Polizei-Geschichten
Polizeichefs mit Zuchthausstrafe belegt, dann aber
am 22. Juni nach der östlichen Grenze des Königreiches
Hannover transportirt. Von hier kehrte er wieder nach
Hamburg zurück und lebte daselbst einige Zeit unbemerkt,
bis er Krankheitshalber am 19. September 1842 ins allge-
meine Krankenhaus kam. In demselben blieb er bis zum
13. März 1843. Zwei Tage nach seiner Entlassung wurde
er arretirt und dann wieder nach der östlichen Grenze
des Königreichs Hannover transportirt. Die Behörde in
Winsen schaffte ihn jedoch unter Bezugnahme auf den
Beschluß des königlich Hannoverschen Ministerii vom
29. März wieder nach Hamburg zurück. Hier wurde er so-
fort wieder eingesperrt, und
bis zum 1. Juli 1844 ununterbrochen
in Arrest gehalten. Dann setzte man ihn unter der Ver-
pflichtung, daß er Hamburg binnen 8 Tagen verlasse, end-
lich in Freiheit.
Allein Hanemann, ohne zu wissen, wohin er sich wen-
den solle, blieb nochmals über die gestattete Frist in Ham-
burg. Am 14. August wurde er wieder arretirt, zu vierzehn-
tägigem Gefängniß
abwechselnd bei Wasser und Brod
verurtheilt und Ende Septembers über die Grenze trans-
portirt.
Während seiner letzten Haft hatte sich Hanemanns
ein bekannter, geachteter Advokat in Hamburg angenom-
men, und ihm eine Supplik an die „hohe deutsche Bun-
desversammlung“ in Betreff unterthänigst nachgesuchter
Ermittelung einer Heimath in seinem deutschen Vaterland
concipirt. Aus dieser Supplik, welche das Kieler Korre-
spondenzblatt in seiner Nummer 74 vom Jahre 1845 im
Auszuge mittheilte, haben wir die Erlebnisse Hanemanns
hieraus wahrheits- und fast wortgetreu entnommen.
Hanemann, der ohnedies nicht wußte, wo er sein Haupt
derweile niederlegen solle, wollte nunmehr seine Angele-
genheit persönlich vor der deutschen Bundesversammlung
führen. Die Hamburgischen Behörden verweigerten ihm
aber zu diesem Zweck den Reisepaß, worauf ihm denn der
Koncipient jener Supplik eine Privat-Legitimation ausfer-
tigte, und für seine eigne Person die deutschen Behörden
ersuchte, den Inhaber der betreffenden Supplik aus den
in ihr enthaltenen Gründen schützen und frei und unge-
hindert gen Frankfurt an den deutschen Bundestag reisen
lassen zu wollen.
Auf diese Weise kam der heimathlose Deutsche auch
wirklich bis an sein Ziel, und fand auf Verwendung in
Frankfurt ein vorläufiges Domizil.
Dagegen fand seine Angelegenheit in Frankfurt schlech-
tes Gedeihen. Man schickte ihn von Einem zum Andern,
Keiner aber wußte ihm mehr als eine unbestimmte Aus-
sicht zu geben. Hanemann kehrte daher endlich nach
Hamburg zurück.
Hier wurde er abermals arretirt.
Der Verwendung seines Advokaten gelang es, ihm
unter der Verpflichtung, daß er Hamburg sofort verlasse,
seine „Freiheit“ zu verschaffen, und mit einer neuen Legi-
timation desselben begab sich Hanemann wiederum nach
Frankfurt, um noch einmal den deutschen Bundestag um
Ermittelung eines Stückchens Heimath in seinem großen
deutschen „Vaterland“ zu ersuchen.
Ob der heimathlose, gemißhandelte Deutsche dies-
mal bis an den Bundestag gedrungen, ob der Bundestag
einen Staat ermittelt hat, dem dieser deutsche Unterthan
angehört, ob endlich ein solchermaßen ermittelter Staat
ihn auch wirklich aufgenommen — wir wissen es nicht.
Das aber wissen wir, daß der administrative Krieg, den
drei deutsche Bundesstaaten auf solche Weise gegen einen
„beschirmten deutschen Unterthan“ geführt haben, dieser
hartnäckige nicht geschlichtete Krieg über einen so leicht
beizulegenden Streitpunkt einen merkwürdigen Maaßstab
für die größeren Verhältnisse des deutschen „Vaterlandes“
abgeben könnte, — wenn es überhaupt eines solchen
bedürfte.
Das Unvermeidliche.
ein, da magst Du Einwürfe und Entschuldigungen
Nvorsuchen, so viele Du willst,“ sagte Arthur zu sei-
nem Kommilitonen und Stubenkameraden Eduard, „das
läßt sich weder rechtfertigen, noch entschuldigen. Wenn
sich Jemand an Mitgliedern der Behörde, weil sie ihn be-
strafen mußten, eigenmächtig vergreift, so ist das nichts
weiter, als Rache, und jede Rache ist gemein und verächt-
lich.“ —
„Ich habe das auch keineswegs zu rechtfertigen gesucht,“
erwiederte Eduard. „Ich behaupte nur, daß erlittenes Un-
recht in jedem Menschen, sei er auch der sanftmüthigste
der Welt, Haß gegen den erregt, von dem ihm das Unrecht
zugefügt worden. Widerfährt es ihm jedoch öfter, oder
leidet er
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