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Meine Rechte als Nachbar

Meine Rechte als Nachbar

Titel: Meine Rechte als Nachbar Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Stollenwerk , Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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§§ 23–25
Nordrhein-Westfalen: §§ 4–6
Rheinland-Pfalz: §§ 34–36
Saarland: §§ 35–37
Schleswig-Holstein: §§ 22–24
Thüringen: §§ 34–36
Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück
    Franz Fuchsmann stellt fest, dass sein Nachbar auf dessen Grundstück (etwa 1,50 m von der Grenze entfernt) einen Pappelbaum einpflanzt. Fuchsmann ist sich sicher, dass aus dem „Bäumchen“ in einigen Jahren ein beträchtlicher Baum werden wird, und befürchtet schon jetzt erhebliche Beeinträchtigungen durch die Anpflanzung. Als er seinen Nachbarn bittet, den Baum mit weiterem Abstand von der Grundstücksgrenze umzupflanzen, ist dieser der Meinung, dass das „Bäumchen“ keinem schaden kann. Fuchsmann will das nicht hinnehmen.
    Grenzabstandsregelungen
    Da dem Gesetzgeber bewusst war, dass dicht an die Nachbargrenze angepflanzte Bäume zu Beeinträchtigungen führen können, sind in vielen Nachbarrechtsgesetzen der Länder (so in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) Grenzabstandsregelungen vorgesehen, die bei der Anpflanzung zu wahren sind.
    Bei den Grenzabstandsregelungen wird in der Regel zwischen Grenzabständen für Bäume und Sträucher und Grenzabstände für Hecken unterschieden. Auf die Unterscheidungsmerkmale wird später eingegangen (siehe unter → Heckenanpflanzungen ). Zurück zum Ausgangsfall. Der Nachbar von Fuchsmann hat also, sofern er in einem der genannten Bundesländer wohnt, bei Anpflanzung der Pappel einen Grenzabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Pappeln gehören zur Gruppe der stark wachsenden Bäume. Deshalb ist folgender Grenzabstand bei Anpflanzungen zum Nachbargrundstück einzuhalten: Baden-Württemberg (8 m), Bayern (2 m), Berlin (3 m), Brandenburg (4 m), Hessen (4 m), Niedersachsen (bis 15 m Höhe 3 m, ansonsten 8 m), Nordrhein-Westfalen (4 m), Rheinland-Pfalz/Saarland (4 m), Sachsen-Anhalt (je nach Höhe 0,50 m bis 6 m), Sachsen (0,50 m bis 2 m), Schleswig-Holstein (Bäume über 1,20 m Höhe = Grenzabstand 1/3 ihrer Höhe), Thüringen (4 m).
    Im vorliegenden Fall hat der Nachbar von Fuchsmann die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten. Welche Möglichkeiten hat Fuchsmann? Werden Anpflanzungen nicht mit den erforderlichen Abständen angepflanzt, hat der Betroffene auf der Grundlage des § 1004 BGB einen gesetzlichen Beseitigungsanspruch. Das bedeutet fallbezogen, Fuchsmann hat gegen seinen Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Pappel.
    Was ist hierbei zu tun? Der Gesetzgeber verlangt, dass der Nachbar eine Beseitigungsklage erheben muss. Diese ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Ein Rechtsanwalt ist hierzu nicht erforderlich, oftmals jedoch empfehlenswert. Im Einzelfall sollten Sie sich vorher bei einem Rechtsanwalt oder bei der Rechtsberatungsstelle des zuständigen Amtsgerichts informieren.
    Tipp
    Natürlich sollte vor Klageerhebung eine gütliche Einigung angestrebt werden. Sie sollten Ihren Nachbarn vorher mündlich oder schriftlich auffordern, die Anpflanzung zu entfernen. Hierbei empfiehlt es sich, eine Frist für die Beseitigung zu bestimmen.
    Aufforderung zur Beseitigung eines Baums
    Sehr geehrte …
    Ich habe festgestellt, dass Sie auf Ihrem Grundstück eine Pappel angepflanzt haben, ohne den gesetzlichen Grenzabstand von … einzuhalten. Ich bitte Sie, innerhalb von sechs Wochen die Anpflanzung zu entfernen bzw. mit Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes … zurückzusetzen. Wenn auch die Anpflanzung jetzt noch keine Beeinträchtigung darstellt, so wird diese im Laufe ihres Wachstums mit Sicherheit meine Grundstücksnutzung behindern. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte eine Versetzung einer Anpflanzung noch unproblematisch sein.
    Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass mir ein gesetzlicher Beseitigungsanspruch zusteht, falls Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht Folge leisten. Nach erfolglosem Fristablauf müssen Sie damit rechnen, dass ich den gesetzlichen Anspruch gerichtlich geltend machen werde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift
    Verjährung
    Gibt es eine Verjährung des Anspruchs? Ja. Der Beseitigungsanspruch ist in vielen Nachbarrechtsgesetzen zeitlich begrenzt. Es gilt eine Ausschlussfrist von regelmäßig fünf Jahren nach erfolgter Anpflanzung. Das bedeutet, fünf Jahre nach erfolgter Anpflanzung muss die Beseitigungsklage beim zuständigen

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