Managementwissen (TaschenGuide)
ebenfalls natürliche und/oder juristische Personen als Träger in Frage. Im Gegensatz zu den bisher besprochenen Rechtsformen steht in der Regel nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern die Selbsthilfe der Genossen durch gegenseitige Förderung.
Weitere Formen: Neben der Bergrechtlichen Gesellschaft existieren Sonderformen wie Reederei, Bohrgesellschaft.
Wichtig
Mit der Wahl der Rechtsform treffen privaten Unternehmer wichtige Vorentscheidungen, etwa was die Mitwirkung im Unternehmen, die Haftung, die Finanzierung und die steuerlich-rechtliche Behandlung betrifft.
Kapitalgesellschaften haben gegenüber Einzelunternehmungen und Personengesellschaften den Vorteil, sich am Kapitalmarkt leichter Geld beschaffen zu können. Vorteil der Einzelunternehmungen und Personengesellschaften: Die Eigentümer können in ihrem Unternehmen mitarbeiten oder die Geschäftsführung übernehmen.
Öffentliche Wirtschaftsbetriebe
Die öffentlichen Wirtschaftsbetriebe sind entweder ein Teil der öffentlichen Verwaltung (Regiebetriebe) oder organisatorisch verselbstständigt. Dabei unterscheidet man zwischen Betrieben ohne und solchen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsform kann privatrechtlicher (AG, GmbH) oder öffentlich-rechtlicher Natur (Stiftung, Anstalt, Körperschaft) sein.
Standortentscheidung
Eine wichtige Entscheidung bei Gründung, Expansion oder Verlegung eines Unternehmens ist die Wahl des Standorts, des geografischen Orts, an dem sich ein Betrieb befindet. Die wichtigsten Kriterien, an denen man sich dabei orientiert, sind:
Absatz
Beschaffung und Produktion
Infrastruktur und Umwelt
öffentliche Abgaben und sonstige Kosten.
Bei der internationalen Standortwahl können wirtschaftliche (z. B. niedrige Löhne), steuerliche und ökologische Gegebenheiten (z. B. geringere Auflagen) maßgebend sein.
Wenn sich Unternehmen zusammenschließen
Als Unternehmenszusammenschluss bezeichnet man die freiwillige Vereinigung mehrerer Unternehmen zu größeren Wirtschaftseinheiten. Der Zusammenschluss erfolgt entwederdurch vertragliche Vereinbarung oder durch eine kapitalmäßige Verflechtung (Beteiligung). Entscheidend dabei ist, wie sehr die Entscheidungsfreiheit der beteiligen Unternehmen davon betroffen ist.
Kooperation und Konzentration?
Bei der Kooperation bleiben die rechtliche Selbstständigkeit und die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit grundsätzlich erhalten. Die Entscheidungsfreiheit wird lediglich insoweit eingeschränkt, als bestimmte Aufgaben ausgegliedert und/oder gemeinsam durchgeführt werden.
Bei der Konzentration kommt es dagegen zu einer Unterordnung der zusammengeschlossenen Unternehmungen unter eine einheitliche Leitung. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit wird damit erheblich eingeschränkt oder völlig aufgehoben. Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt auch hier, zumindest nach außen hin, erhalten. Wenn auch noch die rechtliche Selbstständigkeit aufgegeben wird, kommt es zur Fusion (Verschmelzung), d. h. als Folge des Zusammenschlusses existiert nur noch eine rechtliche Einheit.
Wichtig
Mit einem Unternehmenszusammenschluss möchte man vor allem ein besseres wirtschaftliches Ergebnis, sprich einen höheren Gewinn erzielen. Ansatzpunkte dafür bieten sich in allen betrieblichen Bereichen vom Einkauf bis zum Marketing.
Eine zweite Zielsetzung ist mehr wirtschaftliche Macht, also eine stärkere Stellung am Markt zu erreichen. Dadurch soll entweder der Wettbewerb eingeschränkt oder beseitigt werden oder ein Gegengewicht zur starken Position der anderen Marktseite aufgebaut werden.
Die wichtigsten Formen von Zusammenschlüssen
Kartell: Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe schließen sich zusammen. Ziel: Beherrschung des Markts, Beschränkung des Wettbewerbs. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Kartelle, die geeignet sind, die Marktverhältnisse spürbar zu beeinflussen, grundsätzlich verboten.
Syndikate: Straff organisiert mit rechtlich selbstständiger Zentrale; übernehmen die gesamte Absatzfunktion ihrer Mitglieder und kontrollieren sie über Quoten und Preise.
Konsortien: Zeitlich begrenzter Zusammenschluss für eine bestimmte Aufgabenstellung; Beispiel: Bankenkonsortium, das zur Ausgabe von Aktien gegründet und nach Erfüllung dieser Aufgabe wieder aufgelöst wird.
Interessengemeinschaft (IG): Zusammenschluss von Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung von bisher getrennt wahrgenommenen Funktionen, z. B. Forschung und Entwicklung.
Konzern:
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