auf das Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen begrenzt. Träger der Kapitalgesellschaft können natürliche und/oder juristische Personen sein. Formen sind die Aktiengesellschaft (AG) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Auch die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft.Hier sind die Gesellschafter mit Stammeinlagen amGesellschaftskapital (Stammkapital) beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Geschäftsführer sind meist mehrere Gesellschafter; oberstes Organ ist die Gesellschafterversammlung.
Genossenschaften (eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht/mit unbeschränkter Haftpflicht): Hier kommen
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