PR TB 176 Spion Der Sternenmacht
daß
es dort recht ungefährlich ist.
Es gibt dort nämlich weit und breit keinen einzigen Stern
oder Himmelskörper."
„Außer dem, der dein Ziel ist."
„Nein. Mein Ziel ist weder ein Stern, noch ein Planet -
sondern ein Punkt im All."
Schaander war sichtlich verblüfft.
„Was willst du dort?"
„Ich werde es erfahren, sobald ich an Ort und Stelle bin."
Der Springer kratzte sich hinterm Ohr, daß die
Metallplättchen in seinem Schöpf zu klingeln begannen.
„Dein Vorschlag hört sich zwar verrückt, aber
durchführbar an. Wenn wir uns auf die einzelnen Bedingungen
einigen können, bin ich bereit, den Handel abzuschließen."
„Gut", freute sich Sanssouq. „Du wirst sehen, daß
meine Bedingungen leicht zu tragen sind."
Schaander wandte sich zum Gehen.
„Ich schreibe alles auf", erklärte er. „Wir
setzen unsere Siegel darunter, einverstanden?"
Sanssouq war einverstanden. Schaander ging, aber unter der Tür
blieb er noch einmal stehen.
„Hat dein Ziel eigentlich einen Namen?" wollte er
wissen.
„Ja. Es heißt Punkt der Umkehr."
4.
Aus der üblichen Entfernung ersuchte die YHOI-ZAO um
Landeerlaubnis auf Salinger. Schaander beantwortete eine Reihe von
Fragen, die routinemäßig gestellt wurden. Er erhielt
daraufhin die Anweisung, auf dem Raumhafen Lipnitz zu landen. Das
war, wie Schaander seinem Passagier versicherte, die übliche
Prozedur. Es gab auf Salinger zwei bedeutende Raumhäfen: Lipnitz
auf dem Nordkontinent und Versaill im Süden. Normalerweise zogen
Händler den Hafen Lipnitz vor, weil der Markt im Norden größer
war als auf der Südhalbkugel. Aber für welchen der Häfen
sie jeweils Landeerlaubnis erhielten, hing ganz allein von der
Behörde auf Salinger ab.
Salinger war offiziell eine „Republik mit dem
vorübergehenden Status eines Protektorats". Zur Zeit des
Solaren Imperiums war Salinger eine rein terranische Kolonie mit
einem hohen Grad von Selbständigkeit gewesen. Nach dem
Zusammenbruch des Imperiums hatten sich auch die Angehörigen
anderer Völker auf Salinger niedergelassen: in der Hauptsache
Aras und Neuarkoniden, aber auch ein paar seßhaft gewordene
Springer. Die Städte Lipnitz und Versaill waren nicht nur
Handelsorte, sondern auch Vergnügungszentren für die
Mannschaften der Raumschiffe, die Salinger anflogen, und für
diejenigen unter der ortsansässigen Bevölkerung, die nicht
mit dem Makel terranischer Abstammung behaftet waren.
Republiken mit Protektoratsstatus gab es überall im riesigen
Einflußbereich der Überschweren. Diese Staatsform war
Maylpancers eigene Erfindung. Sie sollte der Galaxis beweisen, daß
die Überschweren beileibe nicht die Unterdrücker waren, als
die sie die terranische Propaganda hinstellte.
Die Wirklichkeit aber sah so aus- auf Salinger ebenso wie auf
anderen Welten, die früher Kolonien des Solaren Imperiums
gewesen waren und sich inzwischen zur Republik mit Protektoratsstatus
gemausert hatten: Die Regierungsgewalt lag in den Händen eines
Rates der Republik. Als gesetzgebendes Gremium wirkte das Konzil der
Republik. Der oberste Gerichtshof nannte sich der Appellationshof der
Republik. Der Chef des Rates und die Mitglieder des Konzils wurden
direkt gewählt. Der Chef des Rates schlug dem Konzil die
weiteren Mitglieder des Rates vor und ließ sie sich von diesem
genehmigen. Rat und Konzil gemeinsam bestimmten die Richter des
Appellationshofs.
In der Präambel der Republik sicherte diese sich vollständige
Souveränität zu. Schon in Paragraph 12 jedoch wurde
festgestellt, daß die Souveränität dann, wenn
ausreichende Gründe vorlagen, auf Anordnung des Ersten Hetrans
der Milchstraße ausgesetzt werden könne. In diesem Fall
übernahm ein Gremium, das der Erste Hetran nach Salinger
entsandte, alle Gewalt -und zwar so lange, bis Maylpancer seine
Anordnung widerrief. Die Verfassung enthielt kein Wort darüber,
inwieweit der Erste Hetran verpflichtet sei, zu beweisen oder auch
nur plausibel zu machen, daß seine Gründe wirklich das
Prädikat „ausreichend" verdienten.
Aber auch sonst war diese Republik nicht so, wie man sich
gemeinhin Republiken vorstellt. Die ursprünglichen Siedler waren
zwar generell wahlberechtigt, aber der geringste Gesetzesverstoß
von ihrer Seite - z. B. öffentliche Trunkenheit - wurde
gewöhnlich mit einem Entzug des Wahlrechts auf mehrere Jahre
hinaus geahndet. So kam es, daß zu jedem beliebigen Zeitpunkt
etwa drei Viertel der wahlberechtigten Terraner in Wirklichkeit nicht
wählen konnten. Entsprechend
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