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Miete mindern - aber richtig!

Miete mindern - aber richtig!

Titel: Miete mindern - aber richtig! Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Börstinghaus
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Freiflächen mit „bis zu 50 %“ anzurechnen sind, kommt es hierfür nicht auf die Qualität des konkreten Balkons an. Vielmehr kann der Vermieter einseitig bestimmen, mit welchem Prozentsatz der Balkon anzurechnen ist (BGH Urt. v. 22.4.2009 – VIII ZR 86/08 – NZM 2009, 477 = NJW 2009, 2295 = MietPrax-AK § 536 BGB Nr. 23). Freisitze sind nur Flächen, die direkt am Haus liegen, also Terrassen (BGH Urt. v. 8.7.2009 – VIII ZR 218/08 – NJW 2009, 2880 = NZM 2009, 659 = MietPrax-AK § 536 BGB Nr. 25). Dürfen einzelne Flächen aufgrund von öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen gar nicht genutzt werden, so sind diese Flächen so lange bei der Flächenberechnung mit zu berücksichtigen, wie die Behörde nicht eingeschritten ist (BGH Urt. v. 16.9.2009 – VIII 275/08 – NJW 2009, 3421 = MietPrax-AK § 536 BGB Nr. 26).

117 J
Jazzlokal
    â†’ Lärm

119 K
Käfer
    â†’ Ungeziefer
Kakerlaken
    â†’ Ungeziefer
Karneval
    Rechtsprechungsübersicht:
    0 % Lärm bis tief in die Nacht am Rosenmontag in Köln (AG Köln – 14. 3. 1997 – 532OWI 183/96 – DWW 1997, 157)
Katzen
    â†’ Tiere
Keller
    Rechtsprechungsübersicht:
    0 % fehlende Kellerbeleuchtung, wenn natürliches Licht einfällt (AG Pinneberg – 15.3.1979 – 35C 521/78 – WuM 1980, 63)
    120 0 % mündlich zugesicherter zweiter Kellerraum fehlt (LG Köln – 4.8.2005 – 6S 26/05)
    3 % Keller ist nach Demontage der Kellertreppe nur noch über die Straße erreichbar (AG Hamburg – 21.3.2000 – 46C 46/99 – NZM 2001, 234)
    5 % Entzug der Mitbenutzungsmöglichkeit von Wasch- und Trockenraum (AG Dortmund – 6.12.1994 – 125C 12632/94)
    5 % zur Wohnung gehörender, aber fehlender Keller (LG Berlin – 10.7.1998 – 64S 21/98 – GE 1998, 1151)
    8 % Feuchtigkeitsschäden im Souterrain-Zimmer (AG Köln – 14.3.2005 – 206C 161/04)
Kenntnis
    Positive Kenntnis von einem Zustand schließt i.d.R. die Geltendmachung von Ansprüchen aus. So bestimmt § 536b BGB, dass dem Mieter bestimmte mietrechtliche Gewährleistungsansprüche nicht zustehen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte. Kennt er den Mangel bei Übergabe der Mietsache, muss er sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten, anderenfalls verliert er seine Ansprüche.
Kinderlärm
    â†’ Lärm
    Rechtsprechungsübersicht:
    0 % Lärm durch Kinder (Lachen, Weinen, Schreien) (AG Starnberg – 3.6.1992 – 1C 1021/91 – WuM 1992, 471)
    0 % Kinderlärm von einem nahe gelegenen Spielplatz (LG Berlin – 11.1.1993 – 66S 114/92 – GE 1993, 423)
    0 % Lärmstörungen von Nachbarskindern (z. B. Babygeschrei) auch während der Ruhezeiten (LG Köln – 24.9.1996 – 12S 6/96 – KM 35 Nr. 12)
    0 % Kinderlärm im Treppenhaus (LG München – 24.2.2005 – 31S 20796/04 – NZM 2005, 39 = NJW-RR 2005, 598)
    121 0 % vermehrter Kinderlärm durch die Umwandlung einer Vorschule in einen Kinderhort mit Ganztagsbetreuung (AG Spandau – 10.7.2007 – 7C 162/07 – MM 2008, 298)
    10 % vermeidbarer Lärm von Kindern innerhalb der allgemeinen Ruhezeit (AG Neuss – 1.7.1988 – 36C 232/88 – WuM 1988, 264)
    11 % Lärm durch Nachbarsfamilie mit vier minderjährigen Kindern (LG Köln – 24.11.1970 – 12S 389/70 – MDR 1971, 396 = WuM 1971, 96)
Klageantrag
    Das Gericht ist gem. § 308 ZPO an die Klageanträge im Zivilprozess gebunden. Es darf weder mehr noch etwas anderes zusprechen als beantragt. Lediglich für den Bereich des Schmerzensgeldes ist es zulässig, einen unbezifferten Klageantrag zu stellen. Der Klageantrag muss so formuliert sein, dass er vollstreckungsfähig ist. Bei Zahlungsanträgen ist dies unproblematisch. Schwieriger ist dies bei Klagen auf Mangelbeseitigung oder Herausgabe von Unterlagen. Diese müssen so formuliert sein, dass das Vollstreckungsorgan, i.d.R. der Gerichtsvollzieher, aber zum Teil auch das Vollstreckungsgericht oder das erkennende Gericht, später ermitteln kann, was geschuldet wurde und ob ggf. Erfüllung eingetreten ist. Der Mieter darf bei Mangelbeseitigungsklagen oder der zur Zug-um-Zug-Verurteilung führenden Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts dem Vermieter nicht vorschreiben, wie er den Mangel zu beseitigen hat. Es darf sich aus dem Antrag nur das Ergebnis, also

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