Mein Weg zum Herzkind
Ihnen getragen werden. Eine nicht zu unterschätzende Summe Geldes wird Ihnen zu Lasten gehen.
Nachdem Sie nach einer längeren Wartezeit – mehrere Jahre sind möglich – mit Ihrem Kind aus dem Herkunftsland nach Deutschland zurückgekehrt sind, werden Ihre Unterlagen von Ihrem Heimatjugendamt final bearbeitet, und die Adoption muss von den deutschen Behörden rechtskräftig anerkannt werden.
Auslandsadoption – in Kürze
Telefonische Kontaktaufnahme (oder E-Mail). Die Informationsunterlagen werden zugeschickt.
Bewerbungsunterlagen ausgefüllt abgeben. Damit wird man als Bewerber registriert.
Erstgespräch. Danach folgt meistens ein Vorbereitungsseminar, in dem der Ablauf des Verfahrens erklärt wird, man Infos zu den Kosten und zu den Ländern bekommt. Diese Seminare sind bei den meisten Organisationen bereits kostenpflichtig.
Mehrere Gespräche mit Fachkräften der Vermittlungsstelle. Inhalte können sein: Warum möchten Sie adoptieren? Warum aus dem Ausland? Warum aus einem bestimmten Land?
Bei Auslandsadoptionen wird recht häufig ein psychologisches Gutachten verlangt.
Sozialbericht. Der wird wahlweise beim Heimatjugendamt angefordert oder durch die Organisation selbst erstellt.
Länderabschlussgespräch. Die Festlegung auf ein bestimmtes Land und die Besonderheiten einer Adoption in diesem Land werden besprochen, wenn Sie sich nicht schon ganz konkret für ein Land entschieden und bereits eine Organisation hierzu aufgesucht haben.
Zusammenstellung der Unterlagen für dieses Land. Eine genaue Liste bekommt man von der Vermittlungsstelle ausgehändigt. Bei Auslandsadoption ist die Liste etwas länger als für eine Adoption in Deutschland. Unter anderem kommen noch Referenzschreiben, psychologisches Gutachten und Beglaubigungen der Unterschriften hinzu.
Versand der Unterlagen ins ausgewählte Land.
Wartezeit. In der Zwischenzeit bieten einige Organisationen weitere Seminare und Vorbereitungskurse an.
Kindervorschlag an die Vermittlungsstelle. Das zuständige Jugendamt und das Landesjugendamt überprüfen den Vorschlag und informieren das Bewerberpaar.
Gespräch mit den Fachkräften. Die Akte des Kindes wird vorgestellt und der Willen zur Adoption bezeugt und beurkundet. Außerdem wird über das Land informiert.
Reise ins Land. Die gestaltet sich je nach Land verschieden, manchmal sind auch zwei Reisen nötig, die erste zur Erledigung der Formalitäten und die zweite zur Abholung des Kindes.
Anerkennung der ausländischen Adoption durch die zuständigen deutschen Behörden.
Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit, eine Auslandsadoption ohne eine Vermittlungsstelle durchzuführen. Dazu muss aber die Begleitung der Adoption durch das zuständige Landesjugendamt übernommen werden. Vorteil einer solchen Art der Adoption sind niedrigere Kosten, ein großer Nachteil jedoch, dass Sie sämtliche Formalitäten im Land selbst erledigen müssen. Das setzt sicherlich voraus, dass Sie die Sprache des Landes beherrschen oder mit Hilfe eines Dolmetschers kommunizieren. Sie sollten sich auf jeden Fall mit rechtlichen Dingen im Herkunftsland Ihres Kindes auskennen. Sie sollten wissen, mit welchen Behörden Sie Kontakt aufnehmen müssen und welche Dokumente beizubringen sind. Voraussichtlich werden diese »privaten Adoptionen« von den deutschen Behörden jedoch nicht mehr lange akzeptiert, eine Gesetzesänderung steht derzeit an.
Zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen wurde 1993 das Haager Übereinkommen geschlossen, dem die Bundesrepublik Deutschland 2002 beigetreten ist. Hier finden Sie den Text und weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de .
Wichtige Adressen finden Sie im Anhang.
Der Vorbereitungskurs
Mein erstes Mal im Kurs
Hannover im September 2004. In der evangelischen Familienbildungsstätte trafen mein Mann und ich mit vier weiteren adoptionswilligen Paaren aufeinander. In einem Stuhlkreis rückten wir zusammen, beklommen startete die Vorstellungsrunde der Teilnehmer. Ich fühlte mich wie bei den Anonymen Alkoholikern. Über Schuld und Unschuld der Fruchtbarkeit sein Kennenlernen zu gestalten empfand ich als sehr befremdlich. Überhaupt hatte ich mir von dieser Veranstaltung nicht viel versprochen, außer einer Bescheinigung, den Kurs pflichtgetreu absolviert zu haben. Denn ohne diesen Schein gab es in meinem Heimatjugendamt keine Prüfung. Kein Gesetz, aber eine Auflage die sich die zuständigen Sozialarbeiter zur Regel gemacht hatten. Die Leiterin
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