Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)
an die einzelnen Kammern der Prozess beim guten Kumpel des Dinkel-Vaters Michael Seidling landen würde, und das würde für das mutmaßliche Gemeinschaftsprojekt unter Sportskameraden, mich lange in den Knast zu bringen, doch ein wichtiges Detail sein.
Noch vor meiner Verhaftung soll es laut eines örtlichen Journalisten im Großraum Schwetzingen bei Sportvereinen und Redaktionen groß angelegte Löschungen und Fotovernichtungsaktionen von Material gegeben haben, das die Nähe von Dinkel und Seidling belegen konnte. Bis heute sei niemand aus der Gegend willens oder in der Lage, derartige Fotos rauszurücken, zu groß sei der Druck und die Nibelungentreue in der kleinteiligen Gegend gegenüber einem Landrichter, der auch noch stellvertretender Vorsitzender der TSG Oftersheim (wo sich auch die Dinkels regelmäßig tummelten) und zudem Chef der örtlichen Freien Wähler ist – mit so einem will man’s sich nicht verderben. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass Oberstaats anwalt Grossmann am 19. Mai 2010 dreist in die Kameras die Un- wahrheit sagte, als er in einem Interview die folgende Behauptung von sich gab:
»Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen Jörg Kachelmann Anklage wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Köperverletzung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht des 9. Februar eine langjährige Bekannte in deren Schwetzinger Wohnung vergewaltigt zu haben. Hierbei soll er laut Anklage der Geschädigten ein Messer an den Hals gehalten haben, daher der Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung.
Die Anklage beruht im Wesentlichen auf den mehreren Vernehmungen der Geschädigten, und die werden wiederum gestützt durch kriminaltechnische Untersuchungsergebnisse und ein Gutachten der Universität Heidelberg, der Rechtsmedizin. Im Kernbereich ist die Geschädigte bei mehreren Vernehmungen bei ihrer Aussage geblieben, wir haben keinen Anlass, an ihrer Glaubwürdigkeit zu zweifeln. Das Messer, bei dem es sich um ein Küchenmesser aus der Wohnung der Geschädigten gehandelt haben soll, hatte Blutspuren, die wir dem Opfer zuordnen können.«
Das Video mit dieser Verlautbarung war im Juli 2012 unter http://www.youtube.com/watch?v=tWwjqqDzFoo im Internet abrufbar. Nichts daran stimmte, weder die Rechtsmedizin sagte so was, noch gab es DNA -Spuren, rein gar nichts, dafür reihenweise Dinkel-Lügen in ihrer Aussage. Und trotzdem kam es zur Anklageerhebung.
Ich habe von den Schwetzinger Polizisten und Mannheimer Staatsanwälten gelernt, dass deutsche Justizbeamte ungestraft lügen dürfen. Sie werden nicht nur nicht belangt, sie werden wie fast alle mit dem Dinkel-Fall befassten Leute auch noch befördert.
Angesichts all der oben stehenden Dinge, die das Gericht schon wusste, als es das Folgende schrieb, halte ich es für abseitig, dass Seidling, Bültmann und Bock noch über irgendeinen Menschen Recht sprechen dürfen. Als Begründung, warum ich nicht aus dem Gefängnis entlassen werden dürfe, schrieben sie am 1. Juli 2010:
»Die Kammer führt zur Voraussetzung des dringenden Tatverdachts aus, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei. Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmaßlichen Tatabend u. a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel.
Die Kammer führt ferner aus, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers nach Aktenlage bei einer Gesamtbetrachtung auch unter Berücksichtigung der von der Verteidigung vorgetragenen Einwände nicht nur durch das Nachtatverhalten einschließlich des Ablaufs der Anzeigeerstattung und das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg, sondern u. a. auch durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt werden.«
Der Einsatz der Medien hatte sich gelohnt – es war nun plötzlich von der »Persönlichkeit« des Angeklagten die Rede, weite Teile des Rests der Begründung sind, wie wir wissen, gelogen. Diese mediale Unterstützung gab den Mannheimer Richtern den Mumm, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und vom Messer zu erzählen, obwohl keine einzige Spur am Messer zu finden war, die die Dinkel-Geschichte gestützt hätte. In Mannheim isches grad egal, denn
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