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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Titel: Patientenverfügung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Schuldzinski und Nordmann
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haften zu lassen .
    Eine weitere Option besteht darin, die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Bevollmächtigten umzukehren. Üblicherweise muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat, wenn es zu Klagen kommt. Wird die Beweislast umgekehrt, muss der Kläger nachweisen, dass der Bevollmächtigte falsch gehandelt hat. Eine solche Erklärung macht es Ihnen als Vollmachtgeber schwerer, den Bevollmächtigten für Fehler zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings gilt dies auch für Behörden, etwa das Sozialamt, oder Erben. Wenn Sie also dem Bevollmächtigten sehr vertrauen und andererseits Probleme mit Dritten vermeiden wollen, ist die Beweislastumkehr ein gutes Mittel, um den Bevollmächtigten bei seinen Aufgaben zu entlasten.
    Sie können in der Vereinbarung im Innenverhältnis auch bestimmen, dass der Bevollmächtigte eine Haftpflichtversicherung abschließen muss, die im Haftungsfall eintritt. Wer die Kosten dafür übernimmt, sollten Sie dann gleich mit festlegen.
Formelle Anforderungen an die Vereinbarung im Innenverhältnis
    Die Vereinbarung im Innenverhältnis ist praktisch ein Vertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Wichtig ist daher, dass sie von allen Vertragspartnern mit Ort und Datum unterschrieben wird. Alle Vertragspartner sollten mit vollem Namen und Adresse benannt sein, damit die Vereinbarung später eindeutig zuzuordnen ist. Darüber hinaus gibt es keine speziellen Anforderungen an die Form der Vereinbarung.
    Zwar können Verträge auch mündlich geschlossen werden, aber allein aus Beweisgründen sollten Sie die Vereinbarung schriftlich aufsetzen. Sofern Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen wollen, können Sie mit jedem Einzelnen eine Vereinbarung treffen. Es ist aber auch möglich, eine gemeinsame Vereinbarung mit allen zu treffen.
    Für die Vereinbarung im Innenverhältnis werden Sie kaum Formulare finden. Da die Regelungen sehr von individuellen Lebensumständen abhängen, können Ihnen Formulare bestenfalls Anregungen für einen eigenen Text geben. Im hinteren Teil dieses Ratgebers finden Sie einige Textbausteine als Formulierungshilfe für die Vereinbarung im Innenverhältnis .
Aufbewahrung/Hinterlegung von Vollmacht und Vereinbarung im Innenverhältnis
    Die Bevollmächtigten müssen die Originale der Vollmacht vorlegen, wenn sie diese nutzen wollen. Daher sollten sie Originale der Vorsorgevollmacht direkt selbst erhalten. Dafür benötigen Sie unter Umständen mehrere Originale. Die frühzeitige Übergabe des Originals der Vollmacht an den Bevollmächtigten hat den Vorteil, dass dieser sich dann in der akuten Situation gegenüber allen relevanten Stellen als Bevollmächtigter ausweisen und dringend anstehende Entscheidungen sofort treffen kann.
    Wenn Sie Befürchtungen haben, der Bevollmächtigte könnte die Vollmacht frühzeitig (gegen Ihren Willen) einsetzen, können Sie das Dokument auch an eine andere vertrauenswürdige Person, z. B. einen Freund oder den Notar, geben. Diese sollten Sie schriftlich anweisen, unter welchen Bedingungen sie das Original dem Bevollmächtigten aushändigen dürfen. Eine solche Regelung kann jedoch den Nachteil haben, dass die Vollmacht im Notfall nicht schnell genug greifbar ist.
    Für die meisten seiner Handlungen muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen. Einige Dinge wird er per Post erledigen und die Vollmacht mitschicken, beispielsweise bei der Kündigung eines Zeitungsabos. Es kann sogar sein, dass bei manchen Angelegenheiten die Vollmacht in den Unterlagen des Geschäftspartners verbleibt. Sie können daher dem Bevollmächtigten seine Tätigkeit sehr erleichtern, wenn er nicht nur ein Exemplar der Vollmacht erhält, sondern mehrere. Wenn Sie die Vollmacht selbst erstellt haben, drucken Sie sie einfach mehrmals aus und unterschreiben Sie alle Exemplare mit Ort und Datum. Sofern Sie Ihre Vollmacht beim Notar haben beurkunden lassen, besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr Abschriften der Vollmachtsurkunde zu erhalten.
    Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, in einem elektronischen Register der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen, dass Sie eine Vorsorgevollmacht (und Betreuungsverfügung) erstellt haben. Beachten Sie: Hier wird weder das Original der Vollmacht aufbewahrt noch werden alle inhaltlichen Details erfasst.

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