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Mich kriegt ihr nicht!: Gebrauchsanweisung zur digitalen Selbstverteidigung (German Edition)

Mich kriegt ihr nicht!: Gebrauchsanweisung zur digitalen Selbstverteidigung (German Edition)

Titel: Mich kriegt ihr nicht!: Gebrauchsanweisung zur digitalen Selbstverteidigung (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Pernille Tranberg , Steffan Heuer
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Sammelwut kann böse Folgen haben, selbst wenn nicht gleich die Polizei an Ihrer Tür klingelt. Bilder von Ihnen, die Sie beim Biertrinken in einer Bar oder beim Rauchen eines Joints zeigen, können an Versicherungsgesellschaften verkauft werden, die die Gewohnheiten der Versicherten verfolgen. Sie können in einer riesigen Menschenmenge identifiziert und leicht zum Sympathisanten von Autonomen, Neonazis oder einer Terrorgruppe abgestempelt werden, nur aufgrund der Tatsache, dass Sie sich an einem Ort aufhalten, der mit vielen Kameras ausgestattet ist. Allein Großbritannien ist inzwischen mit schätzungsweise 1,85 Millionen Überwachungskameras gespickt. Eine realistische Statistik müsste jedes Smartphone, Tablet und jede Webcam dazurechnen.
    Die Kombination aus Sharing und allgegenwärtiger Gesichtserkennung kann harmlose Unterhaltung schnell in einen Albtraum verwandeln, der an düstere Science-Fiction erinnert. Das Panoptikum von morgen, in dem jeder jeden filmt, kann sich auf dienstbereite Software im Netz verlassen, die in der Lage ist, jede Person zu erfassen.
    Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, ist einer von vielen Experten, die von Anbietern wie Facebook fordern, bei ihren Nutzern eine eindeutige Zustimmung zur Gesichtserkennung einzuholen. Nutzer sollten ebenso ein Anrecht darauf haben, aus jeder Datenbank mit derartigen biometrischen Daten gelöscht zu werden.
    »Gesichtserkennung ist viel schlimmer als Google Street View. Es hat größere Auswirkungen auf den Datenschutz als das Fotografieren von Häusern. Gesichtserkennung und biometrische Identifikation führen zu einer Welt, die mit Kameras überflutet ist. So kann eine neue Art von Kastensystem via Gesichtserkennung entstehen, in dem ein Algorithmus bestimmt, wer hineindarf und wer draußen bleiben muss.« 12 Caspar steht mit seiner Kritik an einer Technologie mit unabsehbaren Konsequenzen nicht alleine da. In den USA hat das Electronic Privacy Information Center die Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission ersucht, die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware auszusetzen, bis die Regierung angemessene Schutzmaßnahmen und Datenschutzstandards zum Schutz der Bürger entwickelt hat.
    Sie hören und sehen, was Sie hören und ansehen
    Auch wenn Sie nicht eifrig Ihre Schnappschüsse für jedermann sichtbar hochladen, sind andere Formen der Unterhaltung, wie Musik oder Filme, nicht länger Ihr Privatvergnügen. Fast alle diese Streams sind das Rohmaterial für Tracking und Data-Mining. Da ist zum Beispiel der beliebte Musikstreaming-Dienst Spotify aus Schweden zu nennen. Wer sich bei ihm anmelden will, musste dies in Deutschland bis Juni 2012 mit einem Facebook-Konto tun. Nach massiver Kritik von Datenschützern genügt nun hierzulande lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Wer bei Spotify allerdings außerhalb von Deutschland Musik hört, sollte wissen, dass seine Vorlieben Song für Song in das soziale Netzwerk hinausposaunt werden – von Data-Mining für Spotifys Werbekunden einmal ganz abgesehen. Dahinter steckt Kalkül: Spotify ist eine Neugründung, die schnell Millionen Nutzer und zahlende Abonnenten gewinnen muss. Deshalb hat die Firma ihr Schicksal in die Hände des größten sozialen Netzwerks gelegt.
    Vorbei sind die Zeiten, als Musikhören oder Fernsehen eine anonyme Aktivität war. Heutzutage hören und sehen die Anbieter aufmerksamer zu als Sie! Werbefirmen, Datenmakler, Musiklabels und sogar einzelne Bands hatten schon immer Interesse daran, genaue Publikumszahlen zu ermitteln, und neue Dienste wie Spotify wissen fast alles: Wer was wann und wo wie lange hört. Da man gehalten ist, seine Playlisten Lied für Lied via Facebook auszustrahlen, können ungezählte Dritte in Ihren Unterhaltungsgewohnheiten stöbern.
    Zumindest in Deutschland ist diese Art der Benutzervereinbarung mit Zwangsverknüpfung zu einem sozialen Netzwerk ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Dort ist festgehalten, dass man derartige Dienste anonym nutzen darf.
    Es gibt zahlreiche andere Musikstreaming-Dienste, von Simfy über Mog bis zu Rdio. Wir wollen Ihnen weder den einen noch den anderen empfehlen, aber darauf hinweisen, die Datenschutzeinstellungen bei jedem dieser Dienste genau unter die Lupe zu nehmen.
    Warum sollten Sie etwa in einem öffentlichen Register aller Nutzer auftauchen, bloß weil Sie Musik hören wollen? Warum sollten Sie Ihren Musikgeschmack Lied für Lied auf Facebook oder sogar Skype

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