Mord am Oxford-Kanal
Upper Fisher Row an der
Hythe Bridge in Oxford) wurden die vier Mann Besatzung der Barbara Bray des Mordes an Joanna Franks beschuldigt und demzufolge in das nahegelegene
Gefängnis überstellt. Beim ersten Prozeß, der im August 1859 vor dem Oxforder
Schwurgericht stattfand, wurden drei Anklagepunkte gegen die Männer
vorgebracht: Sie hätten erst Joanna Franks vorsätzlich ermordet, indem sie sie
in den Kanal geworfen hätten, sie hätten sie zweitens vergewaltigt, wobei die
Anklage nach Tätern und Helfershelfern differenzierte, und sie hätten drittens
verschiedene, aus dem Besitz ihres Ehemannes stammende Dinge gestohlen. Keiner
der drei Männer bekannte sich schuldig (Wootton, der noch ein halbes Kind war,
hatte ursprünglich auch unter Anklage gestanden; sein Name taucht jedoch später
bei der Nennung der drei Anklagepunkte nicht mehr auf).
Mr. Sergeant Williams, der
Vertreter der Anklage, wollte zunächst das Delikt der Vergewaltigung verhandelt
wissen. Nach Abschluß der Beweisaufnahme entschied der Richter (Seine Ehren Mr.
Traherne), daß sich für die Schuld der Angeklagten keine ausreichenden Beweise
ergeben hätten, und instruierte die Geschworenen demzufolge, das Urteil «nicht
schuldig» zu fällen. Daraufhin ersuchte Mr. Williams das Gericht, den
eigentlichen Mordprozeß bis zur nächsten Sitzungsperiode des Schwurgerichts zu
verschieben, und begründete seinen Antrag damit, daß ein wichtiger Zeuge, ein
gewisser Joseph Jarnell, ehemals Häftling im Gefängnis von Oxford und unlängst
der Bigamie überführt, erst vor Gericht erscheinen könne, wenn ihm der
Innenminister die Begnadigung gewährt hätte. Es hieß, daß Oldfield, der Kapitän
der Barbara Bray, dem Jarnell, mit dem er eine Zeitlang die Zelle
geteilt hatte, einige bisher unbekannte Details mitgeteilt hätte. Obwohl
Oldfields Verteidiger dem Antrag des Staatsanwalts aufs entschiedenste
entgegentrat, stimmte Seine Ehren Mr. Traherne der Verschiebung zu.
Im April 1860 begann der zweite
Prozeß. Zum Richter wurde ein Mr. Augustus Benham bestellt. Der erste Prozeß
hatte in der Öffentlichkeit viel Staub aufgewirbelt, und die Straßen zum
Schwurgericht waren dicht bevölkert mit einer feindseligen Menge. Auch unter
Juristen hatte der Fall beträchtliches Interesse erregt. Die drei Angeklagten
erschienen vor Gericht mit Westen und ledernen Gürteln, der Kleidung, wie sie
damals bei Leuten, die den Kanal befuhren, üblich war. Die Anklage lautete, sie
hätten Joanna Franks vorsätzlich ermordet, indem sie sie über Bord gestoßen und
in den Kanal geworfen hätten, wo sie erstickt und ertrunken sei. Was, so fragen
wir uns unwillkürlich, mag sich auf jenen letzten verhängnisvollen Meilen
oberhalb Duke’s Cut abgespielt haben? Werfen wir einen Blick zurück.
Es gibt hinreichend Grund zu der
Annahme, daß die Reise von Preston Brook bis zum oberen Ende des Oxford-Kanals
bei Hawkesbury verhältnismäßig ereignislos verlief, obwohl Oldfield sich,
während der Kahn durch die Tunnel bei Northwich und Harecastle fuhr, zusammen
mit Joanna Franks in der Kabine aufhielt. Das so harmonisch erscheinende Bild
ändert sich beinahe schlagartig, als die Barbara Bray die einsame
Schleuse bei Napton Junction erreicht — ungefähr dreißig Meilen südlich von
Hawkesbury und noch etwas über fünfzig Meilen von Oxford entfernt.
William Stevens, ein am Kanal
beschäftigter Angestellter der Firma Pickford & Co., bestätigte in
seiner Aussage 2 , daß
die Barbara Bray am Dienstag, dem 21. Juni, gegen elf Uhr morgens an den
Schleusen von Napton eintraf. Der Kahn habe für etwa anderthalb Stunden dort
vor Anker gelegen. An Bord der Barbara Bray habe sich ein weiblicher
Passagier befunden, eine gewisse Joanna Franks, die sich sofort nach ihrer
Ankunft bei ihm, Stevens, über das Verhalten der Bootsleute, deren Gesellschaft
sie gezwungenermaßen ertragen müsse, beschwert habe. Es wäre, so gab Stevens
auf Befragen zu, korrekt gewesen, wenn er ihre Beschwerde förmlich aufgenommen
und niedergeschrieben hätte (die Barbara Bray war schließlich im Auftrag
von Pickford & Co. unterwegs), aber er hatte dies unterlassen und sich
darauf beschränkt, ihr den Rat zu geben, sobald sie Oxford erreicht hätten, bei
der dortigen Niederlassung der Firma ihre Klage vorzutragen. Außerdem würde sie
in Oxford sicherlich die Möglichkeit haben, für den Rest ihrer Fahrt auf einen
anderen Kahn überzuwechseln. Stevens war Zeuge gewesen, wie sich zwischen
Joanna und einem Mitglied
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